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Wenn es eng wird, darf es nicht klemmen!

Eine Notausgangs- bzw. Paniktür ist der umgangssprachliche Ausdruck für Türen in Flucht- oder Rettungswegen. Sie funktionieren nur im Zusammenspiel aus Türblatt, Zarge und Beschlagteilen. Bei der Planung müssen Einflüsse aus der “individuellen“ Einbausituation berücksichtigen werden. Das ift empfiehlt Planern, Architekten und Behörden Notausgangs- bzw. Paniktüren nach Produktnormen beispielsweise der EN 14351-1 auszuschreiben.

Das ifz Rosenheim hat dazu die ifz info TU-06/1 veröffentlicht, welches die Frage beantwortet, auf welcher Grundlage Notausgangstüren bzw. Paniktüren funktionieren müssen und welche Rolle einzelne Teile wie Türblatt, Zarge und Beschläge sowie der Einfluss der Montage in Flucht- und Rettungswegen spielen. Ebenso werden geltende Anforderungen, Normen beschrieben und was bereits bei der Planung berücksichtigt werden muss.

Die Empfehlung, Notausgangs- bzw. Paniktüren nach Produktnormen auszuschreiben, liegt darin begründet, dass die Fluchttüren den besonderen Sicherheitsanforderungen gerecht werden müssen, die der Planer definieren muss.

 ifz info TU-06/1 "Türen in Flucht- und Rettungswegen" - [520 KB]

Aktuell hat das ift auch ein Messgerät entwickelt, mit der bei Fluchttüren die sogenannte „Fähigkeit zur Freigabe“ gemessen und bescheinigt werden kann. Diese Bescheinigung ist neben der Funktionstauglichkeit der montierten Tür eine wichtige Voraussetzung für ordnungsgemäße, mängelfreie Bauabnahme und eine Absicherung bei Haftungsfragen.

Weitere Informationen werden unter www.ift-rosenheim.de Geschäftsfeld Prüfstandsbau bereitgestellt.

Informieren Sie sich auch auf www.ifz-rosenheim.de zu dem gerade veröffentlichten ifz info „Türen in Flucht- und Rettungswegen“ sowie den Vorteilen einer ifz Mitgliedschaft.

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