Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Baustellen- und Montageplanung

Gut geplant ist halb montiert

Die erfolgreiche Erstellung der Gebäudehülle stellt hohe Anforderungen an die Planung, die Disposition, die Fertigung, die Ausführung und die Überwachung auf der Baustelle. Für einen reibungslosen Bauablauf ist zuerst einmal der Blick auf die Rangfolge der Zuständigkeiten zu lenken. Diese ergibt sich aus den Verantwortlichkeiten der Beteiligten am Bauvorhaben: An erster Stelle steht der Architekt, der als Sachwalter des Bauherrn das Gebäude plant, ausschreibt und im Rahmen der Objektüberwachung die Bauleitung übernimmt.

Die Montageplanung und Qualitätssicherung auf der Baustelle obliegt für die Umsetzung in erster Linie den ausführenden Fachfirmen. Eine stringente Prüfung und regelmäßige Überwachung der Montageplanung und der Qualitätssicherung auf der Baustelle ist aber unabdingbar, dies ist Sache des Architekten/Bauleiters.

Gerade bei größeren Bauobjekten werden oft die Architekten-Leistungen, nach Leistungsphasen getrennt durch verschiedene Planer erbracht. Dies führt zu zusätzlichen Schnittstellen.

Auch die Vergabe an Generalunternehmer (GU)führt aus Sicht des Verfassers zu zusätzlichen Schnittstellen bei der Montageplanung und der Qualitätssicherung, die seitens der Auftraggeber häufig unterschätzt werden. Ursächlich hierfür ist u.a. die Stückelung sinnvoller Vergabeeinheiten an verschiedene Verarbeiter desselben Gewerks.

Nachfolgend wird das klassische, umfassende Leistungsbild für Architekten und Ingenieure unterstellt. Auf sonstige Begleiterscheinungen, wie z.B. die Vergabe an einen GU wird nicht eingegangen. Aus Sicht des Verfassers stellen das klassische umfassende Leistungsbild der Architekten und die gewerkeweise Vergabe von Bauleistungen die Ideallösungen dar.

Ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudeplanung ist die Planung der Fassade durch den Architekten. Die Fassade muss vielfältige Anforderungen erfüllen und ganzheitlich und im Detail geplant werden. Wesentliche Aspekte sind dabei:

  • Städtebauliche Standortsituation,
  • Funktion des Gebäudes,
  • Gestaltung der Fassade, Proportionen, Zusammenspiel der geschlossenen (nicht transparenten) und verglasten Fassaden­flächen,
  • Materialität der Fassadenflächen.

Funktionale Anforderungen:

  • Tragwerk des Rohbaus und der Fassaden,
  • Wärmeschutz, Sonnenschutz, Schallschutz,
  • Sicherheit,
  • Brandschutz, Flucht- und Rettungswege,
  • Barrierefreiheit,
  • Fassadenreinigungskonzept.

Sonstige Anforderungen:

  • Ressourcenschonendes Bauen, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bei der Erstellung und Unterhaltung der Fassaden, usw.
  • Schnittstellen unterschiedlicher Fassadengewerke: Metallbau- und Verglasungsarbeiten, Rollladenarbeiten (Sonnenschutz), Stahlbau-, WDVS- und Fassadenarbeiten, Dächer usw.

Schnittstellen der Gewerke:

  • Vorleistungen Rohbau,
  • Technische Gebäudeausrüstung (TGA), z.B. Vorrichtungen für Sonnenschutz-Antrieb und -Steuerung, Überwachung auf Verschluss, Verriegelung, Durchbruch, RWA, Lüftung, etc.
  • Bauabläufe und Schnittstellenkoordination.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auf die Rangfolge in der Wertigkeit. Beide Aspekte müssen objektspezifisch angepasst und bewertet werden.

Die Planung der Fassaden/Fenster, die „Werkstatt- und Montageplanung“ (W+M-Planung), die durch den Fassaden-/Fensterbauer erstellt wird – besser: erstellt werden muss – braucht eine fundierte Grundlage. Die W+M-Planung braucht eindeutige Vorgaben.

Gestalterische und planerische Kreativität vom Fassaden- und Fensterbauer zu fordern und die Planung den Fachfirmen ohne Vorgaben der Architekten abzuverlangen, führt zwangsläufig zu erheblichen Störungen im Projektablauf. Deshalb sind die vorbeschriebenen Aspekte bei der Fassadenplanung durch die Architekten zu bearbeiten. Die Fassaden sind im Detail umfassend zu planen und zu beschreiben.

Die Kennwerte und Funktionen der Fassaden bzw. der Fenster müssen durch den Architekten zusammengestellt werde. Hierzu sind umfangreiche Abstimmungen mit dem Bauherrn, dem Nutzer, den Fachplanern und den zu beteiligenden Behörden/Institutionen herbeizuführen. Dies kann nicht den ausführenden Firmen im Rahmen derer W+M-Planung überlassen bleiben, auch nicht dem GU.

Die Planung der Baustellenarbeiten

Fenster- und Fassadenproduzenten müssen die Baustellenarbeiten für ihre Monteure planen. Das ist nicht Aufgabe des Montagebetriebs. Dazu muss eine koordinierte Planung erstellt werden, die sowohl die Belange des Bauelementeherstellers als auch die der Montagefirma berücksichtigt. Falls die Montage nicht durch den Fenster-/Fassadenbauer geleistet wird und extern vergeben wird, muss dies durch einen der Planungsbeteiligten verantwortlich koordiniert und erstellt werden.

Die Planung der Baustellenarbeiten ist wesentlicher Bestandteil der Arbeitsvorbereitung um sicherzustellen, dass alle Belange des Bauablaufes und der bauseitigen Vorleistungen koordiniert werden. So werden Störungen der Arbeiten vermieden, z.B. dass bauseitige Vorleistungen nicht vollständig oder mangelhaft erstellt werden oder Bauteile nicht fristgerecht geliefert werden. Störungen im Bauablauf sind u.a. bei nicht geplanter und nicht abgestimmter Gerüststellung, Höhenzugangstechnik oder Bauteilanlieferung an den Einbauort zu erwarten, wenn z.B. für den Einbau großer Elemente die Gerüststellung oder Kranstellung nicht berücksichtigt wurde.

Das beinhaltet eine gute Montagevorbereitung

Eine exakte Terminplanung der Planung, Fertigung und der Montage ist unumgänglich. Die Terminplanung erfasst alle Arbeitsschritte, die für eine erfolgreiche Ausführung von Fenstern und Fassade erforderlich sind; diese sind:

  • Werkstatt- und Montageplanung, einschließlich der Zeiträume für die Erstellung der Planung, angemessene Prüf- und Freigabefristen, Überarbeitung und abschließende Freigabe in mind. zwei Planungsstufen, abhängig von der Komplexität der Ausführung
  • Disposition des Fenster-/Fassadenbauers, für die interne Planung, Bestellung, Fertigung und Lieferung von Fremderzeugnissen, z.B. Verglasungen, Profile, Beschläge, usw.
  • Fertigungen und Bearbeitung im Werk, Vorfertigung von Bauelementen
  • Gerüstbau, Bauteil- oder Fassadenweise
  • Einmessung der Bauachsen
  • Grundmontage der Unterkonstruktionen
  • Einbau der eigenen (Bau-)Elemente
  • Einbau der Bauteile der Sub-Unternehmer, z.B. Verglasung, Sonnenschutz u.Ä.
  • Einbau von bauseitigen Anschlüssen, z.B. TGA für Sonnenschutz, Blitzschutz, EMA usw.
  • Einbau von bauseitigen Fassadenarbeiten, z.B. Abdichtungsanschlüsse, WDVS usw.,
  • Restarbeiten und Fassadenreinigung
  • Begehungen zur Abnahme
  • Gerüstabbau

Die Baustellen- und die Montageplanung sind durch den Fassadenbauer zu erstellen und mit der Bauleitung hinsichtlich der Zeiträume, Bauabläufe und Fertigstellungsfristen im Vorfeld abzustimmen.

Zudem sind die Schnittstellen zu den Fremdgewerken mit den ausführenden Fremdfirmen abzustimmen und zu koordinieren und bei der Terminplanung zu berücksichtigen. Die Termin-/Montageplanung ist regelmäßig zu überwachen und anzupassen.

Wichtig im Vorfeld der Montage ist die detaillierte Einmessung der Achsen für die Fassadenbauteile, und möglichst auch die Kontrollmessung des Rohbaus und sonstiger bauseitiger Vorarbeiten. Die Einmessung und ständige baubegleitende Kontrollmessungen sind unabdingbarer Bestandteil der Ausführungen, um spätere Anpass­arbeiten der Folgegewerke zu vermeiden.

Überschneidungen, was tun?

Planungsüberschneidungen lassen sich vermeiden, wenn die Ausführungsplanung des Architekten vollständig erstellt wurde und bei den Vergabeeinheiten Schnittstellen zwischen den Gewerken genau definiert werden. Dazu gehören auch die Definition der Schnittstellen zwischen der Architektenplanung und den Fachingenieur-Planungen und deren Beschreibung bei den Ausschreibungen der Gewerke, z.B. für Vorrichtungen der EMA in Fassadenkonstruktionen etc. Bestandteil der Schnittstellenbeschreibungen müssen auch die dazugehörigen Schnittstellen bei den W+M-Planungen sein.

Die W+M-Planungen der Fachfirmen sind zu koordinieren und hierarchisch aufzubauen. Die Inhalte und Anforderungen an W+M-Planungsverfahren sind in den Leistungsbeschreibungen gewerkeweise zu beschreiben und werden Vertragsbestandteil. Hier ein Beispiel für die Rangfolge und den Ablauf von aufeinander aufbauenden Planungen:

  • Zu Beginn des W+M-Planungsverfahren werden mit allen Gewerken gemeinsam die Bauabläufe und die Inhalte der W+M-Planungen abgestimmt und festgelegt
  • Grundlage für die W+M-Planungen der Fachfirmen sind i.d.R. die Schalungs- und Bewehrungspläne des Tragwerksplaners, nach denen wird i.d.R. der Rohbau erstellt
  • Die Fassaden-Detailpläne des Architekten dienen als Grundlage für das Konstruktionsprinzip des Fassadenkonzepts mit allen Vorgaben für die Gestaltung und das Zusammenspiel aller Fassadengewerke
  • Die Ausführungspläne der Architekten haben i.d.R. informativen und koordinierenden Charakter. Bei Unstimmigkeiten zu den Plänen der Fachingenieure müssen diese geklärt werden,
  • Auf diesen Grundlagen erstellt das „Leitgewerk“ die W+M-Planung, das Leitgewerk ist i.d.R. der Metallbauunternehmer. Es ist unabdingbar, dass die Planung vollständig alle Konstruktionen und Anschlüsse darstellen muss, auch geometrisch die der angrenzenden Konstruktionen der Anschlussgewerke. Die W+M-Planung ist zu prüfen und freizugeben, dies geschieht i.d.R. durch den planenden Architekten
  • Die Fachfirmen der Anschlussgewerke, z.B. Rollladenarbeiten unterlegen die geprüften und freigegebenen W+M-Pläne für die Erstellung der eigenen W+M-Planung, die ebenfalls zu prüfen sind
  • In den W+M-Plänen sind die eigenen konstruktiven Belange und die Schnittstellen darzustellen
  • In das Werkstattplanungsverfahren sind nach Erfordernis die Fachplaner einzubeziehen

Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass Planungsüberschneidungen sehr früh festgestellt und abgestellt werden können. Schnittstellen werden für alle Beteiligten nachvollziehbar, ebenso findet frühzeitig ein Informationsaustausch über die Planungen der verschiedenen Gewerke statt. Überraschungen auf der Baustelle sind damit praktisch ausgeschlossen.

Was tun, wenn etwas aus dem Ruder läuft?

Wichtig ist die frühzeitige Abstimmung des Planungsverfahrens und die Erstellung eines Terminplanes. Die Einhaltung der abgestimmten Planungs- und Prüfzeiträume muss regelmäßig überwacht und ggf. nachjustiert werden. Den Rahmenterminplan erstellt der Architekt, der Fassaden-/Fensterbauer erstellt darauf aufbauend den Terminplan für seine Arbeiten, dazu gehören die Abläufe der Erstellung und Prüfung der W+M-Pläne, der Fertigung und der Ausführung.

Es empfiehlt sich, die fristgerechte, fachgerechte Fertigung durch einen Besuch der Produktion frühzeitig zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Zu Beginn des Planungsverfahrens sind frühzeitig alle wesentlichen Bauteile, Oberflächen, Systeme, Verglasungstypen zu bemustern und Referenzmuster daraus festzulegen. Bei Spezialverglasungen oder bedruckten Gläsern müssen Referenzscheiben mit den gewünschten Farben und ggf. Farbabweichungen festgelegt werden. Dies lässt sich am besten unter Beteiligung der Auftraggeber und Planer durchführen. Inhalte und Umfang von Bemusterungen müssen in der Leistungsbeschreibung vorgegeben werden.

Qualitätskontrolle auf der Baustelle

Von großer Bedeutung ist die Vermessung des Rohbaus und das Anlegen der Fassadenachsen in allen drei Richtungen, die Messpunkte müssen so angelegt werden, dass sie robust sind und möglichst lange, auch zu Kontrollzwecken zugänglich bleiben.

Die Vermessung muss mit allen beteiligten Fachfirmen abgestimmt werden.

Gerade bei Fassaden mit großer Elementstückzahl müssen bei den ersten eingebauten Elementen alle wesentlichen Montageschritte vorgestellt und abgenommen werden:

  • Einmessung der Elemente und Bauteile
  • Befestigung der Elemente und Bauteile
  • Einbau der Verglasung (falls nicht werkseitig)
  • Innere und äußere Fassadenanschlüsse in allen Ebenen und Ecken, Dämmungen und Abdichtungen der Anschlussfugen
  • Sichtbare Abdeckungen der Anschlüsse
  • Einbau von Sonnenschutzkonstruktionen
  • Einbau von sonstigen Aufbauten
  • Später, entsprechend des Bauablaufes, Einbau der Bauteile des Folgegewerkes:
  • Einbau und Verankerung der Dämmplatten, insbesondere der funktionssichere, dichte Anschluss an die Fensterelemente
  • Einbau und Verankerung der Paneele
  • Geometrische Prüfung der Anschlüsse, Ebenen, Fugen
  • Prüfung auf Beschädigungen und Verschmutzungen der Bauelemente/Fenster.

Mängel bei der Ausführung der Anschlüsse dieser „Prototypen“ müssen dort beseitigt und dokumentiert werden. Die fachgerechte Nachbesserung wird ebenfalls protokolliert und ist Qualitätsmaßstab für alle folgenden Ausführungen. Auf dieser Basis werden die Monteure und Fachbauleiter der Firmen und die bauleitenden Architekten eingewiesen.

Die Ausführungen sind regelmäßig zu überwachen und zu protokollieren, insbesondere später verdeckt liegende Anschlüsse und Konstruktionen müssen vor dem Einbau der Folgegewerk sorgfältig überprüft werden.

Die Verantwortlichkeit für die Organisation des vorbeschriebenen Verfahrens liegt beim bauleitenden Architekten, ebenso für die stichprobenweise Kontrolle der Ausführungsqualität anhand der Vorgaben.

Die ständige Verantwortlichkeit für die regelmäßige Überwachung und Kontrolle der Ausführungsqualitäten und der fachgerechten Ausführung liegt bei den verantwortlichen Projektleitern, die gewerkeweise von den Fachfirmen zu stellen und einzuweisen sind.

Vermeidbare Stolperfallen

Die Montageplanung scheitert i.d.R, wenn sie nicht organisiert ist und ohne Vorgaben und Kontrollen erstellt wird. Stolperfallen sind:

  • Ungenügende, unvollständige Planungsvorgaben zur Konstruktion und zur Architektur
  • Fehlende Angaben zu Anforderungen an die Fassaden und zu Kennwerten der Fenster
  • Fehlende oder nicht abgestimmte Schnittstellen zwischen den Gewerken oder TGA
  • Mangelhafte Kompetenz im technischen Büro der ausführenden Fachfirmen
  • Mangelnde Koordination zwischen den Fremdgewerken vor und bei der Erstellung der W+M-Planung
  • Unvollständige Darstellungen in der W+M-Planung, z.B. nur die Profile ohne Anschlüsse und ohne die Konstruktionen der Anschlussgewerke
  • Fehlende Ausarbeitungen, z.B. von Glastypenlisten, Türlisten, fehlende Vorlagen zu Nachweisen und Zulassungen, z.B. zum Wärme- und Schallschutz
  • Nicht hierarchisch aufbauende W+M-Planungen der Anschlussgewerke
  • Unzureichende Prüfungen der W+M-Pläne

Diese Stolperfallen lassen sich vermeiden, wenn die Planungsinhalte und das Planungsverfahren genau vorgegeben wird. Die zugrundeliegenden Planungen und Anforderungsprofile an die Gebäudehülle müssen vollständig und umfassend sein, die Schnittstellen müssen definiert sein. Die W+M-Planungen verschiedener Fachfirmen müssen aufeinander aufsetzen, koordiniert und sorgfältig geprüft werden.

Wichtig ist für alle Beteiligten die ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes und seiner Hülle. Dabei müssen die Architekten, Fassadenplaner und die beteiligten Fenster-/Montagefirmen auch auf die Belange der Fremdgewerke bei der Fassadenplanung eingehen und diese im zeitlichen Ablauf berücksichtigen. Ist dies der Fall, lässt sich auf der Baustelle eine hohe Qualität umsetzen. —

Montageplanung: Das darf nicht vergessen werden

Die Planung von Fassaden/Fenstern muss vollständig und plausibel sein. Gerade bei Sonderkonstruktionen, ­speziellen Abmessungen von Bauteilen und Verglasungen muss im Vorfeld mit den Systemherstellern und Lieferanten die Ausführbarkeit geklärt werden. Dies gilt auch für die vielfältigen Funktionen von Verglasungen und Türen, die entsprechend den Anforderungen an den Wärme-, Schall- und Brandschutz, die Sicherheit usw. kombiniert werden müssen.

Die Planung muss die zulässigen Toleranzen aller Vor- und Folgegewerke berücksichtigen. Die Verankerungstechniken müssen konzeptionell mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden. Wenn keine Anker-Einbauteile vorgesehen sind, muss sichergestellt werden, dass die verwendete Dübeltechnik zulässig ist.

Die Ausführungsplanung des Architekten baut auf die abgestimmte Entwurfsplanung und die Fachplanungen der Ingenieure auf. Die Fassadenplanung des Architekten muss alle wesentlichen Details und Anschlüsse ganzheitlich darstellen. Die Fassaden sind als Abwicklungen / Ansichten / Schnitte vollständig darzustellen. In den Abwicklungen sind alle Angaben zu den Anforderungen an den Wärme-, Schall- und Brandschutz, zur Sicherheit, zu Glastypen und Türlisten und zu Detailverweisen den ggf. unterschiedlichen Fassadentypen zuzuordnen. In der Leistungsbeschreibung sind Schnittstellen und die Kennwerte zu den Fassaden und Verglasungen exakt zu beschreiben. Die Fassaden- und Fensterplanung muss mit den Fachplanern abgestimmt sein. Das Werkstattplanungsverfahren muss in den Leistungsbeschreibungen gewerkeweise beschrieben werden.

Der Autor

Architekt Michael Gödde ist seit vielen Jahren als Fassadenplaner und -berater tätig. Die im Beitrag vorgestellten Maßnahmen zu Planung, Abfolge und Qualitätssicherung basieren auf seiner langjährigen Erfahrung bei der Planung, Ausschreibung und Überwachung von Ausführungsarbeiten und deren Qualitätssicherung. Die genannten Aufgaben übernimmt er für Architekten, Investoren und Bauherren.

m.g@goedde-architekt.de