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CE-Zeichen für Fenster und Türen

Koexistenzphase vorausichtlich ein Jahr länger

Das technische Komitee für die EU ist sich einig: Die Koexistenzphase, in der sowohl die Ü- als aus die CE-Kennzeichnungspflicht zulässig ist, soll verlängert werden. Das letzte Wort spricht hier der ständige Ausschuss „Bauwesen“ in Brüssel. Dieser wird noch in diesem Jahr zusammenkommen. Die Resolution 637c/2008 des CEN TC 33, mit dem Ziel einer 12 Monate längeren Koexistenzphase, wurde zum 30.9.2008 verabschiedet – aber Vorsicht, auch wenn sich das technische Komitee (TC 33) einig ist, heißt dies noch nicht, dass der ständige ­Ausschuss „Bauwesen“ in Brüssel dieser Resolution zustimmt. Der ständige Ausschuss ist allein für eine Verlängerung der Koexistenzperiode zuständig. Die Entscheidung wird dann zum Ende ­ der Koexistenzphase vorliegen. Wenn der Resolutionsentwurf vom ständigen Ausschuss „Bauwesen“ in Brüssel bestätigt wird, bleibt der Branche ein weiteres Jahr Zeit, sich mit der Umstellung auf die Produktnorm auseinander zu setzen. Der Grund für den Antrag waren vor allem fehlende Systemgeberkonzepte im Holzbereich außerhalb Deutschlands, sodass handwerklich strukturierte Holzfensterbetriebe Schwierigkeiten haben ihre Nachweise kostengünstig zu bekommen.

Fakt ist aber auch, dass in der Koexistenzperiode bereits jetzt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden kann. Deshalb empfiehlt das ift den Herstellern, sich weiterhin mit der CE-Kennzeichnungsthematik zu beschäftigen, denn es besteht immer noch ­die Möglichkeit, dass der Countdown planmäßig zum Februar 2009 ausläuft. Dies hätte dann zur Folge, dass Produkte in Deutschland nur noch mit einem CE-Zeichen in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Ein Blick ins europäische Ausland zeige, dass man in Deutschland gut vorbereitet ist, heißt es weiter in einer Mitteilung des ifts. Diesen Vorsprung gelte es zu nutzen.

Die GLASWELT hat sich in ihrer September-Ausgabe in ihrem Titelthema ausgiebig der CE-Kennzeichnungspflicht gewidmet. Schon in dieser Ausgabe verriet uns ift-Institutsleiter Ulrich Sieberath, dass die Möglichkeit einer Verlängerung der Koexistenzphase besteht. Lesen Sie zu diesem Thema auch unsere Auszüge aus dem Schreinerforum khries.de auf Seite 48.

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