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BHKH empfiehlt: Wegen neuem Forderungssicherungsgesetz AGBs aktualisieren

20.12.2008 - Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) neu gefasst, die er Tischlern und Schreinern zur Verwendung für ihre Betriebe empfiehlt. Hintergrund ist das Forderungssicherungsgesetz, das zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt.

Ziel des Gesetzes ist es, Betriebe besser als bisher gegen Forderungsausfälle zu schützen. Dazu führt es eine Reihe von Neuregelungen ein: So wurde unter anderem die rechtliche Stellung des Nachunternehmers in puncto Vergütung gegenüber dem Generalunternehmer gestärkt. Außerdem hat sich der Anspruch des ausführenden Betriebs auf Abschlagszahlungen verbessert. Die Höhe des so genannten Druckzuschlags, also des Rechnungsbetrags, den ein Kunde bei Mängeln zurückhalten darf, wurde gegenüber altem Recht gesenkt.

„Diese und weitere Maßnahmen, die das Gesetz ergreift, kommen den Handwerkern zugute“, erklärt Dr. Bettina Schwegmann, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH). „Speziell für kleine Betriebe sind die neuen Regelungen sehr hilfreich. Umso wichtiger ist es, dass sie sich auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betriebe niederschlagen.“

Der BHKH habe deshalb seine Muster-AGB entsprechend überarbeitet. „Sie tragen allen Änderungen durch das Forderungssicherungsgesetz Rechnung und sind damit auf dem neuesten Stand“, so Schwegmann.

Betriebe können die vom BHKH empfohlenen AGB in Liefereinheiten à 100 Stück zum Preis von je 15 Euro bestellen (zuzüglich Mehrwertsteuer und Versand). Und zwar bei der:

HKH Service + Produkt GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Fax: 030 – 27 90 70 60
info@hkh.de
www.hkh.de

Die HKH Service + Produkt GmbH ist eine Tochtergesellschaft des BHKH.


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Schlagworte zu diesem Artikel:

Forderungssicherungsgesetz (40%)Muster-AGB (38%)Liefereinheit (35%)

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