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unfallversichert im Ausland

Die BG hilft weiter

Immer häufiger sind deutsche Firmen aus der Fenster-, Fassaden- und Glasbranche auch im Ausland tätig. Auch dort müssen die Beschäftigten nicht auf ihren Versicherungsschutz verzichten: Auch im Ausland sind sie gegen Risiken durch Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten voll abgesichert, so die BG BAU.

Das gelte für Mitarbeiter die im Auftrag ihres Arbeitgebers für begrenzte Zeit im Ausland arbeiten. Wobei das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland haben muss. Damit werden vorübergehende Tätigkeiten im Ausland mit einer Beschäftigung in Deutschland gleichgestellt, so die Auskunft der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Rund 250 Arbeits- und Wegeunfälle mit Beschäftigten der Bauwirtschaft geschehen jedes Jahr im Ausland. Bei allen gewerblichen Berufsgenossenschaften zusammen werden jährlich etwa 2000 Arbeits- und Wegeunfälle ­registriert.

Wenn im Ausland ein Arbeitsunfall geschieht oder eine Berufskrankheit eintritt, kommt die BG BAU für Maßnahmen zur Heilbehandlung und für medizinische sowie berufliche Rehabilitations- und Pflegekosten auf und zahlt nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Unternehmers das Verletztengeld.

Wer nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit dauerhaft mindestens um 20 Prozent erwerbsgemindert bleibt, hat Anspruch auf eine Ver­sichertenrente. Führt ein Unfall oder eine Berufskrankheit zum Tode, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente von der BG BAU.

Zusätzlich werden bei der Prüfung des Unfallversicherungsschutzes besondere Gefährdungen berücksichtigt, die durch Auslandstätigkeiten bedingt sind. Dies kann z.B. ein Unfall sein, der aufgrund politischer Auseinandersetzungen geschieht.

Bei Aufenthalten in EU-Staaten und der Schweiz werden Sachleistungen wie ärztliche Behandlungen von den Versicherungsträgern im Gastland übernommen und die Kosten von der BG BAU erstattet. Müssen Beschäftigte im Ausland Eigenanteile zahlen, so erstattet die Baugenossenschaft in der Regel auch diese Leistungen. Bescheinigungsformulare zur Sachleistungsaushilfe erhalten Arbeitnehmer bei ihrer Krankenkasse.

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