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Haustürfüllungs-hersteller unterstützen

Merkblatt zum CE-Zeichen

In einem neuen Merkblatt werden Angaben über Eigenschaften von Haustürfüllungen zur Verfügung gestellt, welche die Hersteller von Haus- bzw. Außentüren benötigen, um ihrerseits ihrer Verpflichtung zur Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen nachzukommen.

Haustürfüllungen sind Halbzeuge und keine Bauprodukte. Aus diesem Grund fallen sie nur indirekt unter die Bauproduktenrichtlinie. Da es keine eigene Produktnorm für sie gibt, dürfen sie nicht mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.

Haus- bzw. Außentüren unterliegen allerdings sehr wohl der Kennzeichnungspflicht mit dem CE-Zeichen. Spätestens mit Ablauf der Koexistenzphase der DIN EN 14351-1, sind Haus- bzw. Außentüren ab dem 01. Februar 2010 mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Dies setzt voraus, dass die Hersteller die Eigenschaften der eingesetzten Haustürfüllungen in Bezug auf die mandatierten Eigenschaften kennen. Mit dem neuen, von der Fachgruppe Haustürfüllungen im pro-K – Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. erstellten Informationsblatt, werden Angaben über Eigenschaften der Füllungen zur Verfügung gestellt, welche man benötigt, um der Verpflichtung zur Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen nachzukommen. Das Merkblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem PfB Prüfzentrum für Bauelemente, einer Prüfstelle für Außentüren nach DIN EN 14351-1: 2006, erstellt.

Das Merkblatt steht unter https://www.glaswelt.de/ zum Download bereit. Einfach „Merkblatt Haustürfüllungen“ in die Suche eingeben und dann die Meldung anklicken.

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