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Planungshilfen und Baubegleitung von der Ausschreibung bis zur Abnahme

Null-Fehler-Strategie für die Montage

Liegen bei einer Bauleistung – etwa bei der Anschlussfuge bei der Fenstermontage – Mängel vor, verursachen die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung in vielen Fällen hohe Kosten, da die Nacharbeiten oft einen Eingriff in andere, bereits fertiggestellte Bauleistungen erfordern. Dies kann z.B. bei ausgeführten Putzflächen eines Wärmedämmverbundsystems dazu führen, dass der vollständige Außenputz erneuert werden muss, um eine optisch neuwertige Ausführungsqualität zu gewährleisten.

Weiter können erhebliche Folgekosten durch die Nutzungsbeeinträchtigung der Räume entstehen. Dies erfordert im schlimmsten Fall einen zeitweisen Auszug der Nutzer und damit verbundene Kosten für Ersatzräume oder ein Hotel.

Für den Fenster- und Fassadenbauer ist es sinnvoll, die Qualität seiner Leistungen zu einem Zeitpunkt zu prüfen, bei dem Nacharbeiten noch ohne Folgekosten möglich sind. Anhand des nachfolgenden Beispiels soll gezeigt werden, dass durch die Begleitung und Überwachung der Montageplanung, der Abnahme eines Musterfensters und der stichprobenartigen Prüfung der fertigen Leistung Fehler und somit Folgekosten verhindert werden können.

In einer Wohnanlage mit ca. 20 Wohnungen sollten die 50 Jahre alten Holzfenster durch Kunststofffenster ersetzt werden. Zu dieser Maßnahme wurden eine Aufnahme der Einbausituation der alten Fenster und ein Aufmaß der Baukörperöffnungen durchgeführt. Aus Kostengründen sollten die raumseitigen und äußeren Fensterbänke nicht erneuert werden.

Das Sachverständigenzentrum des ift Rosenheims wurde beauftragt, die Montageplanung vor Ausführungsbeginn zu prüfen und die Leistungen in zwei Ortsterminen zu überwachen.

Es wurden Einbaudetails in Form von Handskizzen vorgelegt. Die Planung enthielt zu den Aspekten „raumseitige luftdichte Abdichtung“, „wetterseitige schlagregendichte Abdichtung“, „Dämmung der Fugen“ und „Befestigung zum Baukörper“ gravierende Fehler (Bild 1). Die wetterseitige Abdichtung soll mit einem vorkomprimierten Schaumkunststoffband ausgeführt werden, wobei der Versatz in der Dichtebene zwangsläufig zu einer Fehlstelle führt. Die raumseitige Dichtebene zur Fensterbank kann in der dargestellten Form nicht ausgeführt werden, da keine Hinterfüllung eingebracht werden kann.

Die lastabtragende Verklotzung und die Fugendämmung sind nicht dargestellt. Trotz eines schriftlichen Hinweises vor Montagebeginn fanden sich die Fehler in annähernd gleichem Umfang an dem zuerst eingebauten Musterfenster wieder (Bilder 2 und 3).

In Absprache zwischen dem Sachverständigen, dem ausführenden Betrieb und dem Bauherrn wurde eine Montagelösung entwickelt, die unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Optik den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dabei wurden folgende konstruktive Änderungen vorgenommen:

  • Der Ausbau der Altfenster kann durch den Einsatz von speziellen Trenn-Fräsmaschinen nahezu ohne Beschädigungen an Außen- und Innenputz vorgenommen werden.
  • Die Fensterrahmen sind mit Rahmenverbreiterungsprofilen zu versehen, um die Fugenbreiten kleiner als 30 mm auszuführen.
  • Die Abdichtungen raumseitig und wetterseitig sind nach Ausbesserung der Putzschichten durch Verleistungen auszuführen. Zwischen den Leisten und den Putzschichten können spritzbare Dichtstoffe oder vorkomprimierte Dichtbänder zur Abdichtung eingesetzt werden.

Kosten: Die Überwachung der Ausführungsdetails und die Prüfung der Leistung vor Ort führten schließlich zu einer fachgerechten Ausführung.

Die nötigen Änderungen der Fenstermontage und die neue Ausführung bedingten einen Montagemehraufwand. Der Zeitaufwand für die Montage der 150 Fenster verdoppelte sich.

Zudem waren die Kosten für den Sachverständigen durch den Auftraggeber zu tragen. Aufgrund der Zusatzkosten für die notwendigen Montage­materialien ergab sich unter Berücksichtigung des Auftragsvolumens von ca. 75000,- Euro ein Mehraufwand von ungefähr 10000,- Euro.

Wären die Leistungen ohne die Überwachung und Änderung ausgeführt worden, wären in der Montageleistung aller Fenster des Objekts Mängel. Im Fall eines Rechtsstreits würden die Kosten für Mängelbeseitigung, Gerichts- und Anwaltskosten auf überschlägig 50000,- Euro geschätzt. Dazu kämen die Kosten für die interne Arbeitszeit im Betrieb, für ggf. erforderliche Ersatzwohnungen und den Imageverlust des Betriebs.

Vorsicht Fehlerquellen

Die Ursachen für Mängel an Bauleistungen sind vielfältig und müssen jeweils für den Einzelfall betrachtet werden. Anhand einer Vielzahl an Gutachten lassen sich allerdings folgende Fehlerquellen ableiten:

  • Einsatz neuartiger Baustoffe bei der Fenstermontage, ohne Beachtung der spezifischen Verarbeitungsvorgaben.
  • Ausbildung und Fortbildung der Mitarbeiter in neue Techniken und bei neuen Materialien werden nicht durchgeführt;
  • Oft werden objektbezogene Sonderlösungen entwickelt, welche nicht in allen Punkten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen;
  • Zeitdruck bei der Detailplanung, der Bestellung und bei der Montage,
  • Ausführung der Montage ohne vorherige Planung
  • Montageplanung enthält häufig Fehler im Bezug auf ungeeignete Materialien oder nicht umsetzbare Detailpunkte;
  • Monteure führen die Montage somit als „ad hoc“-Variante ohne ausreichende Planung aus;
  • Montageleistungen werden an Subunternehmer vergeben, die diese mit schlecht ausgebildeten Monteuren im Akkordstil ausführen.

Ausblick

Die Projektbegleitung von Fenstermontagen durch einen Sachverständigen hat sich in den letzten Jahren bei einer Reihe von Projekten als geeignetes Mittel erwiesen, um Montagefehlern Rechtsstreitigkeiten, Folgekosten für die Mängelbeseitigung sowie Beeinträchtigungen der späteren Nutzung vorzubeugen bzw. zu vermeiden.

Gerade die Abnahme eines vollständig montierten Musterfensters erscheint (bei größeren Projekten) sinnvoll, um Missverständnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vermeiden. Auch durch Überwachung der Montageplanung durch einen Sachverständigen kann eine größtmögliche Sicherheit für die Auftraggeber und die ausführenden Handwerker erreicht werden.

Die Überwachung der Planung und der Abnahme von Musterleistungen tragen zu einer Null-Fehler-Strategie bei, die das Risiko von Ausführungsfehlern deutlich vermindert, da sich so Fehler frühzeitig erkennen und rechtzeitig beheben lassen, um Folgekosten vorzubeugen bzw. ­gering zu halten. —

Der Autor

Der Gutachter Martin Heßler ist der stellv. Leiter des Sachverständigenzentrums des ift Rosenheims.

https://www.ift-rosenheim.de