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Stundenverrechnungssatz 2011

Der Tariflohn zieht an

Die Fensterbranche hat 2010 ein sehr gutes Jahr erlebt. Für 2011 ­werden wieder – allerdings leicht abgeschwächte – Zuwächse prognostiziert. Beste Gelegenheit also, um zuletzt versäumte oder vermeintlich nicht durchsetzbare Kostensteigerungen an die Kunden weiterzugeben. Auch dazu ist die Kenntnis der konkreten eigenen Kosten-Situation unerlässlich. Wie sich diese aufgrund allgemeiner Vorgaben (z.B. Änderungen bei den Sozialversicherungsbereichen) zu Beginn des Jahres 2011 darstellt, geht in die Berechnung ein, wie auch die Zahlen des Tarifvertrags des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, die mit einer Steigerungsrate von 2 Prozent aufwarten. Unter https://www.glaswelt.de/ (und dann Webcode 1030 in das Suchfeld oben eintragen) lässt sich die Berechnungstabelle herunterladen, in der alle Parameter zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes 2011 enthalten sind.

Änderungen im Vergleich zu 2010

Der genannte Tarifvertrag, welcher im Oktober 2010 abgeschlossen wurde, brachte zum 1. Januar 2011 eine lineare Erhöhung der Stundenlöhne um moderate 2,0 Prozent. Dagegen steigt der Arbeitgeber-Anteil an der Krankenversicherung von zuletzt 7,0 auf jetzt auf 7,3 Prozent. Dieser Wert wurde von der Bundesregierung für die Unternehmen gedeckelt; zukünftige Steigerungen im Krankenkassenbereich sollen danach allein die Arbeitnehmer tragen.

Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt mit sinkenden Arbeitslosenzahlen wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung schon vor einiger Zeit gesetzlich für 2011 auf 3 Prozent festgeschrieben. Damit ergibt sich für diesen paritätisch zu leistenden Bereich ein leicht auf 1,5 Prozent angehobener Satz. Ein gewisser Ausgleich wird durch die zu erwartende Senkung der allein vom Unternehmer aufzubringenden Beiträge für die Unfallversicherung erbracht. Die endgültige Zahl wird hier erst im Frühsommer vorliegen; diese wird mit durchschnittlich 2,1 Prozent erwartet. Durch zum Redaktionsschluss noch nicht endgültig feststehende Erhöhungen bei den Umlagen für die Entgeltfortzahlung (U 1) und den Mutterschutz (U 2) wird der Arbeitgeberanteil an den Sozialkosten weiter erhöht. Allerdings gibt es gerade bei den genannten Umlagen durchaus merkliche Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen.

Dies macht deutlich, dass es unbedingt erforderlich ist, der eigenen betrieblichen Kalkulation die aktuellen und eigenen betriebsspezifischen Zahlen und Verhältnisse zugrunde zu legen.

Beispiel-Rechnungen

Das Schema ist von der grundsätzlichen ­Struktur wie im letzten Jahr gleich geblieben. Es weist in der ­Spalte „Beispielwerte Tarif 2011“ den ab Januar gültigen Tarif als Ecklohn in der Lohngruppe 5 ­des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg als Basiswert aus (12,72 ­Euro Stundenlohn). Ein weiteres Beispiel wird mit dem angenommenen „Effektivlohn“ von 15 Euro durchgerechnet. Die eigenen Werte können und sollten in einer freien Spalte eingetragen werden.

Kosten-Verteilung und Preisbildung

Unter den Voraussetzungen entsteht ein Stundenkostensatz von 45,64 Euro (2010: 44,21 ­Euro) für einen Mitarbeiter, der nach der Eck-Lohngruppe 5 bezahlt wird. Unter der Annahme von eines Wagnis und Gewinn-Aufschlages von 8 % ergibt sich ein Stundensatznetto in Höhe von 49,29 Euro, das sich mit dem Mehrwertsteuersatz auf ein neues Brutto von 58,66 Euro (56,82) hochrechnet. Bei einem mit 15 Euro übertariflich bezahlten Mitarbeiter beträgt der Brutto-Verrechnungssatz dann immerhin 71,19 Euro.

Bewertung

Die Steigerung des Stundenverrechnungssatzes 2011 liegt mit 3,2 Prozent deutlich über der Steigerungsrate des Lohntarifs. Durch weitere Annahmen – insbesondere eine Reduzierung der Gemeinkosten-Arbeiten durch einen angenommenen Produktivitätsfortschritt von 3 Prozent und einer Erhöhung des Gemeinkostenzuschlags um 4 Prozent – ergibt sich für den „Ecklöhner“ bei der Verrechnung im Ergebnis ein Anstieg in einer nicht zu vernachlässigenden Größenordnung. Vielleicht sollte die derzeitige sehr hohe Auslastung aber auch zu einem Nachdenken über den mit 8 Prozent nicht gerade üppigen Zuschlag für Wagnis und Gewinn genutzt werden.

Trotz alledem gilt: Jeder Betrieb muss hier und bei allen anderen Größen mit eigenen Werten die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse abbilden und gemäß dem aufgezeigten Schema oder auch anderen Methoden zu individuellen Kalkulationsdaten kommen. —

Die Tabelle mit der Möglichkeit, auch eigene Werte einzutragen, finden Sie unter https://www.glaswelt.de/ unter dem Menüpunkt Downloads – oder Sie geben einfach den Webcode 1030 in das Suchfeld oben rechts ein.

Der Autor

Dipl.-Wi.-Ing. Reiner Oberacker ist Leiter der Technischen Beratung im Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, Karlsruhe.

https://www.gff-online.de/

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