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Stundenverrechnungssatz 2013

Günstiger — trotz höherer Löhne

Da der der Betrachtung zugrunde liegende Tarifvertrag des Glaserhandwerks Baden-Württemberg zunächst eine gut 3-­prozentige Erhöhung gebracht hat, steht die Basisgröße Stundenlohn jetzt bei 13,38 Euro. Positiv zu vermerken ist die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags von 19,6 auf 18,9 %. Der Beitrag zur Krankenversicherung bleibt gleich – Arbeitnehmer werden nicht höher be-, sondern durch Abschaffung der Praxisgebühr sogar entlastet. Aber: Durch den Zusammenschluss der Holz- und der Metall-Berufsgenossenschaft ändert sich der Beitragssatz für gewerblich Beschäftigte auf 2,33 % vordergründig nur geringfügig; dennoch wird durch die gleiche Veranlagung der Büro-Beschäftigten und die Aufgabe der Unterscheidung in Holz- und in Kunststofffenster-Betriebe diese Unfallversicherung insgesamt teurer. Trotzdem sinkt durch eine Reduzierung bei den Umlagesätzen der IKK BW und Hessen bei Umlagen für die Entgeltfortzahlung U1 (von 3,1 auf 2,4 %) der Arbeitgeberanteil an den Sozialkosten merklich. An dieser Stelle wird aber wieder betont, dass es unbedingt erforderlich ist, der eigenen betrieblichen Kalkulation die eigenen betriebsspezifischen Zahlen und Verhältnisse zugrunde zu legen.

Die Tabelle weist in der Spalte „Beispielwerte Tarif 2013“ den ab 01/2013 gültigen Tarif als Ecklohn in der Lohngruppe 5 des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg als Basiswert aus. Ein weiteres Beispiel wird mit dem angenommenen Effektivlohn von 15,40 Euro parallel durchgerechnet. Die eigenen Werte können und sollten in der Spalte „Ihre Werte“ eingetragen werden.

Bei dem sehr gewichtigen Anteil der „Gemeinkosten-Arbeiten“ wird – aufgrund von Anregungen aus der Praxis – mit noch 14 % ein deutlich abgesenkter Anteil angesetzt, was zu über 110 mehr direkt verrechenbaren Stunden führt, die sich in der weiteren Betrachtung sehr merklich auf den Stundenverrechnungssatz auswirken und auch eine Anhebung der Gewinnspanne möglich machen. In der Summe ergeben sich durch einen Feiertag mehr und bei um einen Tag angehobenen Krankheitstagen 1343,6 verrechenbare Fertigungsstunden.

Die Verarbeitung dieser Voraussetzungen ergibt einen Stundenkostensatz von 43,95 Euro. ­Unter der geänderten Annahme eines Aufschlags für Wagnis und Gewinn von 12 % ergibt sich ein neues Brutto von 58,57 Euro. Zum geänderten Gewinn­satz ist anzumerken: Dieser ist als fiktive Größe zu sehen. Bei ­niedrigem Umsatz sind 10 - 15 % Aufschlag zu wenig; bei hohen Umsätzen sind solche Werte nicht ­realisierbar.

Bewertung

Die Ermittlung des betrieblichen Stundenverrechnungssatzes für 2013 führt zu einem Stundenverrechnungssatz, welcher etwas unter dem Wert zu Beginn des Jahres 2012 liegt. Dies ist trotz der gerade abgeschlossenen Lohnrunde ein erfreuliches Ergebnis. Sei es wie es ist – jeder Betrieb muss jetzt und auch wieder bei der nächsten anstehenden Lohnerhöhung mit den eigenen Werten die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse abbilden. So kann, insbesondere mit den am Markt vermeintlich maximal durchsetzbaren Stundenverrechnungssätzen erkannt werden, wie sich die eigene unternehmerische Situation tatsächlich darstellt. —

Unser Tipp: Die vollständige Tabelle mit der Möglichkeit, auch eigene Werte einzutragen, finden Sie als Download-Angebot unter ­ http://www.glaswelt.de/downloads oder Sie geben gleich den Webcode 1143 in das ­Suchfeld auf unserer Homepage ein.

Reiner Oberacker

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