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Neues Regelwerk

BIPV-Norm in Arbeit

Die gegenwärtige Entwicklung zeigt, dass es bei der Weiterentwicklung der Gebäudehülle nicht mehr ausschließlich um die Wärmedämmung, sprich um die U-Wert-Absenkung geht, sondern zunehmend auch in die Richtung Energiegewinnung mittels BIPV-Modulen (Building Integrated Photovoltaic; auf deutsch fassadenintegrierte Photovoltaik).

Nach den Vorgaben der IEC (International Electrotechnical Commission) sollen hierfür jetzt die baulichen Anforderungen in einer eigenen Norm geregelt werden. Die Norm-Entwürfe sollen bis Jahresende 2011 fertig gestellt werden. Das ift Rosenheim wird im europäischen Normenausschuss bei der Erarbeitung der Produktnorm für gebäudeintegrierte PV-Bauteile mitarbeiten.

Geregelt werden sollen die Anforderungen, die Photovoltaikbauteile erfüllen müssen sowie deren Einsatz in der Gebäudehülle. Das Institut bringt dabei seine langjährige Erfahrung und sein Know-how im konstruktiv technischen Bereich bei Bauelementen und bei der Gebäudehülle mit ein. Zudem decke es bereits heute die wichtigsten Bereiche der BIPV ab und biete hierbei für die Anwendung von Photovoltaik in der Gebäudehülle alle notwendigen Prüfungsleistungen an.

Bei den verwendeten Photovoltaikmodulen handelt es sich oft um ein Verbundglas mit Beschichtungen oder um Solarzellen, die zum Verbund hin angeordnet sind. Dabei werden oft auch spezielle Folien eingesetzt.

Soll solch ein Solar-Produkt als Verbund-Sicherheitsglas nach Bauregelliste A Teil 1 mit PVB- oder einer anderen Folie eingesetzt werden, ist es als Bauprodukt nicht geregelt. Baurechtlich gesehen fällt ein PV-Modul in der Fassade je nach Anwendung in den Bereich der Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) oder bei punktförmiger Halterung in die Technischen Regeln für die Bemessung und Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen (TRPV), in die Technischen Regeln für absturzsichernde Verglasungen (TRAV) und bei geklebten Systemen in der Bereich der ETAG 002-1 und ETAG 002-2.

Eine Anwendung in Bereichen, in denen ein Verbund-Sicherheitsglas nach Bauregelliste A Teil 1 Lfd. Nr. 11.14 gefordert ist, ist daher nur mit gesonderten Nachweisen im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall oder einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung möglich. Hier soll die neue Norm für gebäudeintegrierte PV-Bauteile Sicherheit bieten

Neben der Frage der Standsicherheit, der Resttragfähigkeit, der Dauerhaftigkeit und der Verträglichkeit mit anderen am Bau verwendeten Materialien sind zudem auch bauphysikalische Aspekte wie Licht, Wärme- und Sonnenschutz zu beachten.

Für den Planer sind dabei die bauphysikalischen Kennwerte Lichttransmission und g-Wert in Abhängigkeit vom Belegungsgrad der kristallinen Solarzellen bzw. teiltransparenten Dünnschichtmodule von Interesse.

https://www.ift-rosenheim.de

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