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Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Unerwünschte Tachographenpflicht

Die EU hat eine neue Verordnung zu Kontrollgeräten im Straßenverkehr beschlossen. Ausgeweitet wurde der Ausnahmebereich für die Tachographenpflicht von heute 50 auf 100 km. Da die Ausnahmeregelung ohne jede Gewichtsbeschränkung gelten soll, werden viele baugewerbliche Unternehmen entlastet, die schwere Fahrzeuge benötigen. Bisher galt die Ausnahmeregelung nur für Fahrzeuge bis 7,5 t. Weiter wurden auch Fahrzeuge von der Tachgraphenpflicht befreit, die im Baustellenverkehr zur Zu- und Ablieferung von Baumaterialien eingesetzt werden.

„Durch den Beschluss des EU-Parlaments werden viele Firmen deutlich entlastet“, zeigt sich ZDH-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa zufrieden. Er beklagt aber die unerwartete Ausdehnung der Gewichtsbeschränkung von heute 3,5 t auf Fahrzeuge ab 2,8 t, die bei Fahrten über einen Radius von 100 km hinaus gilt. „Da die Transporter und Nutzfahrzeuge üblicherweise nur für Fahrten zwischen Baustelle, Betrieb und Materiallager eingesetzt werden (und nicht im Fernverkehr mit hauptamtlichen Fahrern) ist der Zeit- und Kostenaufwand für den Tachographen in Baufirmen völlig unverhältnismäßig. Die bestehende Regelung bedeutet für sie einen enormen bürokratischen Aufwand, ohne die Verkehrssicherheit zu verbessern.“

Der ZDB werde sich dafür einsetzen, dass diese Verschärfung der Tachographenpflicht wieder geändert wird, denn noch müssen sich die Verkehrsminister der EU-Länder, die Kommission und das Parlament auf eine gemeinsame Position einigen.

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