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SWS erhält ABP für Französische Balkone

Geprüfte Sicherheit für Glasbrüstungen

Bei Gebäudeöffnungen muss ab einer Absturz­höhe von 1 m eine Absturzsicherung, etwa eine Brüstung, vorgesehen werden, deren Höhe die jeweilige Landesbauordnung vorschreibt. Soll ein Gebäude mit bodentiefen Fenstern („Französische Fenster“) versehen werden, muss man besondere Sicherheitsbelange, wie z.B. die Anbringung einer Absturzsicherung, berücksichtigen. Diese wird bei bodentiefen Fenstern oft durch einen brüstungshohen, „Französischen Balkon“ realisiert. Für einen optimalen Lichtdurchlass, bietet sich eine Absturzsicherung mit Glasfüllung an. Soll eine punktgestützte Konstruktion eingesetzt werden, muss VSG aus ESG mit 4 PVB-Folien eingesetzt werden! Sowohl thermisch vorgespanntes ESG als auch heißgelagertes ESG-H nach Bauregelliste A dürfen in solch einem Verbund verwendet werden.

Die SWS Gesellschaft für Glasbaubeschläge mbH hat im Februar 2010 ihre Klemmhaltersysteme für „Französische Balkone“ als absturzsichernde Brüs­tungsverglasung nach Kategorie A der TRAV durch die RWTH Aachen prüfen lassen. Das Ergebnis ist ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP): ­Dieses gilt für ein Glasspektrum von min. 13,52 mm VSG bis einschließlich 21,52 mm VSG. Dabei können Spannweiten (Scheibenabmessungen) von min. 500 x 800 mm bis max. 1200 x 1000 mm eingesetzt werden. Das AbP gilt für verschiedene Konstruktionsvarianten, die sich mit oder ohne Handlauf realisieren lassen.

Beim Einsatz der Verglasungen nach TRAV entfällt durch das AbP die Prüfung im Einzelfall. Lediglich der Glasaufbau in Bezug auf das Scheibenformat ist – unter Berücksichtigung der relevanten Windlasten – noch durch einen Statiker festzulegen.

„Die Vorteile, die sich durch die Verwendung bauaufsichtlich geprüfter Bauprodukte ergeben, sind hinreichend bekannt. Der Verabeiter erhält damit nicht nur Wettbewerbsvorteile, er sichert sich auch langfristig seine Existenz“, so Horst Rosenthal, technischer Leiter von SWS. Weitere Infos unter

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