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Die Neuen Umweltdeklarationen

EPDs für die Branche

Am 09. Februar stellten die Branchenverbände (BF, FV S+B, QKE, VFF) und das ift die Ergebnisse des gemeinsamen Forschungsprojekts „Umweltdeklarationen für Bauprodukte – Branchen-EPDs als Lösung“ vor. In Mainz gaben die Referenten dazu auch einen Blick zum aktuellen Stand der Normung in Sachen Nachhaltigkeit. Weiter wurde erläutert, wie man als Fensterbauer vorgehen muss, um eine EPD zu erhalten.

Wie hängen jetzt EPDs mit der Nachhaltigkeit von Gebäuden zusammen? Diese Frage wurde auf der Veranstaltung erläutert: Umweltproduktdeklarationen (EPDs) liefern Eingangswerte für die Bewertung der ökologischen Leistung eines Gebäudes. Sie sind Basis für die Nachhaltigkeits-Zertifizierung eines Gebäudes nach BNB, DGNB oder Leed etc. und sind in der Europäischen Normung zur Nachhaltigkeit berücksichtigt.

Dabei gibt es EPDs u.a. für die Bauprodukte Fenster, Beschläge, Flachglas. Damit sollen einheitliche Grundlagen zur Nachhaltigkeitsbetrachtung dieser (Bau-)Produkte geschaffen werden. Die neu erarbeiteten Muster-EPDs der Verbände sind die Ergebnisse eines gemeinsamen Forschungsprojekts mit dem ift Rosenheim und ab sofort verfügbar. Damit benennen Anbieter die Umwelt-Auswirkungen ihrer Produkte. Die neuen Muster-EPDs lassen sich dabei mit einem geringen Aufwand herstellerspezifisch anpassen.

Gegenwärtig brauchen Verarbeiter in Deutschland aber keine EPDs für ihre Produkte vorzulegen. Diese EPDs für Bauprodukte sind heute freiwillig und werden bei Ausschreibungen i.d.R. nicht gefordert. Als Ausnahme gelten Projekte, bei denen das Gebäude selbst zertifiziert werden soll. Hier können EPDs gefordert werden. Ähnliches gilt für Bundesbauten.

Die Hersteller sollten sich aus Gründen der Zukunftssicherung darauf vorbereiten, die entsprechenden Umweltproduktdeklarationen bereitstellen zu können, so der Tenor der Veranstaltung. Dabei seien die EPDs aber kein Marketinginstrument.

Fensterhersteller können die EPD (Gültigkeit: 3 bis 5 Jahre) beim IBU und beim ift erhalten. Die aktuellen Muster-EPDs wurden normativ erstellt. Es gibt keine zusätzlichen Anforderungen, d.h. die normativ erstellten Umweltdeklarationen genügen den europäischen Normen. Über die ift Online-Plattform https://www.ift-rosenheim.de/loesungen?tx_solr%5Bfilter%5D%5B0%5D=service%3ABerechnung+%2B+Simulation#tx-solr-search-solutionfinder, Reiter EPS (Muster-EPD), kann man sich seine EPD erstellen. Diese gilt für alle Fenster des Herstellers, sofern sie in das Raster (der Mustervorlage) der gegebenen Angaben/Kriterien fallen. Es gibt auch Sonderfälle: bei Einsatz modifizierter Hölzer oder für Hybrid und Komposit-Profile gilt die Muster-EPD nicht. Bei Glas kann der ISO-Hersteller zwar auf der Muster-EPD aufbauen, muss aber aktuell selbst noch weitere, eigene Daten erfassen, um die EPD entsprechend zu übertragen. Beschläge: Alle Mitglieder des FV Schloss- und Beschlagindustrie können jetzt auf die Verbands-EPD zurückgreifen.

Tipp der Redaktion: Lesen Sie mehr zur Veranstaltung unter https://www.glaswelt.de/. Dort im Suchfeld rechts oben einfach den Webcode 1099 eingeben.

Matthias Rehberger

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