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Anforderungen der EnEV 2007 an den Wintergartenbau

Energiegewinne effektiv nutzen

Der Wintergarten ist eine hocheffektive Solaranlage. Die kostenlose Heizleistung der Sonne schwankt dabei je nach Lage, Größe des Wintergartens und Bewölkung zwischen 1 kW (Streulicht im Winter) bis zu 10 kW und mehr im Sommer. Der nutzbare Anteil hilft, in der Heizperiode den Brennstoffbedarf für die Heizung dieses zusätzlichen und des angrenzenden Raumes deutlich zu reduzieren – das leistet kein Kompaktbau.

Bei Nutzung an Tagen mit geringer Sonnenstrahlung und nachts (geringer Nutzungsanteil) braucht der Wintergarten allerdings eine stärkere Heizung als Kompaktbauten, wegen der besseren Wärmedämmung massiver Wände und Dächer. Ein Energiepuffer für die dahinter liegenden Räume ist der Wintergarten auf jeden Fall – ob beheizt oder nicht. Entscheidend hängt der Energiebedarf in der Heizperiode davon ab, ob der Wintergarten auch in den wenigen Wochen mit sehr niedrigen Außentemperaturen zum Wohnen genutzt wird, oder die Heizung in dieser Zeit auf niedrigere Raumtemperatur reduziert werden kann. Ob der Wintergarten im Jahresmittel bezüglich der gesamten Nutzfläche den spezifischen Energieverbrauch senkt oder nicht, hängt also stärker vom Nutzer ab, als bei anderen Bauarten.

Die Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV 2002) löste die Wärmeschutzverordnung (WSchVo) von 1995 ab und formulierte ehrgeizige Ziele: Der spezifische Energiebedarf für neu errichtete Gebäude sollte um 30 Prozent gegenüber den Anforderungen der alten Wärmeschutzverordnung gesenkt werden. Seit Oktober letzten Jahres ist die EnEV 2007 in Kraft. Mit dieser Verordnung wurden die auch für Wohn-Wintergärten gültigen energetische Richtwerte nicht wesentlich verändert. Geringfügig geändert wurde der Geltungsbereich für das vereinfachte Nachweisverfahren. Eine weitere qualitative Erhöhung dieser Anforderungen ist allerdings, wie beim Energieverbrauch von Gebäuden generell, mit der EnEV 2008/2009 vorgesehen.

Welche Anforderungen stellt die aktuelle Energieeinsparverordnung (also Ausgabe 2007) an den Bau von Wintergärten? Im Folgenden werden die mit der EnEV geforderten Nachweise an die energetische Qualität von Wintergärten skizziert. Keine Anforderungen – ausgenommen die generellen Anforderungen an die Heizungsanlage – werden durch die EnEV gestellt an:

  • Wintergärten, die für eine Nutzungsdauer als Wohnraum von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind (§ 1 (2) Ziff. 8)
  • Wintergärten, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius beheizt werden
  • sonstige Wintergärten, die jährlich weniger als vier Monate beheizt bzw. jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden (§ 1 (2) Ziff. 9).

Die Anforderungen an die Heizungsanlage (z.B. selbsttätig wirkende Einrichtungen zur raumweisen Regelung, ggf. Dämmung von Wämeverteilungsanlagen) sind in jedem Falle gemäß Abschnitt 4 der EnEV 2007 einzuhalten. In der Regel erfolgt die Beheizung ohnehin durch Anschluss an die Hausheizung.

Wird also der Wintergarten nicht oder nur gelegentlich beheizt oder gekühlt oder nur frostfrei gehalten, gibt es keine Vorschriften für den winterlichen Wärmeschutz. Wird der Wintergarten überwiegend schwach beheizt (Innentemperaturen von 12 - 19°C), gelten die Wärmeschutz-Anforderungen der Anlage 3, Tabelle 1, EnEV 2007 für Nichtwohngebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Fenster und Fenstertüren 2,8 W/m2K, mit Sonderverglasung wie Schallschutz-Verglasung bis 3,0 W/m2K, Außenwände 0,75 W/m2K).

Um auch bei den vorgenannten schwach oder nur gelegentlich beheizten Wintergärten Kondensationswasserbildung und deren nachteilige Wirkungen gering zu halten, sollten diese mit Isolierverglasung, bei metallischen Konstruktionen mit thermisch getrennten Systembauteilen ausgeführt und gut belüftet werden.

Wenn das Glashaus zum Wohnhaus gehört

Wohn-Wintergärten sind Wintergärten, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden und dafür ganzjährig beheizbar sind. Wird der Wintergarten im Raumverbund mit dem Hauptgebäude gebaut, dann bilden seine Außenflächen einen Teil der Hülle des beheizten Gebäudevolumens. Der Wintergarten geht in den EnEV-Nachweis des Gebäudes ein. Die mit der EnEV vorgegebenen Höchstwerte des Primärenergieverbrauchs für das Gebäude einschließlich Wintergarten dürfen nicht überschritten werden.

Wird der Wintergarten thermisch abgetrennt vom Hauptgebäude (z.B. durch Wände, Türen, Fenster), ist der Nachweis differenziert nach der Größe des Wohn-Wintergartens zu erbringen:

  • Wohn-Wintergärten bis 15 m<sup>2</sup> Nutzfläche

Es werden an die Hülle keine besonderen Anforderungen gestellt (siehe auch Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz vom 12. 4. 2002/ EnEV 2007, § 9 (5)).

  • Wohn-Wintergärten bis 50 m<sup>2</sup> Nutzfläche

Nach § 8 EnEV 2007 gelten für kleine Gebäude bzw. Anbauten an bestehende Gebäude (§9 (5)) die Anforderungen aus der EnEV als erfüllt, wenn die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile den in Anlage 3 der EnEV genannten Höchstwert nicht überschreiten (z.B. Fenster und Fenstertüren 1,7 W/m2K, mit Sonderverglasung wie Schallschutzverglasung bis 2,0 W/m2K, Außenwände 0,45 W/m2K, Wände zu unbeheizten Räumen und Bodenplatten gegen Erdreich 0,5 W/m2K). Der hier geforderte U-Wert bezieht sich nicht auf die Verglasung allein, sondern auf die gesamte Konstruktion (Verglasung, Randverbund, Profilkonstruktion). Da inzwischen Isolierverglasungen mit U-Werten von 1,1 W/m2K (einschließlich „warmer Kante“) Standard und Verglasungen mit niedrigeren U-Werten verfügbar geworden sind, lässt sich diese Anforderung bei professionell geplanter und sorgfältig ausgeführter Wärmedämmung der Konstruktion und der Bauanschlüsse erfüllen.

  • Wohn-Wintergärten über 50 m<sup>2</sup> Nutzfläche

Für diese Wohn-Wintergärten ist eine Bilanzierung des Primärenergiebedarfs nach den Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach § 3 oder § 4 der EnEV erforderlich.

Sommerlicher Wärmeschutz

Häufig gehen Auftraggeber stillschweigend davon aus, dass ein Wohn-Wintergarten sowohl im Sommer als auch im Winter wie ein „normaler“ Wohnraum zu bewohnen sei. Der Wohn-Wintergarten gilt zwar als vollwertiger Wohnraum, aber er hat neben seinen herausragenden Vorzügen (großes Lichtangebot, unmittelbarere Verbindung zur umgebenden Natur,…), die ihn für die meisten Nutzer zum bevorzugten Wohnzimmer werden lassen, auch seine konstruktionsbedingten Besonderheiten. Insbesondere erfordert er einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz. Damit kann in den Sommermonaten die Aufheizung durch direkte Sonneneinstrahlung und diffuses Streulicht gegenüber der Außenlufttemperatur begrenzt werden. Die Einhaltung einer festgelegten Maximaltemperatur ist aber allein durch konstruktive Maßnahmen nicht möglich. Dafür ist der Anteil an Wärme (bzw. Nachtkühle) speichernden Massen zu gering und der Solarenergiegewinn zu groß. Bei optimalem Einsatz aller technischen Möglichkeiten der Verglasung, Belüftung, Beschattung und Steuerung dieser Komponenten und entsprechendem Nutzerverhalten kann die sommerliche Aufheizung im Wintergarten allerdings auf etwa 5 Grad über der Außentemperatur begrenzt werden. Eine Kühlung durch Klimageräte auf niedrigere Temperaturen ist technisch – und auch im Rahmen der EnEV – möglich. Wir sehen darin allerdings unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit nur in Ausnahmefällen den Lösungsweg. An besonders heißen Tagen ist ein schattiges Plätzchen im Freien, wenn irgend möglich, die bessere Wahl.

Aus den Darlegungen drängt sich der Schluss auf, in den Verträgen die Bezeichnung Wohn-Wintergarten behutsam nur dort zu verwenden, wo es sich tatsächlich um einen solchen handelt. Ein inflationärer Umgang mit diesem Begriff, nur um die Hochwertigkeit der angebotenen Wintergärten werbewirksam zu vermarkten, kann zum kostspieligen Bumerang werden.

Der Wintergarten steht sowohl als Wohn-Wintergarten als auch als jahreszeitlich unterschiedlich genutzter Raum, weit oben auf der Wunschliste der Eigenheimbesitzer. Unsere Aufgaben als Wintergartenhersteller sehen wir darin, die möglichen, nutzbaren Energiegewinne in der Heizperiode voll auszuschöpfen und auch nachzuweisen, wie auch die Transmissions- und Strahlungswärmeverluste durch Innovationen sowie perfekte Planung konsequent zu senken. Wie die rasanten Verbesserungen der letzten 15 Jahre auch auf diesem Gebiet zeigten, haben wir keine prinzipiellen Sorgen, auch künftige Herausforderungen zu bestehen. Erfindergeist, technische Neuerungen und Innovationskraft der Betriebe sind allerdings nicht unbedingt synchron mit gesetzgeberischen Rhythmen. Flexibilität ist auch hierbei nötig, um an berechtigten Bedürfnissen gerade auch in einer Marktnische, wie sie der Wintergartenbau im Vergleich zu anderen Branchen darstellt, nicht vorbei zu entscheiden.—

Der Autor

Dr. Steffen Spenke ist Sachverständiger für Wintergärten, Fassaden, Fenster und Türen sowie 1. Vorsitzender des Fachverbandes Wohn-Wintergarten e.V.

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