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Die Bauproduktenverordnung - Was kommt da auf Sie zu?

ift/VFF/BF Fachtagung zur Bauproduktenverordnung und CE-Zeichen: Die am 17. und 18. Januar in Rosenheim stattfindende Fachtagung vermittelt die rechtlichen Grundlagen, zeigt Änderungen und Haftungsrisiken auf und gibt Tipps für die praktische Umsetzung zur Kennzeichnung, Leistungserklärung und zur Nutzung der bisherigen Nachweise (ITT).

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVo) wurde am 4. April 2011 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Nun kommen mit der in Brüssel verabschiedeten Bauproduktenverordnung (BPVo) neue Spielregeln auf die Fenster- und Fassadenbranche zu.

Die wesentlichen Kernelemente, wie die Pflicht zur CE-Kennzeichnung, die Verpflichtung zur werkseigenen Produktionskontrolle, die Erstprüfung (ITT) sowie die Einhaltung der harmonisierten Normen bleiben zwar gleich, aber es gibt doch etliche Änderungen, die es in sich haben.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist sicher die „Leistungserklärung“ durch den Hersteller, mit der er die Verantwortung und Haftung für die Konformität (Übereinstimmung) des Bauprodukts mit der erklärten Leistung übernimmt.

Auf der Fachtagung wird neben Ulrich Sieberath, dem ift-Institutsleiter, Prof. Christian Niemöller (Rechtsanwaltskanzlei SMNG), Dr. Bernhard Schneider vom BMVBS, Kerstin Abend vom DIBt sowie Referenten des ift Grundlagen und Tipps zur praktischen Umsetzung vermitteln.

Kontakt:
ift
Akademie, Tel.: +49 (0)8031/261-2122, E-Mail: akademie@ift-rosenheim.de

Zeitraum: 17.01. bis 18.01.2012
Ort: Kultur + Kongresszentrum, Rosenheim

Inhalt:
17. 01.2012: Die neue Bauproduktenverordnung - "Was wirklich auf Sie zukommt“
18. 01.2012: CE-Zeichen in der Praxis

Informationen zum Download:
- BauPVO ist online verfügbar unter http://eur-lex.europa.eu
- Presseinformation zum Nachlesen! Hier
- Programm inklusive Anmeldeformular Programm_Bauproduktenverordnung_und_CE - [74 KB]


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Bauproduktenverordnung (63%)Leistungserklärung (46%)

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