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ift: Jetzt mit Notifizierung für komplettes Brandverhalten

12.09.2011 - Mit den neuesten Bescheiden des DIBt, Berlin, erhält das ift Rosenheim für das Brandverhalten eine horizontale Notifizierung, die zur Prüfung aller Produkte in diesem Arbeitsgebiet berechtigt. Zudem dürfen die Rosenheimer nun auch Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1 prüfen.
Das ift Rosenheim ist gemäß der europäischen Bauproduktenrichtlinie als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für eine Vielzahl von Bauprodukten notifiziert. Die Notifizierung ist die Voraussetzung zur Prüfung und Zertifizierung von Produkten für die CE-Kennzeichnung in Europa. Seit Juli 2011 wurde die Notifizierung des ift auf weitere Bereiche ausgedehnt: Das ift ist nun zusätzlich als Prüfstelle für das „Brandverhalten von Baustoffen“ für weitere Bauprodukte notifiziert, für die keine Produkt-Notifizierung vorliegt.

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Zusätzlich wurde dem ift mit der sogenannten „horizontalen“ Notifizierung die Kompetenz und das Recht zugesprochen, komplette Produktfamilien auf das Brandverhalten zu prüfen. Hierzu zählen u. a.: Vorhangfassaden, Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Tore und zugehörige Teile, Brandschutzabschottungen und Brandschutzbekleidungen, Flachglas, Profilglas und Glassteinerzeugnisse.

Dies bedeutet, dass die Rosenheimer zur Prüfung des Brandverhaltens von Produkten aus den o. g. Familien berechtigt sind, ohne vorher für jedes einzelne Produkt das Antragsverfahren beim DIBt durchlaufen zu müssen. Diese Vereinbarung verkürze Prüf- und Zulassungsverfahren deutlich.

Darüber hinaus hat das ift Rosenheim die Notifizierung für Rauchschürzen, also jede Form einer Barriere gegen die Bewegung von Brandgasen, erlangt. Somit kann es alle Prüfungen gemäß DIN EN 12101-1 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1; Bestimmungen für Rauchschürzen“ durchführen.
www.ift-rosenheim.de

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Schlagworte zu diesem Artikel:

Notifizierung (70%)Rauchschürze (60%)Brandverhalten (50%)

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