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Absturzsicherung mit 3-fach-ISO

Definierte Sicherheit

Der Marktanteil an 3-fach-Isolierverglasungen steigt kontinuierlich an. Neben den wärmetechnischen Aspekten gilt es jedoch auch weitere Anforderungen zu erfüllen: Dazu zählt beispielsweise die Absturzsicherheit in öffentlichen Gebäuden sowie bei öffentlich zugängliche Bereichen und Verkehrswegen. Diese ist in den einzelnen Landesbauordnungen verankert. Der Nachweis der Absturzsicherheit erfolgt aktuell nach den technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin (DIBt). Dort werden in Tabelle 2 die Glasaufbauten vorstellt, für die ein Einzelnachweis nicht erforderlich ist. In dieser Tabelle sind jedoch keine 3-fach-Isoliergläser enthalten. Unter Verglasungen versteht man die Einheit von Isolierglas und der entsprechenden Rahmenkonstruktion.

In Zukunft sollen die Technischen Regeln für absturzsichernde Verglasungen durch die DIN 18008 „Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen“ ersetzt werden.

Damit existiert mit der Normenreihe DIN 18008 zukünftig eine einheitliche Basis zur Bemessung von Glas. Zusammen mit den Projektpartnern Glaswerke Arnold/Isolar und Glas Trösch/Sanco ­ hat das ift Rosenheim in einem Forschungsvorhaben umfangreiche experimentelle Untersuchungen zur Absturzsicherung von 3-fach-Verglasungen durchgeführt.

Durch die aus den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse, sollten vereinfachte Verfahren ­zur Bewertung der absturzsichernden Funktion von 3-fach-ISO erarbeitet werden und somit die entsprechenden Tabellen in der TRAV (bzw. in Zukunft in der DIN 18008-4) erweitert werden. Das Vorhaben wurde mit Mitteln des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gefördert und durch Prof. Dr. Franz Feldmeier begleitet.

Eckpunkte des Forschungsprojekts

Im ift-Forschungsprojekt „Absturzsicherung bei Dreifach-Verglasungen“ (ISBN 978-3-86791-165-8) wurde die Auswahl der 3-fach-Isoliergläser als Prüfkörper unter folgenden Gesichtspunkten bestimmt:

  • Die Abmessungen sollten sich an den für die Praxis sinnvollen und machbaren Größen orientieren.
  • Die Aufbauten und Abmessungen sollten sich im Wesentlichen an der bisherigen TRAV, Tabelle 2 orientieren. Eine Optimierung der Glasdicken der Aufbauten wurde von den Projektbeteiligten als nicht wesentlich betrachtet.
  • Es sollte parallel ein 2-fach-Aufbau mit geprüft werden, um den Einfluss der mittleren Scheibe bei 3-fach-ISO besser herauszuarbeiten und belegen zu können.

Diese Prüfanforderungen mussten erfüllt werden

Zum Nachweis der Absturzsicherung von 3-fach-Isolierglas nach TRAV, waren folgende Anforderungen zu erfüllen: Es waren mindestens zwei Scheiben je Ausführungsvariante zu prüfen. Es waren zwei bis vier Auftreffstellen festzulegen. Hierbei musste man die Eingrenzung der rele-vanten Fläche der Auftreffstellen nach der TRAV, Anhang A beachten.

Die ausreichend verbleibende Tragfähigkeit der Verglasungskonstruktionen, die bei Stoßversuchen beschädigt wurden, war durch einen weiteren Pendelschlagversuch mit einer Fallhöhe von 100 mm zu überprüfen. Dieser musste auf derselben Stelle erfolgen, bei der der erste Pendelschlag zur Schädigung der Konstruktion geführt hatte. Weitere Anforderungen an das 3-fach-ISO:

  • Die Verglasung durfte vom Stoßkörper nicht durchschlagen werden und nicht aus der Verankerung gerissen werden.
  • Es durften keine Bruchstücke herabfallen, die Verkehrsflächen gefährden könnten.
  • Bei Verbund-Sicherheitsglas durften keine Risse mit einer Öffnungsweite von mehr als 76 mm auftreten.
  • Bei Verwendung von ESG auf der Angriffseite musste die Außenscheibe aus VSG allein der Pendelschlaghöhe von 450 mm standhalten.

Erforderliche Nachweise erbracht

Als Ergebnis des Forschungsprojekts ergaben sich bezüglich der Absturzsicherung gemäß TRAV identische Resultate für 2- und 3-fach-Isolierglas.

Hierbei wurde mit einem Zwillingsreifen der Anprall einer Person gegen die Verglasung simuliert. 3-fach-Gläser fallen in die Kategorie A, C2 und C3 der TRAV.

Alle Aufbauten erfüllten die Anforderung. Es wurde daher von den Prüfern empfohlen, die bislang in den TRAV, Tabelle 2 abgedeckten Aufbauten um eine dritte, mittlere Scheibe zu ergänzen. Bezüglich des experimentellen Nachweises der Absturzsicherung an 3-fach-ISO wurde vorgeschlagen als Ergänzung aufzunehmen, dass die mittlere Scheibe einer 3-fach-Verglasung aus Floatglas hergestellt werden kann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ausführung der Verglasung auf der Angriffseite als VSG
  • Ausführung der Verglasung auf der Angriffseite als ESG, wenn diese beim prüftechnischen Nachweis nicht gebrochen ist.

Die Ergebnisse wurden an die zuständigen Fachgremien, den Sachverständigenausschuss des DIBt sowie den Normungsausschuss des DIN weitergeleitet, damit sie bei der Überarbeitung der betroffenen Regelwerke zur Absturzsicherung Berücksichtigung finden.

Die Änderungen wurden in den DIBt Mitteilungen bereits als vorgesehene Änderung der Bauregelliste A, Teil 2, Anlage 20 angekündigt. Hierbei ist auch Floatglas (grob brechende Glasart) als mittlere Scheibe zulässig, wenn im Pendelschlagversuch kein Glasbruch bei der raumseitigen ESG-Scheibe auftritt.

Damit verfügen wir heute für absturzsichernde 3-fach-Isoliergläser über die erforderlichen Nachweisverfahren und Umsetzungsregeln für die Praxis. —

https://www.ift-rosenheim.de

Der Autor

Michael Rossa ist im ift Rosenheim Prüfstellenleiter für den Glasbereich und Lehrbeauftragter an der Hochschule Rosenheim für den Bereich Glas und Photovoltaik.

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