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Brandschutzverglasungen richtig umgesetzt

Mit Glas gegen Feuer

Ebenso wie in Deutschland gelten auch in der Schweiz in Sachen Brandschutz die EU-Normen. Maßgebend für Brandschutzglas sind die EN 357 und EN 13501 2 für die Klassifizierung sowie die Normen EN 1363 und EN 1364 für die Feuerwiderstandsprüfung. Bei den zugehörigen Tests wird das Glas zusammen mit der jeweiligen Rahmenkonstruktion geprüft.

Die einzelnen Feuerwiderstandsklassen werden europaweit mit Brandkennbuchstaben und einer Zahl definiert. Die mittlerweile gebräuchlichen Buchstaben E und EI lösen zum 1. Januar 2013 die alten Bezeichnungen R, F und T endgültig ab. Die hinter dem Kennbuchstaben angefügte Zeitangabe in Minuten ergibt die zugelassene Feuerwiderstandszeit (z.B. E 30, EI 60). Grundsätzlich werden zwei Arten von Brandschutzgläsern verwendet: die E- und die EI-Gläser.

Die E-Gläser, wie man sie als die Prdoukte Fire swiss, Pyroclear, Pyrodur, Pyropane, Pyroswiss etc. kennt, schützen wirksam vor Feuer und Rauch. Sie setzen sich aus einer oder mehreren monolithischen Schichten zusammen je nachdem, was für ein Schutz erreicht werden soll.

Ein speziell thermisch vorgespanntes Floatglas, eingebaut im dafür geprüften Rahmen mit den vom System vorgegebenen Halterungen, bietet bereits einen Schutz vor Feuer und Rauch für 30 Minuten. Von einer höheren Widerstandsdauer (z. B. E 60) sieht man in der Schweiz meistens ab, da nach über 30 Minuten die Temperatur des Glases selber so hoch wird, dass brennbare Dinge im Nebenraum Feuer fangen können. Für solche Anwendungen, insbesondere bei Fluchtwegen, sind EI-Gläser besser geeignet.

Ebenfalls unter die E-Klassifizierung fällt das Drahtglas. Unter https://www.vkg.ch/de/praevention/brandschutz findet man viele Türen, einige Trennwände und Oberlichter, die mit Drahtglasflächen von z. T. bis zu 2,8 m2 ausgeführt werden dürfen. Hier besteht eine Diskrepanz zur bfu Fachbroschüre „Glas in der Architektur“, wo die Einsatzmöglichkeiten von Drahtglas eingeschränkt werden.

Die vorgesehene Drahtglasfläche bei Türen zum Beispiel ist dort auf Sichtfenstergrösse von 0,5 m2 beschränkt und der Einsatz bei Glastrennwänden als ungeeignet klassifiziert. Dies hat mit der Verletzungsgefahr beim Hineinlaufen zu tun – Drahtglas gehört nicht zur Kategorie „Sicherheitsglas“ (siehe auch SIGAB-Richtlinie „Sicherheit mit Glas – Personenschutz, Absturzsicherheit und Verletzungsschutz“). Trotz seiner relativ guten Eigenschaften als Brandschutzglas muss aus Sicherheitsgründen der Einsatz von Drahtglas vor der Planung genau abgeklärt werden.

Schutz vor Rauch und Feuer

Die EI-Gläser, wie z.B. Contraflam, Fireswiss Foam, Pyrobel, Pyrostop, Swissflam etc., haben zusätzlich zum Schutz vor Feuer und Rauch eine weitere Anforderung bezüglich Hitzeisolation zu erfüllen. Sie funktionieren alle mit mehrschichtigen Glasaufbauten und Zwischenschichten. Als Zwischenschichten werden Gelfüllungen oder Silikatschichten verwendet – aufbauend auf flüssigem Wasserglas. Diese Schichten werden von einzelnen Herstellern auch als sogenannte Thermo-Transformations-Schichten (TTS) bezeichnet. Wird das Glas beflammt, zerspringt die dem Feuer zugewandte Scheibe, das in den Zwischenschichten gebundene Wasser verdunstet, die Schicht expandiert und es bildet sich ein dicker, weißer und feuerfester Hitzeschild, der dem Feuer über eine bestimmte Zeit hinweg standhält. Wird die Temperatureinwirkung immer größer, zerspringt auch die zweite Scheibe und der Vorgang wiederholt sich. Bei Brandtemperaturen von fast 1000 °C erwärmt sich die abgekehrte Seite des EI-Glases nur um ca. 100 °C.

Brandschutzgläser können mit ­weiteren Funktionen kombiniert werden: Brandschutz-Isolierglas mit Wärme- oder Sonnenschutzbeschichtungen, mit Schallschutzfolien sowie in Kombination mit Absturz- oder Einbruchhemmung. Primär gilt es allerdings, den geforderten Brandwiderstand zu erreichen. Das kann bezüglich der maximalen Verglasungsgrößen oder der ästhetischen Vielfalt von Gläsern auch Einschränkungen zur Folge haben. Hinzu kommt, dass Kombinationen teilweise weitere Brandprüfungen erfordern.

Neben den E- und EI-Gläsern kann mit einem EW-Glas, z. B. durch eine spezielle Beschichtung oder durch einen entsprechenden Aufbau, die Übertragung der Strahlungsenergie reduziert werden. Obwohl in der Schweiz nicht vorgeschrieben, gibt es auf dem Markt Produkte, die diese Funktion erfüllen. Sie haben in öffentlichen Bereichen bei Flucht- und Rettungswegen ihre Berechtigung und können in der Schweiz als E-Klassifizierung eingesetzt werden.

Unterschätzte Glasgewichte

In Zusammenhang mit immer größeren Glasformaten werden vielfach die Gewichte von Brandschutzgläsern unterschätzt. Eine gebräuchliche E 30 Türe erreicht schnell ein Gewicht von über 70 kg; eine raumhohe Trennwandverglasung mit EI 60 ein Laufmetergewicht von über 120 kg. Das Handling und die Montage solcher Glaspakete sind vielfach schwierig. Hier muss bereits in der Angebotsphase abgeklärt werden, wie überhaupt montiert werden kann. In der Schweiz sind in der Angebotsphase die angefragten Glasabmessungen mit den geprüften Glasgrößen im online aufgeschalteten VKF-Brandschutzregister ( https://www.vkg.ch/de/praevention/brandschutz ) zu vergleichen.

Einige Brandschutz-Lösungen bestehen aus fragilen Floatgläsern, hier ist beim Einbau erhöhte Glasbruchgefahr gegeben. Brandschutzgläser aus ESG sind robuster. Bei einigen Anbietern weisen EI-Gläser alukaschierte Klebebänder auf. Hier ist es wichtig, diese beim Transport und der Montage nicht zu verletzten, da ansonsten das in den Glaszwischenschichten gebundene Wasser durch die Öffnung verdampfen könnte. Dies macht sich später durch weiße Stellen am Rand des eingebauten Glases bemerkbar.

Auch bei Glas für Brandschutzanwendungen ist es wichtig, dass der Falzraum der Gläser trocken gehalten wird. Dies wird durch Dampfdruckausgleichsöffnungen nach außen und bei Verglasungen in Innenräumen zur weniger belasteten Raumseite hin sichergestellt.

Ein weiterer Faktor mit Schadenspotenzial ist das Sonnenlicht. Die Zwischenschichten von Brandschutzgläsern, die teilweise nicht UV-beständig sind, müssen mit einer Folie gegen die ultraviolette Strahlung geschützt werden, falls sie im eingebauten Zustand in Kontakt mit Sonnenlicht kommen. Dies birgt die Gefahr, dass ein Brandschutzglas mit einem vermeintlich symmetrischen Aufbau falsch herum eingebaut wird. Deshalb ist bei Brandschutzisoliergläsern der genaue Glasaufbau abzuklären und entsprechend der Herstellerangaben einzubauen (innen - außen/oben - unten).

Die Glaspakete von Brandschutzgläsern der verschiedenen Produzenten bestehen aus mehreren auf- oder zusammengebauten Glaseinheiten. Einige kommen mit vorgespannten Gläsern (ESG), andere weisen dünne Glaskombinationen mit Dicken zum Teil unter 3 mm auf. Schäden an Brandschutzverglasungen zeigen immer wieder, dass der Anpressdruck bei Trockenverglasungen zu hoch ist, und dass dadurch die dünnen Gläser einen zu hohen Druck der Glashalteleisten erfahren und springen. Um die geforderte Feuerwiderstandsklasse zu erreichen, ist kein besonders hoher Anpressdruck erforderlich.

Der allgemeine Grundsatz: „Wie geprüft, so eingebaut“ betrifft bei Brandschutzverglasungen das ganze Bauteil: die Dichtung bzw. die Dichtmaterialien, die Klotzung, der Glasrahmen, das Glas selbst und natürlich die richtige Montage dieser Komponenten.

Die Durchsicht bei Brandschutzgläsern ist nicht zu vergleichen mit der Durchsicht von Standardgläsern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass spezifisch bei Brandschutzglas im Inneren der Scheibe sehr kleine Bläschen oder Einschlüsse vorkommen. Diese sind jedoch aus einer gewissen Entfernung nicht mehr erkennbar. Solche Einschlüsse können im Randbereich vermehrt auftreten, was meist durch den Rahmen abgedeckt wird. —

SIGAB-Richtlinie 005 “Brandschutzverglasung“

Glasverarbeiter, die in der Schweiz aktiv sind oder es werden möchten sollten zur korrekten Umsetzung von Brandschutzverglasungen einen Blick in die ­SIGAB-Richtlinie 005 „Brandschutzverglasung“ werfen.

Seit Neuem sind auch viele Glaserfirmen durch das SIGAB geschult worden. Eine Liste mit zertifizierten Glasern findet sich auf den Homepages der SMU und des Schweizerischen Flachglasverbandes (SFV).

Um in der Schweiz Bauteile mit Brandschutzanforderungen herstellen und montieren zu dürfen, sind Brandschutzkurse bei der Schweizerischen Metallunion (SMU) und den jeweiligen Systemhäusern (praktischer Teil) vorgeschrieben. Diese Kurse berechtigen dazu, die Brandschutzplaketten bei der SMU zu beziehen.

http://www.sigab.ch

Die Autoren

Der dipl. Glasbauexperte Markus Läubli ist Instituts­leiter des SIGAB und sein Kollege Reto Meili ist technischer Glasbauexperte und Gutachter am Institut. info@sigab.ch

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