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DIN 18008-Diskussionen vorbei?

Darin heißt es: „Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.

Der VFF beurteilt die Beschlussfassung des Normenausschusses als vernünftiges Ergebnis, aufgrund der Diskussion um die Neufassung habe sich jetzt jedoch scheinbar ein Interpretationsbedarf zum dazugehörigen Abschnitt der § 37 der MBO ergeben. Deshalb werde man kurzfristig mit anderen Verbänden die bestehende Auffassung zur Verkehrssicherheit bei bodentiefen Verglasungen erläutern. Hier darf man also noch gespannt sein, was die Verbände jetzt daraus machen...

Der Bundesverband Flachglas übrigens hätte „den ursprünglichen Entwurf vorgezogen – das wäre eine klare Regelung gewesen, mit der jeder gewusst hätte, woran er ist“, sagt BF-GF Jochen Grönegräs. Aber auch er bzw. der BF könne mit dem Kompromiss gut leben und man könne in den nächsten Monaten mit der Veröffentlichung der Norm rechnen.

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