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Was ist ein WK-Fenster?

Immer wieder werden in der Branche Bezeichnungen falsch verwendet und der Kunde damit in die Irre geführt. So auch beim Thema Sicherheit am Fenster: Wir unterscheiden zwischen einem Fenster mit einem Sicherheitsbeschlag oder einem geprüften WK-Fenster. Wenn ein Fenster nur mit einem Sicherheitsbeschlag ausgestattet ist, sprechen wir von einem Fenster, in dem der baugleiche Beschlag eingebaut wird, wie er auch in einem WK-Fenster eingebaut wird. Es ist aber kein WK-Fenster! Hier ist eine klare Differenzierung zu sehen und der Anbieter sollte diese auch immer im Hinterkopf behalten.

Sobald der Begriff WK (ob WK1, 2, 3, 4 etc.) genannt wird, muss das gesamte Fenster im eingebauten Zustand auch geprüft sein. Solch eine „offizielle“ Prüfung kann nur bei einem akkreditierten Prüfinstitut abgelegt werden. Ein WK-Fenster (das gleiche gilt für alle Arten von Fenstertüren und sonstigen Außentüren) beinhaltet unter anderem:

  • Ein komplettes Prüfzeugnis des akkreditierten Prüfinstitutes, welches auf den Namen des Fensterherstellers/Systemgebers ausgestellt ist.
  • Die Fenster müssen nach den Vorgaben aus dem Prüfzeugnis hergestellt und eingebaut werden.
  • Der Hersteller (oder der montierende Betrieb) sollte dem Kunden anschließend eine Montagebescheinigung aushändigen (freiwillig).
  • Das Fenster muss entsprechend gekennzeichnet sein (Etikett im Falzbereich).
  • Beim Kundengespräch sollte der Kunde bereits auf die Montage­situation und den Unterschied hingewiesen werden.

Wenn Fensterbauer beispielsweise ein Fenster mit einem erhöhten Sicherheitsbeschlag verkaufen, dessen Bauart und Ausstattung baugleich ist wie mit dem, der in einem WK-Fenster eingebaut wird, dann sollte die Formulierung lauten: Fenster mit Sicherheitsbeschlag nach DIN 18104-2 (diese DIN beschreibt einbruchhemmende Nachrüstprodukte für Fenster und Fenstertüren). Oder: Sicherheitsbeschlag wie in einem WK-Fenster. Alle anderen Formulierungen wie z.B. WK-Beschlag, Fenster WK-ähnlich, in Anlehnung an WK etc. sind nicht richtig. Einen reinen WK-Beschlag gibt es nicht!

Auch hier kann es – ähnlich wie bei der CE-Kennzeichnungspflicht – im Streitfall zu ernsthaften Problemen kommen, wenn die falschen, fehlerhaften und unvollständigen Formulierungen und Werte in den Dokumenten stehen. Deshalb: Achten Sie auf ihre Formulierungen!

Ihr Alexander Dupp a.dupp@eisbachtaler-fensterbau.de

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