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ift Rosenheim

Bauproduktenverordnung „Last Minute“

Seit dem 01.07.2013 ist die Umsetzung der Bauproduktenverordnung für die Produzenten von Glas, Fenster und Fassaden verpflichtend. Gerade die neuen Dokumente zur Leistungserklärung und die veränderte CE-Kennzeichnung sowie die damit verbundenen Auflagen müssen durch die Hersteller eines Bauproduktes umgesetzt werden. Das ift Rosenheim unterstützt Betriebe mit einem Inhouse Training zur praktischen Umsetzung der Bauproduktenverordnung. Hierbei wird auf Produkte im System 1,3 und 4 eingegangen. Alle Teilnehmer der Schulung erhalten alle benötigten Informationen zur Bauproduktenverordnung, inklusive Mustervorlagen für Leistungserklärungen und die CE-Kennzeichnung. Der Termin findet im jeweiligen Betrieb statt. Ansprechpartner beim ift ist Michael Rossa unter Tel. (0 80 31) 261 16 33 und

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