Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
EnEV 2009: BHKH hilft

Muster zur ­Unternehmererklärung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 verlangt von Unternehmen, die Bau- oder Umbau-Projekte ausführen, eine Erklärung, dass die jeweiligen Arbeiten die Anforderungen der EnEV einhalten. Geregelt ist dies in § 26 a Absatz 1 der EnEV.

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) empfiehlt entweder eine Einzelbescheinigung oder eine Erklärung als Bestandteil der Rechnung.

Innungs-Tischler und -Schreiner erhalten Muster der empfohlenen Bescheinigungen bei ihren zuständigen Landesfachverbänden. „Beide Erklärungen, die wir anbieten, genügen den Anforderungen“, sagt BHKH-Hauptgeschäftsführer Peter Schreiber. „Sie bestätigen kurz und klar die Einhaltung der EnEV.“

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ Glaswelt E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus GW: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen