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Mangelhafte Glasdachmontage

Kein Loch für die Made

Der Hausherr traute seinen Augen kaum, als er feststellte, dass sich das Gestänge der Tragekonstruktion seines Glasvordaches gelöst hatte. Er meldete diesen Schaden sofort der Montagefirma. Um ein Herabstürzen des kompletten Daches zu vermeiden, kamen umgehend zwei Mitarbeiter der Firma, um das Dach zu demontieren. Die Konstruktion wurde dann in der Garage des Hausherren zwischengelagert.

Nachdem es zwischen den beiden Parteien zu keiner Einigung hinsichtlich der Beseitigung des Schadens kam, stellte der Bauherr beim zuständigen Gericht einen Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren.

Der Gutachter wurde hinzugezogen und sollte die folgenden Fragen klären:

  • Wurde das Glasvordach am Haus des Antragstellers fachgerecht montiert?
  • Was war die Ursache des Lösens des Gestänges von der Wandhalterung?

Bei der Untersuchung sollte insbesondere auch geprüft werden, ob die Verbindung zwischen Wandhalterung und Gestänge mit den verwendeten Madenschrauben ausreichend und fachgerecht ausgeführt war. Zur Klärung der Ursachen wurde ein Ortstermin vereinbart.

Wie auf dem vom Bauherren zur Verfügung gestellten Foto () zu erkennen ist, war die wandseitige vertikale Strebe von der oberen hori­zontalen Tragestange bei Belastung (durch ein Schneebrett) abgerutscht.

Das Befestigungssystem sieht vor, dass zunächst Gewindebolzen mittels Dübeln im Mauerwerk befestigt werden. Auf diese Gewindebolzen werden horizontale Tragestangen aufgeschraubt.

Anschließend werden vertikale Verstrebungen aufgesteckt und mittels Madenschrauben gesichert.

Auf diese Verstrebungen wird dann wiederum das eigentliche Glasdach mittels Tellerhaltern befestigt. Das Dach selbst besteht aus einer Glasscheibe aus Verbund-Sicherheitsglas (VSG).

Bei der Ortsbegehung konnte der Sachverständige sehen, dass die oberen Tragestangen noch auf die Gewindebolzen aufgeschraubt waren.

Die unteren Tragestangen waren hingegen von den Gewindebolzen abgeschraubt. Es war deutlich zu erkennen, dass diese Gewindebolzen nach unten abgeknickt sind ().

Auf Seite 3 der System-Statik des Glasdachsystems heißt es unter anderem: „Bei der Bauausführung ist besonders ­darauf zu achten, dass alle Verbindungskonstruktionen sorgfältig kraftschlüssig hergestellt werden und eine ausreichende Verankerung im tragfähigem Untergrund sicher­gestellt ist.“

Zusammenfassung der Schadensursache

Um die in der Statik zu dem Vordach geforderte „kraftschlüssige Verbindung“ zu gewährleisten, wäre es notwendig gewesen, in die Tragestangen Sacklöcher zu bohren, um hierin dann die vertikalen Streben mittels Madenschrauben zu sichern. Wie die Untersuchung des Sachverständigen ergab, waren derartige Sacklöcher nicht vorhanden. Zu erkennen waren lediglich Schleifspuren der Madenschrauben ().

Im vorliegenden Streitfall hat der Montagebetrieb das Glasdach nicht fachgerecht montiert. Eine „kraftschlüssige Verbindung“, wie sie in der System-Statik für das Vordachsystem gefordert wird, war nicht gegeben.

Der Kraftschluss kann nicht alleine mittels Madenschrauben durch ein Verklemmen der vertikalen Streben an die Haltestangen erzielt werden.

Es wäre dazu erforderlich gewesen, in die Tragestangen sogenannte Sacklöcher zu bohren, um hierin dann die Madenschrauben eingreifen zu lassen. Solche Sacklöcher haben gefehlt!

Aufgrund der fehlenden Loch-Fixierung rutschten dann die wandseitigen vertikalen Streben trotz angezogener Madenschrauben bei Belastung von den oberen horizontalen Tragestangen ab. Dadurch löste sich die Konstruktion und durch das Abrutschen wurden wiederum die sichtbaren Schleifspuren auf diesen ­Stangen ­verursacht. —

Der Autor

Wolf-Dietrich Chmie­leck ist öffentlich bestellter und ­vereidigter Sachverständiger für Glastechnik.

IGA Institut für Glas-Anwendung

Tel. (0 23 02) 7 53 83

https://www.iga-chmieleck.de/

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