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VFF-Forderung erfüllt

Steuerbonus für Handwerkerrechnungen wird verdoppelt

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in privaten Haushalten wird auf 1200,– Euro verdoppelt. Das hat die Bundesregierung im Rahmen ihres aktuellen Konjunkturpakets am 5. November beschlossen. Die Regierung kommt damit den Forderungen nach, die der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller mehrfach vorgetragen hat. Zu dem Maßnahmenpaket zählt auch eine Erhöhung der Finanzmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm um drei Milliarden Euro für die Jahre 2009 bis 2011.

„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen die Notwendigkeit einer verbesserten Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen und einer noch stärkeren Unterstützung der Gebäudesanierung erkannt hat“, erklärte Bernhard Helbing, der Präsident des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. Der Verband hatte diese ­und weitere Sanierungsanreize bei seinem Parlamentarischen Abend im November 2007, in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin im März dieses Jahres und zuletzt auf dem Zukunftskongress im September mit Nachdruck gefordert.

Verbraucher können ab 2009 Handwerkerrechnungen in doppeltem Umfang steuerlich geltend machen und dann 20 Prozent von maximal ­6000,– Euro Kosten absetzen. Die maximale Steuerermäßigung liegt bei 1200,– Euro pro Jahr, statt bisher 600,– Euro. Allerdings wird nur die reine Dienstleistung steuerlich begünstigt. Dazu zählen auch beispielsweise die Fahrtkosten des Handwerkers, nicht aber die Materialkosten. Aus der Rechnung muss ­also der Anteil, der auf die Dienstleistung entfällt eindeutig hervorgehen. Es können auch mehrere Rechnungen über geringe Beträge eingereicht werden. Alle Rechnungen müssen unbar bezahlt werden.

„Die Entscheidung der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem möglichst bald weitere Schritte folgen sollten“, so Helbing. Im Interesse von Klimaschutz und Konjunktur werden wir auch weiterhin darauf drängen, dass es zu einer Modernisierungsverpflichtung für die noch immer vorhandenen 30 Millionen einfachverglasten Fenster in Deutschland kommt. Außerdem fordern wir eine Reduzierung der Mehrwertsteuer für Bauprodukte und Dienstleistungen zum Zweck der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent.“

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