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Am 11. Mai fand in Köln das Fassaden-Forum 2011 statt.

Fallstricke beachten

Je besser und enger die Zusammenarbeit auf der Baustelle ist, desto besser sei das Endergebnis, nicht nur bei der Fassade“, so lautete der allgemeine Tenor der Veranstaltung. Leider, und das wurde in vielen Beiträgen deutlich, mangele es auf der Baustelle allzu häufig an einer hinreichenden Kommunikation. Diese reichten von der Fassadenplanung und Kalkulation über die Auswahl und Verarbeitung der geeigneten Materialien bis hin zu praktischen Tipps für die Baustelle. Auch rechtliche Fragen des Bauens wurden mit dem Vortrag von Fachanwalt Prof. Christian Niemöller abdeckt. Sein Beitrag zeigte, dass zur Planung einer Gebäudehülle mehr gehört als nur technisches Know-how: „Achten Sie darauf, dass bei Besprechungen (auf der Baustelle) das Protokoll nur genau das wiedergibt, was auch wirklich besprochen und auf dem Termin vereinbart wurde. Wichtig: Wer zu einem Thema bei der Besprechung schweigt, stimmt damit nicht automatisch zu. Das gilt auch für die spätere Aufnahme im Protokoll. Auf die Frage, wie viel Zeit man habe, wenn man einen Widerspruch gegen einen Punkt des Protokolls einlegen wolle, meinte Niemöller: „Drei Tage sollten ausreichen, um das Protokoll richtigzustellen.” Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vorab ein Fax des Einspruchs schicken, um in dieser Drei-Tages-Frist zu bleiben. Ein Fax alleine reiche aber nicht aus, da es kein Originalschriftstück sei. Dieses müsse postalisch noch nachgeschickt werden. Die Frist ist dann gewahrt, wenn dieses Original wiederum zeitnah eingehe.

Wenn Protokolle digital verschickt und beantwortet (auch widersprochen) werden sollen, könnten die Vertragspartner dies vorab vertraglich festlegen.

Einzelfallzulassungen lohnen sich

Zum Thema „Konstruktiver Glasbau - Technische Regeln und Zustimmung im Einzelfall“ sensibilisierte Wolfgang Kahlert (GSK - Glas Statik Kon­struktion GmbH) die Zuhörer: „Denken Sie daran, auch wenn eine (Glas-) Konstruktion funktioniert, sie muss erst noch genehmigt werden. Und in Deutschland ist das meist schwieriger als bei internationalen Projekten.”

Weiter wies er die Anwesenden darauf hin, dass man gerade bei Überkopfverglasungen beachten solle, dass die Gläser häufig zur Reinigung begehbar sein müssen. Dies könne eine zusätzliche Prüfung im Einzelfall bedeuten.

Weiter erläuterte Kahlert, dass sich gerade bei größeren Bauvorhaben oft ein Pendelschlagversuch mit Zulassung im Einzelfall (ZiE) lohne: „Wenn man entsprechend dünneres Glas verwenden kann, spart dies Materialkosten. Scheuen Sie sich deshalb nicht, eine Einzelfallzulassung zu beantragen. Der Aufwand ist oft gar nicht so hoch und lohnt oft finanziell aufgrund der Materialeinsparungen.“

Zum Thema Sicherheitsglas meinte der Fachmann: „Laut TRLV müssen Sicherheitsgläser baurechtlich nicht angewendet werden, wenn die Gläser unterhalb 4 m Höhe verbaut sind. Aber es gibt auch noch andere Faktoren, etwa Schutz vor Vandalismus etc., die dafür sprechen, trotzdem mit Sicherheitsgläsern zu arbeiten. Verwenden Sie am besten ESG-H, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, auch wenn es baurechtlich manchmal nicht gefordert wird.”

Sein abschließender Tipp: „Achten Sie bei der Planung der Fassadengläser auf die Durchbiegungs-Begrenzungen der Isolierglashersteller. Diese liegen oft höher, als die Anforderungen der Bauaufsicht.”

Um für den Gebäudenutzer eine optimale Lösung in Bezug auf Qualität, Kosten und nicht zuletzt für die Umwelt zu erreichen, müssen alle Beteiligten am Planungs- und Bauprozess verantwortungsbewusst zusammenarbeiten. Dies mache eine zunehmend engere Kommunkation notwendig, so das Fazit des Fassadenforums. Auch für 2012 ist eine Folgeveranstaltung ­geplant. –

Matthias Rehberger

http://www.fassaden-forum.de

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