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BauPVO: Es gibt Digitale Helfer

Am 1. Juli 2013 hat die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) die bisher gültige Bauproduktenrichtlinie verbindlich abgelöst. Die BauPVO gilt jetzt verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten und fordert für Bauprodukte eine Leistungserklärung, die die frühere Konformitätserklärung ersetzt. Die Folge: Ab sofort muss der Hersteller beim Verkauf eines Bauprodukts eine dazugehörige Leistungserklärung zur Verfügung stellen, die die produktspezifischen Eigenschaften garantiert – das sind bei Isolierglas beispielsweise die Lichttransmission oder der Ug-Wert.

Der entscheidende Unterschied zu früher ist, dass die Leistungserklärung nicht nur für bestimmte Produkttypen, sondern für jedes einzelne Produkt erstellt werden muss (so brauchen Isoliergläser mit verschiedenen Aufbauten jeweils eine eigene Leistungserklärung), was für die Glasverarbeiter- und Hersteller einen erhöhten Aufwand gerade bei der Dokumentation zur Folge hat.

Mit der Einführung der Bauproduktenverordnung wird auch die CE-Kennzeichnung in der EU einheitlich und verbindlich geregelt. Bisher gültige nationale Regelungen entfallen. Mit Einführung der neuen Verordnung muss die CE-Kennzeichnung eines Bauprodukts den Verweis auf die oben genannte Erklärung enthalten. Nachfolgend stellen wir verschiedene Softwaresysteme vor, mit denen sich diese Leistungserklärung generieren lässt.

Matthias Rehberger

Matthias Rehberger

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