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Kleiner MontageHelfer

Qualitätssicherung bei der Fenstermontage

Die gewünschte Qualität einer Fenstermontage ergibt sich aus dem Zusammenspiel vieler einzelner Arbeitsschritte, Komponenten, beteiligter Gewerke und Personen:

  • Verpackung und Auslieferung
  • Baustelleneinrichtung, Bauleitung, Bauablauf
  • im Altbau: Demontage und Entsorgung
  • Toleranzen und Ausführungsqualität vorhergehender Gewerke
  • Ausführung der Baustellenmontage: Lastabtrag, Befestigung, Wärmedämmung und Abdichtung
  • Abnahme, Übergabe, Einweisung der zukünftigen Nutzer
  • Nutzung, Wartung und Instandhaltung
  • Ermittlung der Kundenzufriedenheit und daraus abzuleitende Verbesserungsmaßnahmen.

Die Qualitätssicherung ist dabei die Aufgabe aller am Montageprozess Beteiligten und sollte keinesfalls einem nachträglich kontrollierenden Sachverständigen überlassen werden. Der Monteur muss die einschlägigen Normen und Richtlinien, die ein Sachverständiger bei der Überprüfung der Mangelfreiheit zu Rate ziehen würde, kennen und anwenden. Die anerkannten Regeln der Technik für die Fenstermontage sind unter anderem beschrieben in:

  • DIN 18355 VOB/C Tischlerarbeiten
  • IVD Merkblätter ( <a href="http://www.abdichten.de" target="_blank">http://www.abdichten.de</a> )
  • Technisches Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien ( <a href="http://www.gips.de" target="_blank">http://www.gips.de</a> )
  • Leitfaden zur Montage ( <a href="http://www.window.de" target="_blank">http://www.window.de</a> )
  • Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau (u.a. <a href="http://www.gff-bi.com" target="_blank">http://www.gff-bi.com</a> &gt; Shop&gt; freier Zugang für Nicht-Mitglieder)

Standardisierung macht die Montage einfacher

Die CE-Kennzeichnung sieht für die Herstellung von Fenstern und Außentüren umfangreiche Produktprüfungen und ein System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) vor. Überträgt man das System der WPK auf die Baustellenmontage, so sind folgende Aspekte zu regeln:

  • Verantwortungs-, Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche sowie die Mindestqualifikationen der Mitarbeiter festlegen und auf deren Einhaltung achten
  • Bauteile, Materialien und Systeme anhand von typischen Anschlussdetails, einschlie&szlig;lich der Befestigungsmittel und aufeinander abgestimmter Dichtsysteme definieren und beschreiben
  • Verfahren der Baustellenmontage mittels Arbeits- und Prüfanweisungen für die qualitätsrelevanten Arbeitsschritte beschreiben
  • Überwachung der Mess- und Prüfmittel sowie der notwendigen Maschinen und Betriebsmittel (auch im Hinblick auf Anforderungen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung auf der Baustelle)

Die Standardisierung von Materialien und Arbeitsabläufen hat folgende Vorteile:

  • Es können &bdquo;Standard&ldquo;-Angebotstexte formuliert werden; Abweichungen vom &bdquo;Standard&ldquo; sind automatisch &bdquo;Besondere Leistungen&ldquo; und werden bspw. im Stundenlohn abgerechnet
  • &bdquo;Standard&ldquo;-Materialien werden (mindestens) bei jeder Baustellenmontage mitgeführt bzw. auf dem Montagefahrzeug bevorratet
  • Im Idealfall wird ein aufeinander abgestimmtes und nach ift Richtlinie MO-01/1 geprüftes &bdquo;System&ldquo; eingesetzt; ggf. sind Freigaben der Hersteller für die Kombination der einzelnen Komponenten einzuholen
  • Monteure sind im Umgang mit den &bdquo;Standard&ldquo;-Materialien vertraut und unterwiesen; das Risiko eines Verarbeitungsfehlers, einer unerwünschten chemischen Wechselwirkung, einer Fehlverklebung, einer Verwendung ungeeigneter Schrauben oder Dübel usw. verringert sich
  • Für die Monteure auf der Baustelle wird klar gemacht, was als &bdquo;Regelleistung&ldquo; zu erbringen ist und wie sie sich bei Abweichungen zu verhalten haben
  • Neue Mitarbeiter oder Auszubildende können schnell in die betriebsinternen Standards eingewiesen werden.

Zuerst gilt: Vorgewerke überprüfen

Häufig scheitern aber alle Bemühungen des Monteurs an den fehlenden baulichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Befestigung und Abdichtung. Wird dann aber trotz mangelhafter Leistung der Vorgewerke weitergearbeitet, gilt diese als abgenommen und das fenstereinbauende Unternehmen trägt ein erhebliches Haftungsrisiko. Bauwerksöffnungen im Neubau sind unter Einhaltung der Toleranzen nach DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau - Bauwerke“ zu erstellen. Sie können beim Aufmaß und vor Montagebeginn im Neubau einfach überprüft werden:

Abweichungen bei Lot und Waage werden in der Norm als „Winkelab­weichungen“ bezeichnet: Durch Ausnutzen der Grenzabweichungen der Tabelle 1 dürfen die Grenzwerte für Winkelabweichungen der Tabelle 2 nicht überschritten werden. Messungen sind mit etwa 10 cm Abstand von den Ecken vorzunehmen.

Voraussetzungen für die Abdichtung

Mauersteinfugen in Innen- und Außenlaibungen müssen bündig abgestrichen (Glattstrich) und die Fugenflanken vollfugig, parallel, fest und tragfähig hergestellt sein (in Anlehnung an DIN 18540 und DIN 4108-7). Arbeitet der Fenstermonteur auf den vorhandenen Laibungsflächen – bspw. mit einem klebenden Abdichtungssystem – weiter, so gilt der Untergrund als geprüft und abgenommen. Der Glattstrich ist vor dem Einbau des Fensters vorzunehmen – so steht es ausdrücklich in der DIN 4108-7. Wer den Glattstrich durchführt, ist vertraglich zu regeln. Deshalb ist dieser bei den Maurerarbeiten in der VOB als „besondere Leistung“ erwähnt (bei den Tischlerarbeiten gar nicht) und muss „besonders“ geplant, ausgeschrieben und dann auch „besonders“ vergütet werden.

Weitere Voraussetzungen:

  • Der Untergrund für Abdichtungsarbeiten muss trocken, staub-, öl- und fettfrei, sowie fest und tragfähig zur Aufnahme von Zugbeanspruchungen aus klebenden Abdichtungssystemen sein.
  • Die mit Fensterabdichtungsfolien zu beklebende Oberfläche im Laibungsbereich muss eben, geschlossen und glatt sein.
  • Ein Augenmerk sollte auch auf die allgemeine Rohbausubstanz (Entwässerung des Daches und der Decken) gelegt werden, um Durchfeuchtungen der Anschlussfuge während der Bauphase zu vermeiden.
  • Entsprechend den Verarbeitungshinweisen sind in der Regel noch Primer für spritzbare Dichtstoffe oder Fugenpasten/Kleber für Fensterabdichtungsfolien aufzutragen. Auch die Klimabedingungen, also Niederschlag, Luftfeuchtigkeit, Luft- und Oberflächentemperaturen sind im Hinblick auf die spezifischen Verarbeitungshinweise zu prüfen und bspw. in einem Baustellentagebuch zu dokumentieren.

Voraussetzungen für die Befestigung

Sind die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abdichtung gegeben, so kann in der Regel auch ordnungsgemäß befestigt werden. Ausgangspunkt für die Befestigung sind definierte Auflagerpunkte für den Lastabtrag in den Baukörper. Tragklötze oder sonstige Stützkonstruktionen dürfen die nachfolgenden Abdichtungsarbeiten nicht stören. Die Befestigungsmittel sind entsprechend dem Untergrund und den zu erwartenden abzutragenden Lasten auszuwählen und anzuordnen:

Aufgrund größerer Flügelgewichte (Stichwort 3-fach-ISO), sinkender Mauer­werksfestigkeiten und hochwärmedämmender Bauweisen, die teilweise eine Positionierung der Fensterelemente in der Dämmebene oder außerhalb der tragenden Wandschale erfordern, muss auch die Befestigung in Zukunft mit großer Sorgfalt geplant und ausgeführt werden.

Wer haftet, wenn die Laibung nicht mehr tragbar ist?

Die eigentliche Durchführung der Montagearbeiten ist bei guter Planung und regelkonform erstellten Mauerwerks­öffnungen im Neubau das kleinere Problem. Im Falle einer Altbausanierung ist insbesondere der Zustand und die Tragfähigkeit der Leibungen bzw. Fugenflanken im Hinblick auf das geplante Abdichtungssystem zu prüfen.

Auch ist eine vertragliche Vereinbarung über notwendige Beiputzarbeiten, Glattstrich oder weitere Zusatz- und Stundenlohnarbeiten zu treffen. Beispielhaft ist hier zu nennen: eine lose Putzlaibung, das Beschädigungsrisiko bei gefliesten Leibungen oder bei vorhandenen keramischen Fensterbänken, eine zusätzliche Wärmedämmung in der Innenlaibung bei ungünstigem Isothermenverlauf, die thermische Trennung von Außen- und Innenfensterbank bzw. Außen- und Innenwandschale oder Zusatzarbeiten beim Fenstertausch bei geschütteten oder eingeblasenen Wärmedämmungen in der Hohlwand.

Abnahme als Maßnahme der Qualitätssicherung

In einem VOB-Vertragsverhältnis ist die Abnahme grundsätzlich vorgesehen. Wird mit dem privaten Auftraggeber kein VOB-Vertrag geschlossen, sind im Angebot, im Auftrag oder in den AGBs entsprechende Klauseln vorzusehen. Eine schriftlich protokollierte Abnahme hat mehrere Vorteile:

  • Vollständigkeit der Leistung, Mangelfreiheit und Vertragserfüllung wird festgestellt
  • Der Zeitpunkt des Beginns der Gewährleistungsdauer ist mit der Abnahme fixiert
  • Zahlung wird fällig
  • Gefahr geht auf den Auftraggeber über; bis zur Abnahme muss der Auftragnehmer für Beschädigungen &bdquo;geradestehen&ldquo;, nach der Abnahme nicht mehr
  • Die Beweislast dreht sich um: Bis zum Zeitpunkt der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass sein Fenster und die Montage mangelfrei ist; nach der Abnahme muss der Auftraggeber beweisen, dass es mangelhaft ist.

Die Abnahme stellt im Sinne der Qualitätssicherung die Endkontrolle auf der Baustelle dar und sollte idealerweise gemeinsam mit dem Auftraggeber oder mit einer von ihm bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Ist so eine Person nicht zu erreichen, sollte der Monteur für interne Zwecke eine Prüfliste durchgehen und ein eigenes (Abnahme-)Protokoll schreiben.

Eine Ergänzung des Abnahmeprotokolls durch (Digital-) Fotos und die Dokumentation von Holz-, Bau- und Luftfeuchtemessungen ist zu empfehlen.

Häufig geht es bei der Abnahme auch nur noch um „optische Mängel“ oder „visuelle Beeinträchtigungen“. Darum sollte der Monteur hier mit weiteren Richtlinien gewappnet sein:

  • Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen
  • Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertig behandelten Oberfläche bei Holzfenstern
  • VFF-Merkblatt KU.01: Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenstern
  • VFF-Merkblatt AL.02 und AL.03: Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) und von anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen auf Aluminium

Die Verpflichtung zur abschließenden Übergabe einer Pflege-, Wartungs-, Bedienungs- und Lüftungsanleitung ergibt sich aus dem CE-Konformitätsbewertungsverfahren für Fenster und Außentüren sowie aus dem Produktsicherheitsgesetz; ggf. ist auch noch die Ausstellung einer Fachunternehmererklärung (EnEV, KfW) notwendig.

Es sollte auch auf die Möglichkeit einer regelmäßigen Wartung durch das Fachunternehmen hingewiesen werden. Entsprechende Textvorlagen finden sich im kleinen Montagehelfer (­siehe Kastentext).

Reiner Kemner

Kleiner Montagehelfer

Das iBAT GmbH, die Abdichtungsspezialisten von Hanno und SFS intec, der ­Zulieferer für Befestigungssysteme, haben aktuell den „kleinen Montagehelfer“ neu aufgelegt. Damit erhält der Monteur auf der Baustelle im Hosentaschenformat einen Überblick und praktische Hinweise zur Montage, Befestigung und Abdichtung von Fenstern und Außentüren. Gemeinsames Ziel der Autoren ist die Sicherung eines handwerklich hohen Qualitätsniveaus bei der Baustellenmontage von Fenstern und Außentüren. In den einzelnen Abschnitten werden der Planungsverlauf, die Voraussetzungen, die Befestigung und die Abdichtung mit Dichtstoffen, Folien sowie mit vorkomprimierten Dichtbändern erläutert. Vor allem der Abschnitt „Befestigung“ wurde in der jetzigen Neuauflage deutlich stärker ­berücksichtigt.

Das neue Format in Postkartengröße ist für die „Hosentasche des Monteurs“ geeignet – deshalb wird der „Kleine Montagehelfer“ auch zu Staffelpreisen angeboten, sodass er problemlos zur Grundausstattung eines jeden Mitarbeiters und Montagefahrzeugs gehören kann.

Im Sinne einer weitergehenden Qualitätssicherung bei der Abwicklung der Baustellenmontage bietet die iBAT-Homepage eine Reihe von ergänzenden Text- und Formularvorlagen im Word-Format zum kostenlosen Herunterladen an ( https://www.ibat-hannover.de/startseite/ > Veröffentlichungen> Kleiner ­Montagehelfer).

https://www.ibat-hannover.de/startseite/

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