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VFF macht Verbesserungsvorschläge zur EnEV 2007

Keine Einschränkungen bei großen Verglasungen

Als Nebenanforderung der Verordnung ist ein Mindestdämmstandard der Gebäudehülle nachzuweisen. Dabei werden allerdings die solaren Wärmegewinne von Verglasungen nicht berücksichtigt. Im Schreiben von BF und VFF wird dagegen ein alternatives Berechnungsmodell vorgeschlagen, das eine angemessene Beurteilung von Verglasungen in der Gebäudehülle ermöglicht.

„Unsere Vorschläge beruhen auf gründlichen Vergleichsrechnungen“, erklärt Frank Koos vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller. „Der VFF hat deswegen sogar eine Studie beim Ingenieurbüro von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Gerd Hauser von der TU München in Auftrag gegeben. Eine Reihe von Vorschlägen kam zudem von den in der Arbeitsgruppe aktiven Verbandsmitgliedern. Insgesamt haben wir zu 14 Punkten des Entwurfs Verbesserungsvorschläge gemacht“.

Pro Lüftungseinrichtungen

Für den Bereich des Wohnbaus fordert der VFF, dass Lüftungseinrichtungen auch weiterhin als Anforderung der Energieeinsparverordnung einstellbar und leicht regulierbar bleiben müssen. Denn nach dem Entwurf sollen die mit der EnEV 2004 geregelten Anforderungen an bestimmte Lüftungseinrichtungen zukünftig entfallen, weil sie sich nicht bewährt hätten. Die Verbände widersprechen dem und weisen auf die inzwischen weite Verbreitung von Lüftungseinrichtungen in und am Fenster hin.

„Wenn die bisherigen Anforderungen tatsächlich entfallen sollten, könnten wieder Lüftungseinrichtungen ohne Regelungsmöglichkeit eingebaut werden“, so Frank Koos. „Zu diesen nicht einstellbaren Lüftungseinrichtungen zählen beispielsweise perforierte Dichtungen oder Fräsungen. Nach unseren Erfahrungen sind solche Lüftungen nicht geeignet, das Lüftungsproblem zu lösen, das sich mit den modernen, fast luftdichten Gebäudehüllen stellt.“

Wichtigste Neuerung des Entwurfs zur EnEV 2007 ist die Einführung des Energieausweises, der Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen betrifft. Dabei muss man unterscheiden zwischen einem Energiepass, der auf dem tatsächlichen Verbrauchswerten beruht, und einem Ausweis, der den Energiebedarf nach den baulichen Gegebenheiten errechnet. Den Bedarfsausweis kann man immer erstellen lassen, der Verbrauchsausweis wird nur für bestimmte Bereiche eingeführt.

Unterstützung für Bedarfsausweis

Der VFF unterstützt die Einführung des Energieausweises und fördert vor allem den aussagekräftigeren Bedarfsausweis. Kritik äußert der Verband aber an der zu eng gefassten Auswahl der Berechtigten zur Ausstellung des Energieausweises. „Wer Verglasungen wie Fenster und Vorhangfassaden herstellt und aufgrund seines Fachwissens im Baubereich die geeignete Qualifikation mitbringt, sollte im Wohnbau auch berechtigt sein, einen Energiepass auszustellen“, so Frank Koos. „Dazu zählen die Handwerksberufe Tischler/Schreiner, Glaser und Metallbauer. Sie sollten in der Regelung ausdrücklich als ausstellungsberechtigt genannt werden.“

Eine positive Reaktion auf die Verbesserungsvorschläge des VFF zeigte Hans-Dieter Hegner vom Ministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung bei seinem Vortrag am 15. Januar auf der BAU 2007 in München. Er kündigte an, wesentliche Verbesserungen bei der Betrachtung von Verglasungen und Fensterelementen spätestens zur Novellierung der EnEV in 2008 umzusetzen. „Unsere mehr als zweijährige Arbeit im Vorfeld des Kommentars zum Referentenentwurf kann also schon einen ersten Erfolg verbuchen“, erklärt Frank Koos. „Wir müssen jetzt natürlich darauf achten, dass die Umsetzung dann auch tatsächlich unseren Vorschlägen entspricht“.|

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