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Neue Richtlinie

Klartext für Dreh- und Drehkipp-Beschläge

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. hat eine neue Richtlinie zur Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen (TBDK) erstellt. Sie legt Anforderungen für die Befestigung dieser Beschläge in Fenstern und Fenstertüren fest.

„Die Anwendung der TBDK-Richtlinie schafft Sicherheit für alle Fenster- und Fenstertürenhersteller, die Befestigung der tragenden Beschlagteile richtig zu dimensionieren und die Anforderungen für die spätere Belastung sicher zu erfüllen,“ so Stephan Schmidt, Geschäftsführer Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V.

Die neue Richtlinie wird in 23 Sprachen angeboten, wobei in Übereinstimmung mit den aktuellen europäischen Normen auch eine ausführliche Definition der unterschiedlichen Begrifflichkeiten gegeben wird. In zwei übersichtlichen Tabellen sind die zu erreichenden Auszugslasten für Scheren mit Scherenlager sowie Ecklager mit Flügelband vorgegeben. Die erforderliche, einfach durchzuführende Prüfung ist detailliert beschrieben.

Die Richtlinie wurde gemeinsam mit dem Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie e.V., ­Velbert, dem ebenfalls in Velbert ansässigen Prüf­institut PIV und dem ift Rosenheim erarbeitet. Dabei sind aus mehreren Jahrzehnten entwickelte Erfahrungswerte und Prüfergebnisse eingeflossen.

Die bisher gültigen Durchführungsbestimmungen (DFB) zur RAL RG 607/3 und zur RAL RG 607/13, hier DFB 01/2, gelten als formal zurückgezogen.

Die neue Richtlinie kann kostenlos auf der Homepage des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie und der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge heruntergeladen werden.

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