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Einbruchhemmung vom Glaser, Tischler oder Schreiner

Sicher ist nicht gleich sicher

Den Unterschied zwischen einem geprüften und klassifizierten Bauelement (RC1 bis 6; früher WK1 bis 6) und einem ungeprüften gilt es im Beratungsgespräch und Angebot deutlich zu machen. Gerade der kleinere Handwerksbetrieb verfügt häufig nicht über ein eigenes Prüfzeugnis. Aber ein ungeprüftes Element mit WK2- bzw. mit RC2-Beschlag vertraglich zu beschreiben und zu verkaufen ist irreführend und birgt für den Auftragnehmer ein hohes Risiko. Deshalb schlägt der Autor die Verwendung der Textbausteine im Kastentext vor.

Ziel: Einbruchszeit hinauszögern

Der Ansatz der mechanischen Einbruchhemmung verfolgt die Strategie, den Einbrecher so lange wie möglich durch konstruktive Maßnahmen (Beschlag, Verschraubung, Verglasung usw.) mit dem Ziel aufzuhalten, dass das Entdeckungsrisiko für den typischen Gelegenheitstäter zu hoch wird und der Einbruchversuch ohne Erfolg abgebrochen wird. Stehen ausreichend Zeit und geeignete Werkzeuge zur Verfügung, kann jede Tür aufgebrochen werden. Deshalb spricht der seriöse Handwerker besser von „Einbruchhemmung“ und nicht von „Einbruchsicherheit“ – wird ein „einbruchsicheres“ Fenster verkauft und wird anschließend trotzdem genau dieses Fenster aufgebrochen, kommen unter Umständen ungeahnte Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf den Auftragnehmer zu.

In einer wissenschaftlichen Studie hat das Deutsche Forum für Kriminalprävention (DFK) festgestellt, dass insbesondere der Faktor „Zeit“ im Bereich der mechanischen Sicherungstechnik eine große Rolle spielt, da die meisten Einbrüche nicht länger als 20 Minuten dauern. Kommt der „normale Einbrecher“ nicht innerhalb von zwei bis fünf Minuten in das Gebäude, wird er die Tatausführung abbrechen und zum nächsten Objekt gehen. Die Studie unterstreicht erneut, dass die Beachtung der Präventionsaspekte Sicherheitstechnik, Verhalten und soziales Umfeld wesentlich dazu beitragen können, das Risiko zu minimieren, Opfer eines Einbruches zu werden.

Bei Neu- und Umbauten im privaten Bereich empfiehlt die Polizei häufig den Einbau von geprüften einbruchhemmenden Fenstern oder Türen nach DIN EN 1627 mit mindestens der Widerstandsklasse 2 (RC2).

Die Einbruchhemmung kann auch im Nachhinein noch deutlich verbessert werden. Wichtig ist, dass die Nachrüstung nach DIN 18104 von Rahmen, Flügeln, Schlössern, Beschlägen, Zusatzsicherungen usw. in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt ist und fachgerecht durchgeführt wurde. Deshalb empfehlen die Polizeilichen Beratungsstellen die besonders qualifizierten und gelisteten „Errichterunternehmen“.

Kölner Studie gibt Auskunft

Immer wenn im Zuständigkeitsgebiet der Polizei Köln im vergangenen Jahr ein Einbruch verübt oder ein versuchter Einbruch bekannt wurde, sind Ermittlungen nach den Verursachern aufgenommen worden. Neben der Spurensicherung und der Befragung von Zeugen wurden mithilfe eines Erfassungsbogens auch Erkenntnisse erhoben über angebrachte Einbruchsicherungen oder andere Umstände, die für die Tat von Bedeutung gewesen sein könnten. Diese Ergebnisse sind in die Kölner Studie eingeflossen. Sie zeigen Schwachstellen auf, die es zu beseitigen oder zu minimieren gilt.

Diese Studie beinhaltet auch Erkenntnisse, die über die Zuständigkeitsgrenzen der Polizei Köln hinaus gelten. So steht darin, dass das immer noch weit verbreitete Klischee des typischen Einbrechers, der maskiert und gewaltbereit in Häuser oder Wohnungen eindringt, mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt. „Meistens sind es unscheinbar auftretende Menschen, die nach einer Gelegenheit suchen, um innerhalb kürzester Zeit eine Tür oder ein Fenster zu öffnen und nach Bargeld, elektronischen Geräten oder Schmuck suchen.“ Weiter heißt es: „Wir wissen, dass fast die Hälfte aller Einbrüche an fachkundig montierten Sicherungseinrichtungen ­scheitert.“

Die Studie des Kölner Polizeipräsidiums stellte fest:

  • In ca. 80 Prozent der Fälle wurden Rahmen von Türen oder Fenstern einfach aufgehebelt
  • Nur in 8 Prozent der Fälle erfolgte der Einbruch über das Glas
  • 43 Prozent der versuchten Wohnungseinbrüche scheiterten an ­mechanischer Sicherungstechnik.

Geprüfte Einbruchhemmung

Die europäische Normenreihe DIN EN 1627 ff legt die Anforderungen, die Klassifizierung und die Prüfung der einbruchhemmenden Eigenschaften von Türelementen, Fenstern, Vorhangfassaden, Gitterelementen und Abschlüssen fest: Die Prüfung wird mit vorgegebenen Werkzeugsätzen innerhalb einer begrenzten Prüfzeit durchgeführt. Im Ergebnis werden nach erfolgreich bestandener Prüfung die Türelemente, Fenster usw. einer Widerstandsklasse RC1 bis RC6 zugeordnet und klassifiziert. Es handelt sich also um ein geprüftes und aufeinander abgestimmtes System. Vom Rahmen über die Beschlagauswahl bis hin zur eingesetzten Verglasung und dem Einbau ist alles „aus einem Guss“. Das bedeutet, dass sich z. B. die Klasse „RC2“ immer nur auf die erfolgreiche Prüfung eines kompletten Bauelements und niemals nur auf einen Beschlag oder sonstige einzelne Bauteile bzw. Baugruppen beziehen kann. Formulierungen im Angebot wie „RC2 ähnlich“, „in Anlehnung an RC2“ oder „mit RC2 Beschlag“ sind unbedingt zu vermeiden, sofern kein gültiges Prüfzeugnis für ein geprüftes komplettes Bauelement vorliegt und danach hergestellt und montiert wurde.

Geprüfte Nachrüstung

Die Prüfung von einbruchhemmenden Beschlägen für die Nachrüstung erfolgt nach:

  • DIN 18104-1:2000-09: Teil 1: Aufschraubbare Nachrüstprodukte für Fenster und Türen; Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN 18104-2:2002-11: Teil 2: Anforderungen und Prüfverfahren für im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für Fenster und Türen

Diese DIN bildet eine wesentliche Grundlage für den bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für „Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen“. Mit der darauf basierenden sog. „Errichterliste“ empfiehlt die Kriminalpolizei geschulte Handwerksbetriebe für die Nachrüstung von einbruchhemmenden Beschlägen. Denn nicht nur die geprüften Beschläge, sondern auch die fachgerechte Montage der Beschläge durch einen qualifizierten Handwerker sind entscheidend für die erfolgreiche Verhinderung von Einbrüchen. Bei der Nachrüstung wird der Schwerpunkt auf die Verbesserung des Aufhebelschutzes gelegt (Keile, großer Schraubendreher, Zange). Eine Verbesserung hinsichtlich der Verglasung, dem Glaseinbau, der Montage und der Befestigung in der Wand wird in der DIN 18104 zwar empfohlen, aber leider aus Kostengründen häufig nicht durchgeführt.

Glas, Verglasungen und Ausfachungen

Die Kölner Studie stellte wie erwähnt fest, dass bei Fenstern und Terrassentüren in 80 Prozent der Fälle der Rahmen aufgehebelt und viel seltener der Einbruch über das Glas erfolgte. Diesem Umstand entsprechen die neuen Widerstandsklassen RC1N und RC2N, die eine normale Verglasung in den ansonsten geprüften Elemente vorsehen. Normales Fensterglas ist bezüglich seiner sicherungstechnischen Wirkung nicht überprüft oder bestätigt und muss deshalb hinsichtlich seiner einbruchhemmenden Eigenschaften als wirkungslos betrachtet werden. Es verfügt nur über eine geringe mechanische Festigkeit und lässt sich einfach zerstören. Es kann dort eingesetzt werden, wo weder gesonderte Anforderungen an den Personenschutz (Verletzungsrisiko) noch an die Einbruchhemmung gestellt werden.

Einscheibensicherheitsglas (ESG) wird zwar umgangssprachlich häufig als Sicherheitsglas bezeichnet, bietet aber auch keinen mechanischen Einbruchschutz, sondern verringert im Fall einer Zerstörung lediglich das Verletzungsrisiko, indem es in eine Vielzahl kleiner Bruchstücke zerfällt. Diese Eigenschaft lässt sich aber auch für die elektrische Glasbruchüberwachung nutzen, wobei die zerbrochene ESG-Scheibe die Leiterbahnen einer „Alarmspinne“ unterbricht und damit den Alarm auslöst.

Auch Verbundsicherheitsglas (VSG) wird als Sicherheitsverglasung bezeichnet, wobei hier genauso eher der Personenschutz und das Verletzungsrisiko gemeint sind. Aufgrund der splitterbindenden Wirkung der verklebten Kunststofffolie bietet VSG bei Glasbruch eine gewisse Resttragfähigkeit, die bspw. bei absturzsichernden Verglasungen vorgeschrieben ist. Ohne entsprechende Prüfnachweise können aber auch von einem Verbundsicherheitsglas keine einbruchhemmenden Eigenschaften gewährleistet werden, obwohl die mechanische Festigkeit aufgrund des Klebeverbund deutlich erhöht ist. Gleiches gilt für das Drahtglas, welches per se keine erhöhte einbruchhemmende Wirkung hat.

Einbruchhemmendes Glas wird nach DIN EN 356 hinsichtlich des Widerstands gegen manuellen Angriff geprüft und dann nach durchwurfhemmendem (Kategorie A) oder durchbruchhemmendem (Kategorie B) Glas unterschieden. Durchwurfhemmende Gläser werden bei der Prüfung mit Stahlkugeln aus unterschiedlichen Fallhöhen beworfen. Diese Gläser sollen das Eindringen von geworfenen Gegenständen durch das Fenster in einen Raum behindern (P1 A bis P5 A). Durchbruchhemmende Gläser müssen bei der Prüfung mehreren maschinellen Axtschlägen widerstehen. Alarmglas ist mit eingelegten, unter Strom stehenden Drähten versehen, die im Falle einer Stromkreisunterbrechung eine Alarmanlage auslösen. Für besonders gefährdete Bereiche bieten darüber hinaus durchschuss- und sprengwirkungshemmende Gläser besonderen Schutz.

Anbindung an den Rahmen

Je nach Rahmenmaterial, Fenster- oder Türkonstruktion und ­angestrebter Widerstandsklasse muss ein einbruchhemmendes Glas etwa mit verschraubten und/oder verklebten Glashalteleisten befestigt werden. Zusätzlich ist je nach geforderter Widerstandsklasse u. U. der Glasfalz mit Metall- oder Aluminiumwinkel nach außen hin zu verstärken. Die Verriegelungspunkte der Beschläge sind im Glasfalz mit Distanzklötzen zu hinterlegen, um die Steifigkeit des Flügelrahmens zu erhöhen. Die Details zum Einsetzen der jeweiligen Gläser sind den Prüfzeugnissen zu entnehmen. —

Textbausteine für Endkundenhinweise

Nachfolgend werden Textbausteine für die Angebotsabgabe oder den Auftragstext aufgelistet:

Für geprüfte Bauelemente:

Die von uns angebotenen Bauelemente wurden von uns bzw. unserem Systemgeber nach DIN EN 1627 hinsichtlich ihrer einbruchhemmenden Eigenschaften geprüft. Dabei wurde die Klassifizierung RC2 erreicht. Das bedeutet, dass es bei einem simulierten Einbruchsversuch im Prüfinstitut dem „Einbrecher“ innerhalb von 15 min nicht gelungen ist, das Element zu öffnen oder eine durchstiegsfähige Öffnung (im Glas) zu schaffen. Wichtiger Bestandteil der Prüfung ist auch die Montage und Befestigung der Elemente im Baukörper. Deshalb sind die im Prüfzeugnis und in der Einbauanleitung enthaltenen Vorgaben für das Mauerwerk, für die Toleranzen und die Befestigungsmittel einzuhalten. Das Prüfzeugnis liegt in Kopie unserem Angebot bei.

Für nicht geprüfte Elemente:

Bitte beachten Sie, dass bei den von uns angebotenen Bauelementen die einbruchhemmenden Eigenschaften nicht geprüft wurden. Trotzdem verfügen diese über Konstruktionsdetails, die sie im Vergleich zu Standardkonstruktionen stabiler machen:

  • Einsatz einer besonders schwer spaltbaren Holzart bzw. von stahlarmierten Kunststoffprofilen
  • Einsatz geprüfter Pilzkopfbeschläge mit verstärkter Verschraubung, die auch für die Nachrüstung von der Kriminalpolizei empfohlen werden
  • abschließbarer Griff mit Anbohrschutz
  • verstärkte Verschraubung der Wetterschutzschiene
  • mindestens eine VSG-, besser eine geprüfte P4A-Verglasung
  • durch Verschraubung oder Verklebung zusätzlich gesicherte Glashalteleisten
  • im Glasfalz eingelegte Verstärkungswinkel
  • verstärkte mechanische Befestigung im Baukörper.

Textbausteine – Angebot Holz (für nicht geprüfte einbruchhemmende Bauelemente)

Holzprofile:

  • Laubholz oder Nadelholz mit einer Rohdichte von mind. 450 kg/cbm
  • Holzrahmen mit mindestens 66/78/88 mm Dicke
  • nicht transparente Füllungen mit Wärme­dämmung und zwei mind. 6 mm dicken Furniersperrholzplatten (innen und außen)

Textbausteine – Angebot Kunststoff (für nicht ­geprüfte einbruchhemmende Bauelemente)

Kunststoffprofile:

  • Flügel und Blendrahmen mit Stahlarmierung ­verstärkt
  • nicht transparente Füllungen mit Wärmedämmung und mit einer mind. 3 mm dicken ­Aluminiumeinlage

Verglasung:

  • Isolierverglasung mit Verbundsicherheitsglas
  • alternativer Vorschlag: geprüfte P4A-Verglasung mit zusätzlicher Verklotzung im Bereich der Ver­riegelungspunkte zur Aussteifung des Rahmens
  • verschraubte oder verklebte Glashalteleisten
  • im Glasfalz eingelegte Verstärkungswinkel

Beschläge:

  • 2 Pilzköpfe an beiden unteren Ecken und an der oberen verschlussseitigen Ecke
  • 1 Pilzkopf an der bandseitigen oberen Ecke
  • Bei Kunststoffprofilen: Verschraubung der ­Beschläge in der Stahlarmierung (selbstbohrend)
  • Sicherheitsschließbleche für alle Pilzkopf­verriegelungen
  • abschließbarer Griff mit Anbohrschutz
  • alternativer Vorschlag: Es werden nach DIN 18104-2 geprüfte Beschläge incl. der dazugehörigen Verschraubung eingesetzt, wie sie auch bei der Nachrüstung von der Kriminalpolizei empfohlen werden.

Montage und Befestigung im Baukörper:

  • umlaufende mechanische Befestigung im ­massiven Mauerwerk mit max. 700 mm Abstand
  • druckfeste Hinterfütterung der Befestigungspunkte

Internetadressen und Downloads

  • ift-Rosenheim (Richtlinien, Infos) <a href="http://www.ift-rosenheim.de/ifzinfos.php" target="_blank">http://www.ift-rosenheim.de/ifzinfos.php</a>
  • Polizei Bayern&gt;&gt; Schützen und Vorbeugen&gt;&gt; Beratung&gt;&gt; Technische ­Beratung&gt;&gt; Errichter <a href="http://www.polizei.bayern.de" target="_blank">http://www.polizei.bayern.de</a>
  • Polizeiliche Kriminalprävention&gt;&gt; Medienangebot&gt;&gt; Diebstahl/Einbruch <a href="http://www.polizei-beratung.de/medienangebot.html" target="_blank">http://www.polizei-beratung.de/medienangebot.html</a>
  • Polizei Köln&gt;&gt; Aufgaben&gt;&gt; Kriminalität&gt;&gt; Kölner ­Studie <a href="http://www.polizei-koeln.de" target="_blank">http://www.polizei-koeln.de</a>
  • VdS-Home &ndash; Sicherheit für Familie, Haus und Wohnung&gt;&gt; Einbruch &amp; ­Diebstahl&gt;&gt; Infopool <a href="http://www.vds-home.de/infopool/downloadbereich" target="_blank">http://www.vds-home.de/infopool/downloadbereich</a>
  • FVSB - Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. (mit Link zur ­Güte­gemeinschaft) <a href="http://www.fvsb.de" target="_blank">http://www.fvsb.de</a>
  • DFK - Deutsches Forum Kriminalprävention <a href="http://www.kriminalpraevention.de" target="_blank">http://www.kriminalpraevention.de</a>
  • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes; Polizei-Beratungsstellen <a href="http://www.polizei-beratung.de" target="_blank">http://www.polizei-beratung.de</a>
  • Verband der Sachversicherer (VdS) <a href="http://www.vds.de" target="_blank">http://www.vds.de</a>
  • Fachbetriebe für Gebäudesicherheit <a href="http://www.wohnen-sie-sicher.de" target="_blank">http://www.wohnen-sie-sicher.de</a>

Der Autor

Rainer Kemner ist technischer Betriebsberater im Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen und zeichnet für die Instituts-Gesellschaft für Betriebs- und Arbeitstechnik des Tischlerhandwerks mbH (ibat) verantwortlich.

https://www.ibat-hannover.de/startseite/

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