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Anschlussrichtlinie überarbeitet

Bei Beachtung weniger Mängelrügen

Die Hauptzielrichtung der Richtlinie: Darstellung der Problematik rund um die Fensteröffnung, des Einbaus und der Abdichtung von Fenstern und Sonnenschutzsystemen sowie der Anschluss von Putz, Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) oder Trockenbau sowie der Einbau von Fensterbänken. Diese haben in der Baupraxis trotz langjähriger Information und Diskussionen immer wieder zu Streitigkeiten und Problemen geführt. Sachverständige aus den unterschiedlichen Handwerken und Bereichen berichten, dass die Beurteilung der Fenstermontage und des entsprechenden Umfeldes geradezu ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist.

In der Richtlinie werden „bewährte Materialien und Abdichtungssysteme“ beschrieben und dargestellt. Auch die Vielzahl der beteiligten Gewerke und unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten werden erläutert. Deshalb spricht die Richtlinie sowohl die beteiligten Handwerke, also Maurer, Glaser/Fensterbauer, Tischler/Schreiner, Metallbauer, Rollladen-/Sonnenschutztechniker, Stuckateure, Maler, Steinmetze als auch insbesondere die Architekten und Planer sowie letztlich auch die Sachverständigen an.

Bedeutung der Planung

Deutlich wird in der Schrift auf die Verantwortung und die Bedeutung der Planung hingewiesen. Es heißt dort: Ein Bauteilanschluss muss vom Planer aufgenommen und geplant werden, um unzureichende oder improvisierte „Baustellenlösungen“ zu vermeiden. Auch fehlt der Hinweis auf eine gesteigerte Verantwortung des Fachunternehmers nicht, wenn – was besonders im Altbau häufig der Fall ist – kein Planer oder Fachingenieur eingeschaltet wurde. Aufgabe des Planers ist es z.B. festzulegen, welches Anschlusssystem für innen oder außen vorzusehen ist oder mit welchen Materialien die Wandoberflächen belegt werden sollen. Der Planer hat Vorgaben dazu zu machen, von wem und mit welchen Mitteln abgedichtet werden soll.

Dabei begeht die Richtlinie durchaus neue Wege. Während z.B. die VOB/C ATV DIN 18355 „Tischlerarbeiten“ die schlagregendichte Ausbildung der Fensteranschlussfuge als Regelleistung des Fensterbauers beschreibt, geht die Neuausgabe auf einen ggf. notwendigen „temporären“ Schlagregenschutz der Fuge ein und kommt zur Aussage: „Ansonsten ist abweichend von den […] genannten ATV die Schlagregendichtheit der Fensteranschlussfugen bei WDVS/Putzfassaden sinnvollerweise vom nachfolgenden Fachunternehmer herzustellen, was jeweils separat zu beauftragen ist […]“

Eine funktionsfähige und wirtschaftliche Fenstermontage und das Anschließen entsprechender Bauteile erfordern zunächst geeignete bauliche Voraussetzungen. Diese bestehen in der Regel aus einer glatten und ausreichend tragfähigen Leibung. In vielen Fällen muss diese vor der Fenstermontage hergestellt sein, was z.B. auch die DIN 4108-7:2001-08 in allen dort dargestellten Fensterbeispielen explizit fordert. Wie viele Bausituationen zeigen, ist diese Anforderung bei Weitem nicht immer erfüllt. Es gibt allerdings auch Abdichtungssysteme, welche eine „herausgeputzte Leibung“ nicht erfordern.

Eine große Bedeutung wird in der Richtlinie den Voraussetzungen für den Beginn der Leistung jedes Gewerkes beigemessen. Dabei geht es um die auch in BGB und VOB verankerte „Bedenken- und Hinweispflicht“, die ein Auftragnehmer dann wahrnehmen muss, wenn er an der Vorleistung, auf die er aufbauen soll, Dinge erkennt, die nicht in Ordnung oder überhaupt nicht durchgeführt sind. Welche Punkte dies im Einzelnen sind, lässt sich zwar nicht abschließend sagen; die wichtigsten und häufigsten Problempunkte sind aber in der Richtlinie, auf die einzelnen Gewerke bezogen, aufgeführt. Sie ergeben sich im Übrigen auch vielfach aus den Zeichnungen.

Den weitaus größten Umfang nehmen zeichnerische Darstellungen und zugehörige Kurzbeschreibungen zu insgesamt 11 Anschluss-Versionen mit der jeweiligen Unterscheidung bezüglich Anschluss an Putz bzw. WDVS ein. Durch die unterschiedlichen Ausführungen des Rollladenkastens mit Einbaurollladenkasten (Revision außen, innen, Linksroller), Aufsetzkasten, Vorsatzkasten (überputzt, nicht vorstehend, vorstehend, auf der Fassade, Einbauraffstorekästen und Jalousieblenden überputzt sowie in der Altbausanierung Fenster und Rollläden) ergeben sich 23 Doppelseiten mit farbigen Zeichnungen und mit den erforderlichen Erläuterungen. Die Zeichnungen zeigen als Schemaskizzen alle notwendigen Details. Nicht dargestellt ist jedoch die mechanische Befestigung der Fenster. Die einzelnen Anschlüsse sind tabellarisch geordnet; die Dichtebenen sind durchgängig und eindeutig dargestellt (innere Luftdichtheit und äußere Schlagregendichtheit).

Wesentliche Änderungen

Die „bauphysikalischen Voraussetzungen“ wurden mit der neuen Ausgabe deutlicher formuliert, ohne jedoch zu viel „Theorie“ aufzunehmen. Bei den Metallfensterbänken wurde sehr deutlich klargestellt, dass diese einschließlich ihrer Bordstücke schlagregendicht zu sein haben – ansonsten wird eine aufwändige zweite Dicht­ebene unter der Fensterbank notwendig. Dies kann auch für Steinfensterbänke gelten, wenn diese aus porösem Material und ggf. in geringer Dicke ausgeführt werden. Der Umgang mit zusätzlichen Fensterbankhaltern bei Metallfensterbänken wird deutlich spezifiziert.

Außer Rollladenkästen in den verschiedensten Ausführungen werden jetzt auch weitere Sonnenschutzsysteme (z.B. Raffstores, Markisen, Dreh- und Schiebeläden) angesprochen und z.T. dargestellt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei singulären Maßnahmen im Altbau, wie einem Fensteraustausch, nicht die volle bauphysikalischen Palette wie bei einem Neubau umgesetzt und erwartet werden kann. Auch wird auf zu beachtende Punkte bei einer schrittweisen energetischen Sanierung aufmerksam gemacht.

Fazit

Mit der Richtlinie wurde im Sinne der Fachunternehmen durch Beispieldarstellungen die Umsetzung aktueller Anforderungen und Vorgaben wesentlich vereinfacht und erleichtert. Auch für den Planer vermindert sich so das Risiko von unzureichenden oder falschen Ausführungen und damit auch die Gefahr von Mängelrügen. Planer können auf abgestimmte Ausführungsbeispiele zurückgreifen und so ihrer Pflicht zur Ausschreibung einer Fensteranschlussfugen-Abdichtung nachkommen. Der Richtlinie ist insofern eine sehr gute Aufnahme in der Praxis zu wünschen.

Beteiligte Verbände

Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz, Fachverband Glas Fenster Fassaden Baden-Württemberg, Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg.

Mitwirkende: Bundesverband Ausbau und Fassade, Bundesverband Metall, Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, Bundesinnungsverband der Steinmetze, Tischler Schreiner Deutschland.

Autoren:

Reiner Oberacker, Leiter der Technischen Beratung im Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg

Gerhard Rommel, Leiter der Abteilung Technik im BV Rollladen + Sonnenschutz

Markus Weißert, Leiter Technik im Fachverband der Stuckateure Baden-Württemberg

Bezugsquellen: Man kann die 90-seitige Richtlinie zum Preis von 34 Euro (inkl. Mwst., zzgl. Versandkosten) beziehen bei:

glas fenster fassade business information.com Beratungsgesellschaft mbH, 76189 Karlsruhe, Fax 07 21/920 95 24

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