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Stundenverrechnungssatz 2010

Trotz Tarifsteigerungen bleibt der Ecklohn stabil

Trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise bezeichnet die große Mehrheit der Fensterbauer das vergangene Jahr 2009 als ein sehr gutes. In der Vorausschau gibt es jedoch ziemliche Unsicherheiten, insbesondere weil die wirtschaftliche Erholung nicht sicher prognostiziert werden kann. Deshalb gilt es, die eigenen betrieblichen Kosten im Blick und im Griff zu halten. Dies geschieht als Beispiel-Rechnung für den Stundenverrechnungssatz mit den Zahlen des Tarifvertrags des Fachverbands Glas Fens­ter Fassade Baden-Württemberg sowie mit den zum Jahresbeginn geltenden Beiträgen zur Sozialversicherung.

Wesentliche Änderungen

Der genannte Tarifvertrag, welcher am 8.12.2008 abgeschlossen wurde, brachte zum 1. Januar 2010 eine lineare Erhöhung der Stundenlöhne um 2,2 Prozent. Dagegen sinkt der Arbeitgeber-Anteil an der Krankenversicherung von 7,3 auf jetzt 7,0 Prozent. Durch Erhöhungen bei den Umlagen für die Entgeltfortzahlung (U1) und den Mutterschutz (U2) wird der gesunkene Krankenkassenbeitrag wieder aufgefressen. Allerdings gibt es durchaus merkliche Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen. So liegt z.B. die IKK Baden-Württemberg-Hessen bei U1 mit dem Standardsatz von 55 Prozent Erstattung bei einem Beitragssatz von 1,6 Prozent, während die Techniker Krankenkasse 70 Prozent als Standard-Erstattungssatz ansieht und dafür 1,7 Prozent verlangt; das sind immerhin 0,9 % weniger als der gleiche Erstattungssatz bei der IKK kostet. Konstant bleiben zunächst die Beitragsätze zur Renten-, Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung. Das Beispiel mit den unterschiedlichen Sätzen bei den Umlagen U1 und U2 zeigt, dass es unbedingt erforderlich ist, der eigenen betrieblichen Kalkulation die eigenen betriebsspe­zifischen Zahlen und Verhältnisse zugrunde zu legen.

Beispielrechnungen

Das beigefügte Tabellen-Schema weist in der Spalte „Beispielwerte Tarif 2010“ den ab Januar 2010 gültigen Tarif als Ecklohn in der Lohngruppe 5 des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württembergs als Basiswert aus. Diesem neuen Ausgangswert von 12,47 Euro als Zeitlohn für eine Stunde werden in der ersten Spalte der Neuberech­nung zum Vergleich nochmal Werte und Verhältnisse zu Beginn des Jahres 2009 gegen­übergestellt. Ein weite­res Beispiel wird mit dem angenommenen „Effektivlohn“ von 14,50 Euro parallel durchgerech­net. In eckigen Klammern wird angegeben, wenn sich ein Prozentsatz im direkten Vergleich mit dem Vorjahr geändert hat. Die Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Zahlenwerte der Beispielrechnungen haben sich im Vergleich mit den Vorjahren nicht geändert. Deshalb wird an dieser Stelle auf eine ausführliche Erläuterung verzichtet.

Unproduktive Stunden

Die sogenannten „unproduktiven Stunden“ üben einen wesentlichen Einfluss auf den Stundenver­rech­nungs­satz aus. Es handelt sich dabei um Zeiten, die vom Unternehmer zwar auch bezahlt werden, aber aus den verschiedensten Gründen nicht direkt an den Kunden weiter berechnet werden können. Teilweise sind diese Zahlen tarif­lich veranlasst, teilweise von der Arbeitsweise und organisatorischen Abwicklung verursacht. Bei dem sehr gewichtigen Anteil der „Gemein­kosten-Arbeiten“ wird wieder ein „Produktivitätsfortschritt“ von 4 Prozent angesetzt, was zu fast 18 mehr direkt verrechenbaren Stunden führt, die sich in der weiteren Betrachtung – zusammen mit einem Feiertag gegenüber 2009 weniger – sehr merklich auf den Stundenverrechnungssatz auswirken. In der Summe ergeben sich dadurch die ver­rechen­­­baren Fertigungsstunden zu 1234, was immerhin gut 61 Prozent der bezahlten Zeiten ausmacht. Die betrieblichen Gemeinkos­ten wurden mit 62,7 Prozent konstant gehalten.

Kosten-Verteilung und Preisbildung

Mit den beschriebenen Vorgaben entsteht ein Stundenkostensatz von 44,21 Euro (2009: 44,27) für einen Mitarbeiter, der genau nach Tarif in der häufigen Lohngruppe 5 bezahlt wird. Unter der Annahme von einem Aufschlag für Wagnis und Gewinn von 8 Prozent, er­gibt sich ein Stundensatz-Netto in Höhe von 47,75 Euro. Bei 19 Prozent MwSt. ergibt das ein Brut­to von 56,82 Euro. (2009: 56,89 Euro). Bei einem mit 14,50 Euro übertariflich bezahlten Mitarbeiter beträgt der Brutto-Stundenverrechnungssatz immerhin 65,96 Euro.

Bewertung­

Trotz Tarifsteigerung und Änderungen innerhalb der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich mit der Redu­zierung der Gemeinkostenarbeiten durch einen prognostizierten weiteren Produktivitätsfortschritt von 4 Prozent für den „Ecklöhner“ im Ergebnis keine Änderung. Mehr denn je gilt aber: Jeder Betrieb muss hier und bei allen anderen Größen mit eigenen Werten die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse abbilden und gemäß dem Schema oder auch anderen Methoden zu individuellen Kalkulationsdaten kommen. Gegebenenfalls müssen aber längere Auftragsflauten, welche die Zahl der verrechenbaren Stunden schnell reduzieren können, auch während des laufenden Jahres Anlass zu neuen Überlegungen bzw. Berechnungen sein. —

Der Autor

Dipl.-Wi.-Ing. Reiner Oberacker ist Leiter der Technischen Beratung im Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, ­Karlsruhe.

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