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Deutsche Bauaufsicht fordert

Zum CE- jetzt noch ein Ü-Zeichen?

Die neue Bauregelliste 2007/2 führt nun auch die Produktnorm für Fenster und Außentüren EN 14351-1 auf. Diese Norm bildet die Grundlage für das CE-Zeichen als bauaufsichtlichen Nachweis. Gleichzeitig werden aber für Fenster und Außentüren mit dem CE-Zeichen ergänzende Anforderungen gestellt: Zusätzlich zum CE-Zeichen muss mit einem Ü-Zeichen erklärt werden, dass die Bestandteile von Fenstern und Außentüren mindestens normalentflammbar sind. Begründet wird dieser zusätzliche Nachweis in den Anlagen der Bauregelliste damit, dass die harmonisierte Produktnorm außer bei Dachflächenfenstern keine Festlegungen für das Brandverhalten der Fenster und Außentüren enthält. Bis zu einer Ergänzung der Produktnorm um eine harmonisierte Bestimmung muss das Brandverhalten von Fenstern und Außentüren nach der Bauregelliste festgelegt werden.

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