Wetter auf der Baustelle
Das aktuelle Heft
Meister Hose
Meister Glasbruch
GLASWELT-Dossiers

Artikelsammlung zu ausgewählten Themen (wie z. B. zur EnEV oder zum CE-Zeichen).
Alle GLASWELT-Dossiers finden Sie hier

Abo-Login

Kdnr. oder Benutzer:

PLZ oder Passwort:

Angemeldet bleiben

Hilfe zur Anmeldung

Twitter
Newsletter

Alles was Sie wissen müssen monatlich per E-Mail.

anmelden

zum Archiv

Suche
 


Glaswelt-Newsletter: 7b-2009

Top-News

Warema setzt auf Arbeitnehmermitbestimmung

Im Familienunternehmen Warema hat die aktive Beteiligung der Mitarbeiter in die unternehmerischen Belange und Entscheidungen Tradition. Mit der Umwandlung in eine SE (Societas Europaea, Europa-AG) will der Sonnenschutzspezialist seine europaweite Ausrichtung stärker zum Ausdruck bringen und die Mitarbeiterbeteiligung stärken.
Am 08. Juni 2009 unterzeichnete die Geschäftsleitung von Warema und Arbeitnehmervertreter eine entsprechende Vereinbarung, die bei den Mitbestimmungsrechten der Belegschaft europaweit Maßstäbe setzt. Die zwischen der Geschäftsleitung und dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) der Mitarbeiter verabschiedete Vereinbarung geht in vielen Punkten über gesetzliche Vorschriften hinaus. Der bisherige Aufsichtsrat der Warema Renkhoff GmbH hatte drei Mandate, eines davon für Arbeitnehmervertreter.

Diese Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat bleibt, doch verdoppelt sich die Zahl der Mandate mit der SE-Gründung von drei auf sechs, darunter zwei Arbeit-nehmervertreter. Bei weiterem Wachstum des Unternehmens erhöhen sich die Mandate des Aufsichtsrats auf neun. Dann kommt ein dritter Sitz für die Arbeitnehmervertreter hinzu, der von einem Mitarbeiter aus dem Ausland besetzt wird. In der Mitbestimmungsvereinbarung sind hierfür verbindliche Werte festgelegt – eine für europäische Aktiengesellschaften bislang einmalige Regelung. Ebenfalls einmalig: Die gesamte Belegschaft wählt die Mitarbeitervertreter in den Aufsichtsrat, auch ausländische Arbeitnehmer haben volles Stimmrecht.

Sozialer Dialog setzt Maßstäbe
Beispielhaft ist auch die Vereinbarung zum sozialen Dialog: In allen betriebsratslosen deutschen und ausländischen Einheiten führt die Unternehmensleitung einmal jährlich in Anwesenheit des Europa-Betriebsratsvorsitzenden eine Art Betriebsversammlung durch und steht dort Rede und Antwort. Diese Selbstverpflichtung ist im Vergleich zu anderen SE-Vereinbarungen neu und innovativ.

Walther Mann, IG Metall-Bevollmächtigter und Verhandlungspartner, betont die europaweite Bedeutung und Signalwirkung: „Trotz gegensätzlicher Interessenlage war das Kima der Verhandlungen von gegenseitiger Akzeptanz und Achtung geprägt. Gemeinsam haben wir eine weit über das Normalmaß hinausgehende Mitbestimmung erreicht und damit europaweit Geschichte geschrieben.“

zurück Druckansicht versenden Artikel merken (?)

Permalink:

Schließen

Schlagworte zu diesem Artikel:

Arbeitnehmervertreter (49%)Mandat (37%)Aufsichtsrat (35%)

Weitere Artikel zum Thema:

 

Weitere Online-Angebote des Verlagshauses Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co KG:

Gebäude-Energieberater, Die Kälte, Baumetall, SBZ, SBZ Monteur, TGA Fachplaner, Webinare

Wir sind Mitglied: VDZ, EMMA, FIPP, ABM und BV