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Saint Gobain/Kinon Porz

Erweiterte CE-Kennzeichnung ab März

Eine neue Stufe der CE-Kennzeichnungspflicht für Gläser trat am 1. März 2007 in Kraft. Bereits seit September 2006 müssen alle Basisgläser, alle beschichteten Gläser und die Sicherheitsgläser ESG und TVG verpflichtend mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Dies gilt nun auch für alle VSG und Isoliergläser. Allerdings gibt es entscheidende Unterschiede bei den einzelnen Konformitätsleveln: Für Standard-Verbundsicherheitsgläser und normale Isoliergläser wird die AoC-3-Zertifizierung gefordert. Hierbei kennzeichnet der Hersteller in Eigenverantwortung seine Produkte und bestätigt so die Konformität zu den Normenvorgaben. Daneben gilt für Produkte mit hoher Sicherheitsrelevanz der Level AoC-1. Das heißt, der Hersteller selbst darf die Konformität nicht mehr erklären, dies muss durch ein unabhängiges Prüfinstitut geschehen. Als Gläser mit hoher Sicherheitsrelevanz gelten sämtliche Brandschutzgläser sowie alle beschuss- und explosionshemmenden Verglasungen. Kinon Porz, ein Unternehmen der Saint Gobain Deutsche Glas, bietet bereits Hochsicherheitsgläser mit AoC-1-Zertifizierung an. Die rasche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sei dem Unternehmen wichtig gewesen, denn es wolle größtmögliche Sicherheit garantieren – ob in 1200 Metern Höhe beim spektakulären Skywalk im Grand Canyon oder beim politischen Tagesgeschäft im Berliner Bundeskanzleramt.

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