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Das Smartphone als Schaltzentrale

App, App and away

_ Wie wird Smart Home eigentlich definiert? Gibt es da eine Standardbeschreibung? Schauen wir da nach, wo wahrscheilich die meisten Endverbraucher nachschauen, wenn sie etwas wissen wollen – bei Wikipedia heißt es: „Smart Home dient als Oberbegriff für technische Verfahren und Systeme in Wohnräumen und -häusern, in deren Mittelpunkt eine Erhöhung von Wohn- und Lebensqualität, Sicherheit und effizienter Energienutzung auf Basis vernetzter und fernsteuerbarer Geräte und Installationen sowie automatisierbarer Abläufe steht.

Unter diesen Begriff fällt sowohl die Vernetzung von Haustechnik und Haushaltsgeräten (z. B. Lampen, Jalousien, Heizung sowie Herd, Kühlschrank und Waschmaschine), als auch die Vernetzung von Komponenten der Unterhaltungselektronik (etwa die zentrale Speicherung und heimweite Nutzung von Video- und Audio-Inhalten).

Von einem Smart Home spricht man insbesondere, wenn sämtliche im Haus verwendete Leuchten, Taster und Geräte untereinander vernetzt sind, Geräte Daten speichern und eine eigene Logik abbilden können. Geräte sind teilweise auch getagged, was bedeutet, dass zu den Geräten im Smart Home Informationen z. B. über Hersteller, Produktnamen und Leistung, hinterlegt sind. Dabei besitzt das Smart Home eine eigene Programmierschnittstelle, die (auch) via Internet angesprochen und über erweiterbare Apps gesteuert werden kann.“

Vernetzung und Steuerung hören sich gut an, der wesentliche Punkt ist hier aber doch, eine eigene Logik abbilden zu können. Das impliziert aber doch, dass das Smart Home eigene Entscheidungen treffen soll, wann und unter welchen Umweltkriterien z. B. der Sonnenschutz im Winter rauf- oder runtergefahren werden soll, abhängig davon, was der Nutzer als Wunschtemperatur an der Heizung und als Helligkeitswert beim Licht eingestellt hat. Viele Systeme können das, wenn auch die hier zitierte Logik meist hinterlegte Szenarien sind, die nach Messwerten von Fühlern etc. kategorisch abgearbeitet werden und zwangsläufig zu einem Ergebnis führen. Ob das Ergebnis logisch ist? Kommt drauf an, wie sinnvoll der Nutzer das Szenario programmiert.

Verbesserungspotenzial?

Sehr interessant war die Tatsache, dass jeder Anbieter eines Smart-Home-Systems auf der IFA, sei es Waschmaschine, Kühlschrank, Licht oder Rollladen, ausnahmslos zuerst sein Handy hervorholte und irgendeine Aktion damit auslöste.

Die stolze Verkündigung lautete jedes Mal: „Schauen sie mal, können sie alles mit dem Handy bedienen!“ Ist es eigentlich nicht so, wie es David Koch von Rademacher einmal in einem Facebook-Post beschrieben hat: Smart Home bedeutet, dass dann, wenn ich eigentlich den Lichtschalter betätigen möchte, das Licht von selbst erleuchtet. Betrachtet man den gerade erstellten Neubau von Loxone, in dem Kunden Smart Home erleben können, stellt man fest, dass z.B. die Anzahl der Lichtschalter und Bedienelemente drastisch reduziert wurde und das Licht je nach Tageszeit in dem vom jeweiligen Benutzer gewünschten Ambiente folgt.

Lösungen sind also vorhanden. Betrachtet man jetzt die Beratungen der Fachbetriebe im Fenster und R+S Handwerk, dann macht man die gleichen Erfahrungen wie auf der IFA: „Schauen sie, hier ist die App und damit können sie alles bedienen!“ will man aber jetzt, wie auf der Skizze der nächsten Seite, alle Geräte im Haus miteinander vernetzen, dann wird die Bedienung auf dem Smartphone oder auch dem Tablet sehr unübersichtlich. Dazu kommt, dass der Bediener Mensch keine Messwerte außerhalb des Raumes auswerten kann, in dem er sich befindet. Er schaltet also mehr oder weniger nach Gefühl und seinem direkten Wunsch, es heller oder dunkler haben zu wollen.

In der Praxis heißt das dann Licht heller oder dunkler. Braucht man dafür ein Smart-Home-System? Nein. Was muss also geändert werden?

Die Beratung

Nimmt man es ganz genau, muss jeder Fachbetrieb, der Smart Home erfolgreich verkaufen will, auch Smart Home leben. So gesehen ist der Ansatz von Loxone, seine Kunden in einem Smart-Home-Haus übernachten zu lassen und eigene Erfahrungen zu sammeln schon ein sehr guter Weg zum Erfolg. Das spiegeln auch die Fachhändler, die schon heute Erfolg mit dem Verkauf von Smart-Home-Systemen haben. Diese verfügen mindestens über ein funktionierendes Smart-Home-System, das die ganze Austellung oder sogar mehr im eigenen Geschäft steuert. Viele haben auch zu Hause Smart Home installiert und können so ein Gefühl entwickeln, was Smart Home überhaupt bedeutet. Wind- und Sonnenautomatik bzw. Zeitschaltuhren sind kein Smart Home. Abzuwarten bleibt, wie sich das Betriebssystem IOS von Apple weiterentwickelt. Mit IOS 10 kam ja erstmalig eine zentrale App aufs iPhone, mit dem alle HomeKit-kompatiblen Geräte verknüpft werden können.

Hier steht schon jetzt nicht die direkte Bedienung von angeschlossenen Geräten über die App auf dem iPhone im Vordergrund, sondern Szenarien, die auf die speziellen Bedürfnisse des Nutzers zugeschnitten sind.

Gleichzeitig wird mit dem Zertifikat HomeKit-fähiges Gerät ein Hersteller übergreifender Standards geschaffen, mit dem in den nächsten Jahren die bisher bestehende Inselpolitik vieler Hersteller aufgelöst werden wird. Für den User bedeutet das eine App für alles.

Einbruchschutz und Smart Home

Das Thema Sicherheit bei Smart Home ist zurzeit ein zweischneidiges Schwert. Einen Sicherheitsvorteil können Smart-Home-Systeme schon heute gut erfüllen, da über die Steuerung von Licht- und Rollläden mit Szenarien wesentlich besser als mit klassischen Zeitschaltuhren der Anschein erweckt werden kann, zu Hause zu sein. Möglich macht das die Auswertung mehrerer Messwerte, durch die sich die Betätigungen wesentlich individueller und damit als nicht vorhersehbar zeigen. „Die grundsätzliche Empfehlung der Polizei zur Einbruchsicherung lautet, Anwesenheit zu simulieren“, sagte dazu Carolin Hackemack, Geschäftsführerin des Netzwerks „Zuhause sicher“. Aber auch sie verwies darauf, dass ein Klick genüge. Die Idee der Smart-Home-Sicherheitssysteme wird zwar als clever angesehen, das Internet als Schnittstelle zwischen Gerät und Benutzer aber als ein potenzieller Schwachpunkt gesehen. Hacker demonstrierten in den vergangenen Jahren immer wieder, wie leicht es ist, in fremde Smart-Home-Systeme einzudringen. Es sind zwar noch keine Einbrüche über Smart-Home-Systeme bekannt, aber die Problematik der „Key Free“-Schlüssel bei den Autos zeigt doch, wie schnell ein Funksignal abgegriffen und verstärkt werden kann, um sich dann vollkommen relaxt mit dem Fahrzeug vom Wohnort des Besitzers zu entfernen.

Meine Daten gehören ...

Ein weiteres interessantes Thema wirft die Frage auf, wem gehören die Daten, die mit den installierten Smart-Home-Apps generiert werden? Das betrifft nicht nur die selbst vom Nutzer programmierten Szenarien oder sonstigen Steuerungsbefehle, sondern auch die Daten, die das Gerät während der Nutzung generiert, wie z. B. wann zu erkennen ist und welches Geräte der Nutzer dann von Hand steuert etc.. Das Bundesdatenschutzgesetz schützt den Betroffenen vor der unbefugten Nutzung seiner personenbezogenen Daten und gibt diesem die bekannten (Abwehr-)Rechte auf Auskunft, Löschung und Berichtigung. Auch stellt das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt für den Datenverwender eine Schranke dar. Der Betroffene soll stets die informierte Kontrolle über seine Daten ausüben, aber genau das ist erfahrungsgemäß in der Praxis tatsächlich oft nicht der Fall. Eine eigentumsähnliche Position spricht dieses Gesetz dem Betroffenen an seinen Daten jedenfalls nicht zu, es geht lediglich um seinen Schutz, die Verletzung seines informationellen Selbstbestimmungsrechts ausgeschlossen werden. Die Verwebung von verschiedenen Rechtspositionen und Rechtsbeziehungen, die wiederum im engen Zusammenhang mit der Erhebung von (personenbezogenen) Daten der jeweiligen Nutzer stehen, werfen momentan viele Rechtsfragen auf. Im Internet der Dinge treffen sogenannte sachenrechtliche und internetrechtliche Bestimmungen zusammen, die dann die Rechtsbeziehungen von Nutzern zu ihren Geräten und Dritten vorgeben.

Die Frage, wem die durch Geräte generierten, teils personenbezogenen, Daten gehören, bleiben dabei vorerst unbeantwortet. Aufgrund des hohen wirtschaftlichen Werts dieser neuen Währung ist jedoch eine Verfügungsberechtigung für Nutzer von Smartdevices angezeigt und wünschenswert.—

Quelle zum Thema Datenschutz:

www.datenschutzbeauftragter-info.de

Olaf Vögele

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