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Bundeskabinett beschließt Novellierung

EnEG und EnEV auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung hat am 06.02. den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in 2014 und 2016 vor.

Eine Verschärfung der Vorgaben für Bestandsgebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten. Außerdem werde der Energieausweis als Informationsinstrument weiter gestärkt, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung des Wirtschafts- und des Bauministeriums. Diese sollen künftig stichprobenartig überprüft werden.

Dazu Bundeswirtschaftsminister, Dr. Philipp Rösler: „Mit unseren Entwürfen setzen wir anspruchsvolle Effizienzstandards für Neubauten und achten gleichzeitig darauf, dass diese mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Ganz bewusst machen wir keine Vorgaben für Bestandsgebäude, auch keine Nachrüstpflichten. Die Erfahrung zeigt: Energieeffizienz lässt sich vor allem mit Anreizen steigern, nicht mit staatlichen Eingriffen.“

Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: „Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt. [...] Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards sind bereits anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen.“

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Vor der EnEV muss das EnEG novelliert werden. Erst dieses Gesetz ermächtigt dazu, Verordnungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern. Die EnEV muss aber nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Auch eine Notifizierung in Brüssel ist erforderlich. Gleichzeitig muss die EnEV das Gesetzgebungsverfahren (Zustimmung durch den Bundesrat) durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst ab Januar 2014 zu rechnen.

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