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Sachverständigenbericht

Ruinöse Schäden

Der vorliegende Fall: Ein junges Paar, Mitte 30, baut ein Haus in der besten Lage Münchens. Gebaut wird mit einem Bauträger. Nach fünf Jahren stellt der Bauherr fest, dass sein schönes Holzhaus, das 500000 Euro gekostet hat, an den Fensterlaibungen zu faulen beginnt. Man holt den Sachverständigen und lässt aufwendige Gutachten erstellen. Als der Generalunternehmer seine ersten Mängelanzeigen bezüglich des Fensterbauers bekommt, lässt er über Nacht seine GmbH „sterben“ und zieht das Vermögen über Umwege ab. Damit war der GU nicht mehr zu greifen und der Fensterbauer wurde in die Verantwortung genommen.

Es stellte sich heraus, dass der GU und der Fensterbauer die Holz-Alufenster vermessen hatten. Das gab der Fensterbauer beim Ortstermin auch zu. Kurzerhand beschließen beide, die Wetterbankfalze wegzuschneiden und die Fensterbänke einfach nur stumpf unter die Aluverkleidung zu schrauben. Eine Situation, die der Bauherr bei der Abnahme nicht erkennen konnte.

Der Fensterbauer verdeutlichte dem Bauherrn, dass der Schaden wohl von ihm produziert wurde, er allerdings nicht sein Auftraggeber sei, dass sei ja der GU gewesen. Es folgten dann fünf quälende Jahre, in denen man sich vor Gericht auseinandersetzte. Der Bauherr wollte – da man den GU über die GmbH nicht greifen konnte – ihm eine Straftat nachweisen.

Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, die nach sechs Wochen antwortete, dass es sich dabei sehr wohl um eine Straftat handle. Allerdings würden Straftaten dieser Art in Deutschland innerhalb von fünf Jahren verjähren (ein Bauprozess unterbricht die Verjährungszeit nicht).

Ergebnis: Das Haus hat einen Totalschaden und ist dazu letztendlich von einer Bank finanziert. Es standen jetzt 150000 Euro Sanierungskosten innerhalb der ersten fünf Jahren an. Hätte die Bank dies erfahren, wären die Kredite gekündigt worden und das Paar inklusive der Kinder wären ein Sozialfall geworden.

Leider ist dies kein Einzelfall; weitere Fälle lassen sich im Baufachforum nachlesen. Der Handwerker, der mangelhafte Leistungen abgibt, schädigt nicht nur seinen eigenen Ruf, sondern ist genauso in der Lage – wie hier geschildert –, andere Menschen in den finanziellen Ruin zu stürzen.

Die Lehren daraus: Mit Erkennen des Schadens wird mit dem Gutachten zusammen sofort Strafanzeige gestellt, um die Verjährung der eventuellen Straftat zu hemmen. Geplant ist auch, für Geschädigte ein eigenes Forum einzurichten, bei dem sofort auf eine eventuelle Strafanzeige hingewiesen werden kann.

Meine persönliche Meinung ist , dass Menschen, die anderen Menschen nur aus Auftragsprofit und Unvermögen heraus solche Schäden zufügen, mit beiden Füßen ins Zuchthaus gehören. Denn um diese Schäden zu vermeiden, haben wir einen ganz vorbildlichen Leitfaden erhalten, der nicht besser hätte geschrieben werden können. Und dieser Leitfaden ist nicht baustellenfremd gefertigt. —

Wilfried Berger

Der Autor

Wilfried Berger ist Schreiner und Bauschaden­analytiker und betreibt in Berg bei Ravensburg ein Büro, das Dienstleistungen für Handwerker und ­Baugeschädigte sowie alle Art von Schadens­analysen anbietet. Auf seiner Homepage sind umfang­reiche ­Informationen über die fachgerechte Montage ­hinterlegt. https://www.baufachforum.de/

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