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Absturzsichere Brandschutzverglasungen

Auch im Brandfall absturzsicher

Mit dem Architekturtrend zu mehr Transparenz kommen bei Fassaden und im Interieur zunehmend Glas-Lösungen zum Einsatz. Gerade bei Fluchtwegen, insbesondere bei Treppenhäusern, Glastreppen, gläsernen Trennwänden und Glasbrüstungen in höheren Etagen, spielt die Absturzsicherheit eine wichtige Rolle: Absturzsichernde Verglasungen sollen dabei Personen auf Verkehrsflächen gegen seitlichen Absturz sichern. Detaillierte Bestimmungen für entsprechende Glaskonstruktionen beschreiben die „Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen“ (TRAV).

Kommen zu einer absturzsichernden Verglasung nach TRAV noch Brandschutzanforderungen ­gemäß der Feuerwiderstandsklasse E (G) oder EI (F) hinzu, wird es komplizierter. Zwar beschreiben die TRAV Glasarten im Sinne festgelegter Normen (DIN), jedoch fallen Gläser für den Brandschutz aufgrund ihres besonderen Aufbaus aus den Bestimmungen heraus. Der Tragfähigkeitsnachweis unter Stoßeinwirkungen, ist laut TRAV hierbei im Einzelfall zu prüfen. Zudem steht in den meisten allgemeinen bauaufsicht­lichen Zulassungen des DIBt, dass Brandschutzverglasungen nicht zur Absturzsicherung eingesetzt werden dürfen.

„Wer in Deutschland Brandschutzverglasungen dennoch absturzsichernd einsetzen will, braucht in der Regel eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE), die bei der obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes einzuholen ist“, sagt Helmut Kugelmann, Fachberater für Brandschutzverglasungen bei Schott Technical Glass Solutions in Jena. Die ZiE-Bestimmungen sind länderübergreifend vergleichbar und enthalten im Kern folgende Anforderungen: Einholung von Gutachten einer anerkannten Prüfstelle über Brandschutz sowie über Absturzsicherheit, wobei letztere gegebenenfalls im Pendelschlagversuch festgestellt wird. Je nach Kategorie ist die absturzsichernde Verglasung hinsichtlich der geforderten Linienlasten statisch noch nachzuweisen.

Das kann teuer werden

Die Einholung dieser Nachweise für eine ZiE kann je nach Bundesland und Problemstellung von acht Wochen bis zu sechs Monaten und mehr dauern. „Dies beachten Planer und Architekten oft zu wenig, wodurch Terminprobleme entstehen können“, so Kugelmann.

Darum empfiehlt es sich nicht nur, bei Bauvorhaben entsprechend Zeit einzuplanen. Es lohnt auch, bei der Auswahl der Gläser vorgeprüfte Produkte und Lösungen ins Visier zu nehmen, die geforderte Voraussetzungen schon mitbringen und den Aufwand für eine ZiE minimieren (siehe Infokasten). Solche Gläser sind nicht mehr per Pendelschlagversuch zu prüfen, es ist lediglich festzustellen, wie sie sich in Rahmenkon­struktionen verhalten. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, denn ein Pendelschlagversuch schlägt mit bis zu 2000 Euro Prüfkosten zu Buche – plus Materialaufwand. —

https://www.schott.com/english/index.html

Geprüfte Brandschutzgläser

Brandschutzgläser von Schott sind im Pendelschlagversuch gemäß EN 12600 Klasse 1(B)1 schlag- und stoßgeprüft sowie absturzsicher nach den TRAV Kategorien A und C:

Pyran für die Feuerwiderstandsklasse E (G) ist ein monolithisches, thermisch vorgespanntes Borosilicat-SG, das ESG-Anforderungen erfüllt und als VSG oder als Isolierglas mit VSG-Gegenscheibe weiterverarbeitet werden kann. Konstruktionen mit Pyran erhielten zusätzlich ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP), als Nachweis der Absturzsicherheit nach TRAV.

Pyranova für die Feuerwiderstandsklasse EI (F) ist ein Mehrscheiben-Verbundglas aus mindestens zwei Floatglasscheiben mit eingelagerter transparenter Brandschutzschicht.

https://www.schott.com/architecture/german/products/fire-rated-glass/pyran.html

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