Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Der Kommentar

Da wiehert der Amtschimmel der EU

Seit einem knappen halben Jahr ist die europäische Bauproduktenverordnung (BauPV) in Kraft und hat damit die Bauproduktenrichtlinie abgelöst. Als europäische Verordnung muss sie im Gegensatz zu einer Richtlinie jedoch nicht in nationales Recht überführt werden. Damit können sich auch bisherige „CE-Flüchtlinge“ wie beispielsweise Großbritannien und Schweden den Anforderungen an die CE-Kennzeichnung und der nationalen Umsetzung der dazugehörigen Normen nicht mehr entziehen oder diese aufweichen. Die BauPV gilt also für alle EU-Mitgliedstaaten jetzt einheitlich.

Und warum gab es eine solche Verordnung? Begründet wird immer mit den Schlagwörtern „Verbraucherschutz“ und „einheitlicher EU- Binnenmarkt“. So weit, so gut. Aber was ist denn bis jetzt wirklich dabei herausgekommen?

Nichts! Die Bauproduktenverordnung verursacht hohe Aufwendungen in die Organisation der Betriebe und komplexe IT-Lösungen. Der Verbraucher wird aber dadurch nicht besser geschützt.

Und für eine höhere Produktqualität und/oder Produktsicherheit sorgt die BauPV schon gar nicht. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden hier sehr stark, um nicht zu sagen über die Maßen belastet.

Ärgerlich ist besonders die handwerklich schlechte Arbeit der Verordnung. So wird dort in Artikel 7 (3) ausdrücklich erwähnt, dass webbasierte Lösungen für die Zurverfügungsstellung von Leistungserklärungen möglich sein sollen.

Gleichzeitig wird eine Entscheidung dazu an die Kommission zurückverwiesen. Die Folge: Die BauPV ist in Kraft, die Möglichkeit die nötigen Leistungserklärungen online zu hinterlegen, gibt es noch nicht. Leider, denn jetzt muss der Hersteller nach wie vor Berge von Papier erzeugen. Das ist schade, denn theoretisch ist es möglich, aber praktisch noch nicht zugelassen.

So bleibt nach wie vor allerdings der Artikel 7 (2) in Kraft, nach dem der Kunde immer eine Leistungserklärung in gedruckter Form verlangen kann. Die harmonisierten Normen verweisen immer noch auf die alte, ungültige Bauproduktenrichtlinie. Die notwendigen Änderungen sind noch nicht erstellt.

Bis die neuen Produktnormen in die Abstimmungsphase gehen können, sprich man damit bereits arbeiten kann, wird das noch eine ganze Weile dauern. Das kann sich noch bis Ende 2014 / Anfang 2015 hinziehen. Damit ist eine Rechtssicherheit heute nicht gegeben.

Und der Verarbeiter? Der muss im Rahmen der BauPV mit Produktnormen arbeiten, die sich auf ungültige Bauproduktenrichtlinien beziehen.

Rechtssicherheit sieht in meinen Augen anders aus. „Gut gemeint“ bedeutet wie so oft leider nicht „gut gemacht“.

Ralf Vornholt

Tags