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VFW-Information

Lüftungsnorm erläutert

Der Verband für Wohnungslüftung e.V. nimmt in einem Merkblatt zur aktualisierten Lüftungsnorm DIN 1946-6 (Mai 2009) Stellung. Darin heißt es u.a.: Die Norm definiert erstmalig ein Nachweisverfahren, ob eine lüftungstechnische Maßnahme für ein Gebäude erforderlich ist.

Ziele der Norm: Die Haushüllen sind so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt. Die Folgen können Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft sein. [...] Bisher blieb offen, wie diese Mindestlüftung erfolgen muss: Manuell durch den Nutzer oder durch eine Lüftungsanlage? Die aktualisierte Fassung der DIN ­1946-6 schließt diese Lücke und konkretisiert, für welche Leistungen der Nutzer herangezogen werden kann und – viel wichtiger für welche nicht.

Lüftungskonzept und Lüftungsstufen: Die DIN verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden. Das heißt: Der Planer oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. [...]

Herzstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität:

1. Lüftung zum Feuchteschutz: Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung des Bautenschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z.B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sichergestellt sein.

2. Reduzierte Lüftung: Zusätzlich notw. Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards und Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sichergestellt sein.

3. Nennlüftung: Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

4. Intensivlüftung: Dient dem Abbau von Lastspitzen – auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Mehr Infos und Downloadmöglichkeit des Merkblatts:

https://wohnungslueftung-ev.de/

Das ibat empfiehlt:

Dip. Ing. (FH) Rainer Kemner vom Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen hat für das ibat dazu folgenden Hinweis gemacht: „Der Handwerker schuldet per Norm nicht die Erstellung des Lüftungskonzepts (= Fachplanung), aber er sollte/muss seine Kundschaft darauf hinweisen.“ Besonders beim Fenstertausch – ohne Beteiligung eines Fachplaners oder Gebäudeenergieberaters – empfiehlt sich die Verwendung folgender Textteile:

  • Satz 1: „Durch den Einbau moderner Fenster und Außentüren wird neben der Wärmedämmung auch die übrige energetische Qualität der Gebäudehülle durch die Verringerung früher vorhandener Undichtheiten deutlich verbessert und es ergeben sich deshalb unter Umständen zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes.“
  • Satz 2: &bdquo;Die im Mai 2009 neu erschienene Norm DIN 1946 Teil 6: &bdquo;Lüftung von Wohnungen&ldquo; beschreibt die Notwendigkeit der Erstellung eines Lüftungskonzeptes durch einen Fachplaner. Der Bundesverband Wohnungslüftung e.V. stellt auf seiner Homepage für eine erste Abschätzung ein kostenloses Programm zur Verfügung: <a href="https://wohnungslueftung-ev.de/" target="_blank">https://wohnungslueftung-ev.de/</a>.&ldquo;
  • Satz 2: &bdquo;Gerne bieten wir Ihnen in Verbindung mit dem Fenstereinbau unter Pos. X folgende Lüftungseinrichtung an, die wir Ihnen in unserer Ausstellung näher erläutern können, wie z. B. im Falz integrierte Lüftungsklappen, Einzellüftungsgeräte, die direkt am Fenster angeordnet sind oder Einzellüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, Schalldämmung, Feinstaub- und Pollenfilter.&ldquo;
  • Satz 3: &bdquo;Auf Wunsch führen wir auch gerne mit Ihnen gemeinsam in unserer Ausstellung eine Abschätzung des erforderlichen Lüftungsbedarfs durch; diese Abschätzung ersetzt aber keine Fachplanung!&ldquo;
  • Satz 4: &bdquo;Zur Vorabinformation verweisen wir auf die Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und der dena ( <a href="http://www.dena.de" target="_blank">http://www.dena.de</a> ): &bdquo;Gesund Wohnen durch richtiges Lüften und Heizen&ldquo;.
  • Satz 5: &bdquo;Die beiliegende Lüftungsanleitung &ndash; als Teil unserer übrigen Bedienungs-, Pflege- und Wartungsanleitung &ndash; ist unbedingt zu beachten und wird zum Bestandteil des Vertrages, wenn Sie auf eine Fachplanung und andere lüftungstechnische Ma&szlig;nahmen, Geräte oder Einrichtungen verzichten wollen.&ldquo;

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