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Der Wohnungsbestand bleibt unberührt

Mund: Jetzt ist es raus: Der EnEV-Referentenentwurf liegt vor und bis Mitte November werden nun die Stellungnahmen der zuständigen Behörden und Organisationen eingesammelt. Die wichtigste Aussage im Verordnungsentwurf ist die Tatsache, dass nur der Neubau schärfer reglementiert werden soll. Beim Wohnungsbestand bleibt alles wie gehabt und es werden auch keine Nachrüstpflichten verankert.

Rehberger: Wenn die Regierung es mit ihren Klimazielen ernst meint und nicht halbherzig agieren will, sollten meiner Meinung nach auch bei der Sanierung von Bestandsbauten die Anforderungen in Sachen Energieeffizienz angehoben werden. Hochwertig sanierte Gebäude sind nicht nur volkswirtschaftlich von Vorteil, eine entsprechend hohe Sanierungsqualität wird zudem den Marktwert solcher Bauten nachhaltig positiv beeinflussen.

Mund: Diese Gesetzmäßigkeiten sind klar, dafür braucht es aber kein Gesetz bzw. keine EnEV. Was viel wichtiger ist: Die Politik muss selbst erst einmal ihre Hausaufgaben erledigen und den Hängepartie bei den Förderungsansätzen beenden. Bis jetzt ist z. B. nicht klar, ob es eine steuerliche Begünstigung bei Sanierungsmaßnahmen geben wird. Und dieser Schwebezustand ist Gift für die Motivation, in den eigenen Bestand zu investieren. „Das führt zu Attentismus bei den Investoren und zum Aufschieben von Sanierungsmaßnahmen,“ so auch das Statement von BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs auf der glasstec.

Rehberger: Warum muss der Staat immer unterstützen. Regelt das nicht der Markt alleine? Laut einer Studie der Deutschen Energieagentur (dena) lässt sich der Energieverbrauch älterer und unsanierter Wohngebäude durch gute Dämmung, neue Fenster und effiziente Heizungs- und Lüftungstechnik um mehr als drei Viertel senken. Ist das nicht Anreiz genug?

Mund: Dass sich neue Fenster rechnen, muss beim Endkunde auch ankommen – also ausreichend kommuniziert werden. Wenn es dann noch gefördert wird, umso besser. Diese Punkte ‚Informieren‘ und ‚Fördern‘ vernachlässigt aber momentan die Politik. Dann noch zusätzlich die Hürden der EnEV auch in der Sanierung zu erhöhen, wäre das falsche Signal und würde die dortige Investitionsbereitschaft eher abwürgen. Dieser Effekt ist im Neubau bereits erkennbar: Schon jetzt titeln Tageszeitungen wie die „taz“ mit der Überschrift, dass Neubauten aufgrund der EnEV-Novellierung deutlich teurer werden könnten. In dem Beitrag wird davor gewarnt, dass dadurch der in Ballungsräumen dringend notwendige Wohnungsbau ausgebremst werden könnte. Bereits heute werde vorrangig im oberen Preissegment gebaut.

Rehberger: Trotz Markt darf es natürlich nicht passieren, dass für Gruppen mit geringerem Einkommen der Wohnraum unerschwinglich wird. Hier sollte der Staat differenzieren und im sozialen Wohnbau bzw. bei der Sanierung solcher Bauten Hilfestellung geben.

Mund: Wie willst du das denn differenzieren? Das geht doch nur über die steuerliche Entlastung oder die KfW. – Jetzt aber erst einmal genug davon. Ihnen, liebe Leser, viel Spaß mit der neuen Ausgabe der GLASWELT.