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Steuervereinfachung: Handwerk ist enttäuscht

13.12.2010 - Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Steuervereinfachungsgesetz bleiben deutlich hinter den Erwartungen des deutschen Handwerks zurück. Die Bundesregierung müsse noch erheblich nacharbeiten, so Holger Schwannecke vom ZDH.

"Das Ziel der Steuervereinfachung gerade auch für mittelständische Betriebe wird mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben leider nicht erreicht", so Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). "Hier muss die Bundesregierung noch erheblich nacharbeiten – entweder in diesem Gesetzesvorhaben oder an anderer Stelle. Entsprechende Vorschläge für Vereinfachungen im Steuerverfahrensrecht und im materiellen Recht haben wir bereits zu Beginn des Jahres vorgelegt", äußert Schwannecke.

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Es ist richtig, den Arbeitnehmerpauschbetrag anzuheben und die Steuererklärungsvordrucke für die Steuerpflichtigen zu verschlanken. Genauso wichtig wäre es aber, im Unternehmensbereich zu einem deutlichen Abbau unnötiger Steuerbürokratie zu kommen. Die vorgesehene Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung für die Unternehmen ist dabei ausdrücklich zu begrüßen. Die Maßnahme müsste gemäß EU-Recht aber ohnehin zum 1.1.2013 umgesetzt werden. "Alle anderen Maßnahmen im Steuervereinfachungsgesetz betreffen die Unternehmen entweder gar nicht oder nur am Rande", kommentiert Schwannecke.

"Positiv ist die Ankündigung der Bundesregierung, bis September 2011 nun auch Vorschläge für eine Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts vorzulegen. Allerdings müssen auch hier gerade die Punkte, die Mittelstand und Handwerk besonders betreffen, enthalten sein", so Schwannecke. Diese sind: Die Weiterentwicklung der Instrumente der Thesaurierungsrücklage für Personenunternehmen, die Flexibilisierung der 7 g Ansparabschreibung sowie die rechtzeitige Entfristung der Ist-Versteuerungsgrenzen bei der Umsatzsteuer zum 31.12.2011.


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Schlagworte zu diesem Artikel:

Steuervereinfachungsgesetz (52%)Gesetzesvorhaben (42%)Arbeitnehmerpauschbetrag (39%)

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