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Finiglas: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für gebogenes Glas

11.03.2010 - Nach erfolgreicher Erstprüfung wurde der Finiglas Veredelungs GmbH die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Z-70.4-146) für gebogenes Floatglas und gebogenes VSG erteilt. Damit verfüge man derzeit als einziger Glasveredeler über eine solche Zulassung heißt es aus dem Unternehmen.

Gebogenes Glas hat sich bereits in vielen Anwendungen als Standardprodukt durchgesetzt. In Fassaden, Eingangs- und Brüstungsverglasung gewinnt gebogenes Glas als markanter Blickfang oder Identifikationssymbol zunehmend an Bedeutung.

Da derzeit thermisch gebogene Gläser für das Bauwesen in Deutschland bauaufsichtlich nicht geregelt sind, ist für das Inverkehrbringen und die Verwendung grundsätzlich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine zeit- und kostenintensive Zustimmung im Einzelfall (ZIE) erforderlich.

Die Finiglas Veredelungs GmbH hat in enger Abstimmung mit dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und der TU Darmstadt ein Zulassungskonzept für zylindrisch gebogenes Floatglas und gebogenes VSG entwickelt. Nach erfolgreicher Erstprüfung wurde der Finiglas die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Z-70.4-146) für gebogenes Floatglas „Fini Curve Float“ und gebogenes VSG aus Floatglas „Fini Curve VSG“ erteilt.

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Nach Auskunft des Unternehmens umfasst die Zulassung alle Vertikalverglasungen nach den ‚Technischen Regeln zur Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen’ (TRLV), für die planes Floatglas respektive VSG aus Floatglas zulässig ist.


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