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Gleichbehandlungsgesetz

Arbeitgeber müssen aktiv werden

Zum 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Jeder Betrieb, der Mitarbeiter beschäftigt, muss aktiv werden und seinen Arbeitnehmern das Gesetz zugänglich machen. Dies kann beispielsweise durch einen Aushang geschehen. Da keine Übergangsfristen vorgesehen sind, müssen Arbeitgeber ab sofort dafür Sorge tragen, dass alle arbeitsrechtlichen Verträge und Maßnahmen mit dem AGG vereinbar sind und die Mitarbeiter über die Inhalte des Gesetzes informiert sind. Das Gesetz soll Diskriminierungen verhindern, so darf niemand wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden. Neben der Einrichtung und Bekanntgabe einer zuständigen Beschwerdestelle, sollte das Gesetz den Mitarbeitern eines Unternehmens per Aushang mitgeteilt werden. Ein solcher aktueller Aushang kann z. B. bei der Verlagsanstalt Handwerk zum Preis von 8,50 € zuzüglich Versandkosten bezogen werden: info@verlagsanstalt-handwerk.de, https://vh-buchshop.de/

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