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Haushaltsnahe Dienstleistungen werden steuerlich nicht geltend gemacht

Bundesbürger verschenken Steuervorteile

Weniger als die Hälfte der Bundesbürger nutzt bislang die Möglichkeit, den Arbeitslohn von haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerker-Rechnungen steuerlich geltend zu machen. Laut einer repräsentativen Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Sage Software GmbH im Juli 2007 macht bislang weniger als die Hälfte der Bundesbürger von der Möglichkeit Gebrauch, haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerker-Arbeiten oder Haushaltshilfen steuerlich geltend zu machen. So hätten bis Mitte Juli 2007 erst 46,9 Prozent der deutschen Haushalte, in denen im letzten Jahr ein Handwerker beschäftigt wurde, von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den hierbei anfallenden Arbeitslohn in ihrer Steuererklärung anzugeben. Fast die Hälfte der Bundesbürger, nämlich 43,9 Prozent, gab sogar an, noch nicht einmal von dieser Steuerspar-Möglichkeit gehört zu haben. Damit fällt die Bekanntheit des Gesetzes enttäuschend niedrig aus.

Im Jahr 2006 hatte die Bundesregierung in ihrem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen von Handwerker-Rechnungen im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen beschlossen. Diese Maßnahme sollte u.a. der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen und mehr Arbeitsplätze schaffen. Peter Dewald, Geschäftsführer der Sage Software GmbH & Co.KG, nach eigenen Angaben Deutschlands führendem Anbieter von betriebswirtschaftlicher Software im Bereich mittelständischer Unternehmen und Handwerksbetriebe bis 100 Mitarbeiter, äußert sich angesichts dieser repräsentativen Ergebnisse skeptisch: „Die Idee des Gesetzgebers, auf diesem Weg für mehr Wachstum im Bereich Handwerk zu sorgen und unter anderem auch die Schwarzarbeit zu bekämpfen, scheint angesichts der aktuellen Zahlen nicht aufgegangen zu sein“, so Dewald. Er fordert daher: „Die Bundesregierung wie auch die Handwerksunternehmen sollten die Bevölkerung besser über die Möglichkeiten der Steuereinsparungspotenziale aufklären.“ Unternehmen sollten etwa den Arbeitslohn stets gesondert auf ihren Rechnungen ausweisen und hier auch explizit auf die aktuellen Abschreibungsbedingungen hinweisen, so Dewald. „Eine solche Maßnahme – die moderne Softwarelösungen automatisiert durchführen können – würde nicht nur Geld in die Taschen der Verbraucher spülen. Auch die Hemmschwelle, einen Handwerker oder einen anderen Dienstleister für eine haushaltsnahe Arbeit zu beauftragen, würde fallen“, so der Sage-Geschäftsführer Dewald.

Um über die Möglichkeiten der steuerlichen Vorteile zu informieren, bietet Sage auf der Website http://www.handwerker2008.de einen Leitfaden für Unternehmen, die ihre Kunden besser über die Absetzbarkeit ihrer Arbeiten informieren und so ihre Dienstleistungsqualität noch verbessern wollen. Der Leitfaden enthält neben einem Infoblatt zu den rechtlichen Eckpunkten auch eine Vorlage, die Unternehmen für ihre Marketing-Maßnahmen einsetzen können, um so Kunden und Verbrauchern einen besseren Info-Service liefern zu können.

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