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Holzrahmen für die Absturzsicherung nachgewiesen

CE-plus mit neuen Absturz-Prüfungen

Das mögliche Fenster-Merkmal „Absturzsicherung“ ist zwar nicht Teil der Liste von insgesamt 23 Leistungseigenschaften, die in der Produktnorm Fenster und Außentüren, der DIN EN 14351-1 aufzunehmen sind. Die Absturzsicherung durch Fenster ist aber in fast jedem Wohn-, Büro- oder Hotelgebäude eine Anforderung, die es zu erfüllen gilt. Wenn das Thema „Absturzsicherung“ mit Fenstern bzw. Verglasungen im Raum steht, gilt dafür sofort die TRAV – zukünftig wird das der Teil 4 der DIN18008 „Glasbemessung“ sein. Die TRAV beschreibt nicht nur Anforderungen an absturzsichernde Glasaufbauten, sondern auch an die Glasanbindung über Rahmen- oder Punkthaltersysteme. Die technische Regel enthält dazu die Vorgabe, dass „übliche Fensterrahmen über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nachzuweisen sind.“

Für diesen Nachweis wurden von der „fenstermarke“ Prüfungen beim Prüf­zentrum für Bauelemente (PfB) in Stephans­kirchen bei Rosenheim beauftragt und durchgeführt. Die Isolierglaseinheiten hatten einen Aufbau von 8 ESG / 12 SZR / 10 VSG mit 0,76 PVB. Damit sollte eine maximale Belastung des Rahmens erreicht werden. Die fest­verglasten Holzrahmen in IV 68 waren bewusst in der leichtesten für den Fensterbau ge­eigneten Holzart Fichte ­hergestellt.

Wie der Prüfablauf und das Prüfergebnis dann gezeigt haben, funktionierten große Fensterelemente (1160 × 2160 mm) bei 450 mm Fallhöhe für die Kategorien C2, C3 und auch bei 900 mm Fallhöhe in Kategorie A problemlos, obwohl die stoßseitig angeordnete ESG-Scheibe die äußere VSG-Scheibe durchaus stark beschädigt, aber nicht durchdrungen hat.

Bei „kleinen Fenstern“ (660 × 1160 mm) sind Zusatzwinkel erforderlich, wodurch die Bedeutung der verwendeten Holzart in den Hintergrund tritt. Grund für diese Notwendigkeit: Während bei den großen Elementen die Stoßenergie auf eine Überschlaglänge von 6 m verteilt wurde, sollte bei den kleinen Elementen die gleiche Energie von lediglich 3 Überschlag-Metern aufgenommen werden – was bereits bei der Fallhöhe von 450 mm zu einem kompletten Wegfliegen des Holzüberschlags auf einer der langen Außenseiten geführt hat.

Damit war trotz stehengebliebener Scheibe der Versuch gescheitert. Als Alternative wurden Metallwinkel in das aus statistischen Gründen erforderliche zweite kleine Fensterelement eingebracht, mit denen auch die kleinen Elemente problemlos die zur höchsten Absturz-Kategorie gehörenden 900 mm Fallhöhe des 50 kg schweren Pendelkörpers überstanden.

Die in dem abP beschriebenen Holzrahmen sind für die Kategorien C2/C3 und A aus fast beliebigen Fenster-Hölzern hergestellten Fenstern bis zu der Größe von 1160 × 2160 mm mit den genannten Alu-Winkeln möglich.

Darüber hinaus wurden Meranti-Holzrahmen mit einer Rohdichte ab 700 kg/m3 ohne Zusatzwinkel für beliebige Rahmenaußenmaße nachgewiesen und in das abP aufgenommen. Bei einer Fenstergröße von 1160 × 2160 mm zuzüglich einem Toleranzmaß sind die Stabilisierungswinkel bei allen typischen Fensterhölzern nicht erforderlich.

Die „fenstermarke“ stellt den bauaufsichtlichen Nachweis der Eignung von Holzfensterrahmen in Form eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) Tischler-, Schreiner- oder Glaserinnungsmitgliedern, die über ihren Landesfachverband auch in den jeweiligen Bundesverbänden organisiert sind, zum Preis von 135 Euro zzgl. Mehrwertsteuer für drei Jahre zur Nutzung zur Verfügung. —

http://www.fenster-marke-tischler.de

Reiner Oberacker

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