Wetter auf der Baustelle
Das aktuelle Heft
Meister Hose
Meister Glasbruch
GLASWELT-Dossiers

Artikelsammlung zu ausgewählten Themen (wie z. B. zur EnEV oder zum CE-Zeichen).
Alle GLASWELT-Dossiers finden Sie hier

Abo-Login

Kdnr. oder Benutzer:

PLZ oder Passwort:

Angemeldet bleiben

Hilfe zur Anmeldung

Twitter
Newsletter

Alles was Sie wissen müssen monatlich per E-Mail.

anmelden

zum Archiv

Suche
 


Glaswelt-Newsletter: 2b-2010

Service: Aus der Gutachterpraxis

Doch nicht haftbar? – Vom kleinen zum großen Mangel

Bei der Abnahme der Bauendreinigung einer Fassade wurden Mängel aufgrund von Kratzern auf den ESG-Scheiben angemeldet. Im vorliegenden Gutachtenfall führt die Schadensmeldung möglicherweise zu einer überraschenden Wende.
Die Reinigungsfirma hatte die Bauendreinigung einer Pfosten-Riegelfassade (5m breit, 8m hoch) eines Altenheimes durchgeführt. Bei der Bauabnahme wurden auf den Außenscheiben der Isoliergläser Kratzer festgestellt und bemängelt. Nach einer Vorbesichtigung, bei der sich der Schaden bestätigte, meldete die Reinigungsfirma den Schaden der Versicherung. Diese beauftragte ein Gutachten, um zu klären: Wie viele der gemeldeten Gläser sind zerkratzt? Worauf sind die Schäden zurückzuführen? Wie kann der Schaden behoben werden?

Beim Ortstermin mit dem Gutachter wurden 24 Isoliergläser sowie die Scheibe der Eingangstür untersucht und die Kratzer bestätigt. [...]

Die übrigen Isoliergläser hatten den Aufbau: Innenscheibe 6mm monolithisches Glas, 16mm SZR, Außenscheibe 6mm monolithisches Glas mit Stempel für „Einscheiben-Sicherheitsglas ESG“. Und an diesem Punkt nahm der vorliegende Fall eine ganz neue Wendung.

Der Fall wendet sich
Da die Außenscheiben gemäß Stempel aus ESG und vermutlich nicht aus ESG-H bestanden, galt es zunächst zu klären, ob die vorgefundenen ESG-Scheiben einem Heißlagerungstest unterzogen worden waren.
Aus einem Auszug eines Lieferscheins des Fassadenbauers ging hervor, dass es sich bei den Scheiben nur um ESG handelte, und nicht wie erforderlich um heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas. Dies ist baurechtlich seit 2006 nicht mehr zulässig. In den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen steht [...]

Da in diesem Fall kein ESG-H zum Einsatz kam, sind die Scheiben baurechtlich nicht zulässig. [...].

Wollen Sie wissen, zu welchem Ergebnis der Gutachter kam? Dann lesen Sie den vollständigen Beitrag auf Seite 20 in der März-Ausgabe der GLASWELT.
Wer den GLASWELT-Newsletter liest, weiß stets was Sache ist.
Hier geht es zur Weiterempfehlung für Kollegen

zurück Druckansicht versenden Artikel merken (?)

Permalink:

Schließen

Schlagworte zu diesem Artikel:

Bauendreinigung (53%)Reinigungsfirma (47%)Außenscheibe (44%)

Weitere Artikel zum Thema:

 

Weitere Online-Angebote des Verlagshauses Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co KG:

Gebäude-Energieberater, Die Kälte, Baumetall, SBZ, SBZ Monteur, TGA Fachplaner, Webinare

Wir sind Mitglied: VDZ, EMMA, FIPP, ABM und BV