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Der DSW warnt Handwerker

Vorsicht Adressbuch-Falle

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hat Gewerbetreibende und Unternehmen vor einer neuen Welle des sogenannten Adressbuchschwindels gewarnt. „Wir haben seit einigen Wochen eine drastische Zunahme von Beschwerden zu verzeichnen“, so Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSW.

„Während wir in den Vorjahren insgesamt jeweils rund 50 verschiedene Anbieter feststellen konnten, ist diese Anzahl jetzt schon nach einem halben Jahr erreicht“, so Münker. „In der Regel erhalte man nichts kostenlos, sondern verpflichtet sich zur Zahlung hoher Beträge, die nur im Kleingedruckten zu finden sind.“

Allein die Hälfte der Formular-Gestaltungen betrifft die klassische Variante dieses Phänomens, wobei die Versender solcher Formulare die Handelsregis­terveröffentlichungen auswerten. Hier ist Vorsicht geboten: Der betroffene Unternehmer erhält eine fingierte Rechnung, die mit den obligatorischen Kosten für die Handelsregistereintragung rein gar nichts zu tun hat. Erst im Kleingedruckten verbirgt sich der Hinweis darauf, dass ein solches Formular lediglich ein Angebot darstellen soll. Oftmals werden im Betreff oder als Überschrift auch Begriffe wie „Offerte“, „Ihr Handelsregistereintrag“, „Veröffentlichung/Hinterlegung“ verwendet. Weitere Varianten des Adressbuchschwindels beziehen sich auf bereits erfolgte Markeneintragungen, Adress- und Branchenverzeichnisse aber auch Eintragungen in Messeverzeichnissen. „Derartige Verzeichnisse sind in der Regel wertlos, da nur solche Unternehmer eingetragen sind, die auf die Angebotsformulare hereingefallen sind“, so Münker.

Seriöse Verlage betreiben in der Regel eine andere – vor allem transparentere – Form der Kundenansprache. Hierbei wird das angesprochene Unternehmen nicht über Zahlungsverpflichtungen oder die Höhe der Eintragungskosten getäuscht.

Es sei wichtig, die Buchhaltung und sonstige betroffene Abteilungen in den Unternehmen zu sensibilisieren und strikt anzuweisen, ohne genaue Prüfung keine Unterschrift oder ungeprüft Zahlung zu leisten. Gegen zahlreiche Eintragungsangebote hat der DSW gerichtliche Schritte eingeleitet. Etliche – vom DSW initiierte Verfahren – sind noch anhängig.

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