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Mangelhafte Spiegelmontage

Diese Streifen dürfen nicht sein

_ Der Bauherr bemängelte im vorliegenden Fall nicht nur die dunklen Streifen, er verweigerte die Begleichung der Rechnung und verlangte eine Nachbesserung. Die ausführende Firma verwies darauf, dass sie sich vor der Montage beim Hersteller des verwendeten Klebers versichert habe, dass dieser zur Montage von Spiegeln geeignet sei und lehnte die Nachbesserung ab.

Nachdem der Bauhrer die Rechnung weiterhin nicht beglich, verklagte ihn die ausführende Firma auf Zahlung. In dem folgenden Rechtsstreit erließ das Gericht einen Beweisbeschluss mit den Fragen, ob die von dem Kläger eingebauten Spiegel für eine vollflächige und fliesenbündige Montage geeignet sind und ob sie sach- und fachgerecht eingebaut wurden.

Anlässlich eines Ortstermins wurde folgendes festgestellt: Die 4 mm dicken Spiegel zeigten in der Fläche dunkle Streifen von etwa 2 bis 3 cm Breite (Foto 01). Die untere und die seitliche Fuge zu den an die Spiegel angrenzenden Fliesen waren teilweise mit Silikon verklebt. Der Abstand (Hinterlüftungsraum) zwischen Spiegelrückseite und Wand beträgt rund 1 mm.

Welche Anforderungen gelten?

Wurde nichts anderes vereinbart, sind bei der Montage von Spiegeln üblicherweise die Anforderungen der Produktnorm DIN EN 1036, Glas im Bauwesen, „Spiegel aus silberbeschichtetem Floatglas für den Innenbereich“ zu beachten. In einem „Anhang B (informativ)“ werden dort Hinweise zur Befestigung von Spiegeln gegeben.

Es heißt hier u. a., dass für die reflektierende Schicht aus Silber und Schutzschicht(en) des Spiegels die Gefahr der Beschädigung/Korrosion besteht. Das hängt zum größten Teil von der Umgebung ab, in der der Spiegel benutzt wird. Folgende Regeln sollten daher immer beachtet werden: Zwischen Spiegel und Wand oder jeder anderen Befestigungsfläche sollte Luftzirkulation möglich sein. Damit ausreichende Belüftung sichergestellt ist, sollte bei Spiegeln unter 1 m Höhe ein Abstand von mindestens 5 mm oder bei einer Höhe von mehr als 1 m ein Abstand von 5 bis 10 mm eingehalten werden.

Im vorliegenden Fall beträgt der Abstand lediglich ca. 1 mm. Die Anforderungen der DIN wurden diesbezüglich nicht eingehalten. Eine ausreichende Hinterlüftung ist so nicht mehr gegeben. In der DIN wird darauf hingewiesen, dass zudem andere Regeln der Technik (wie die Technischen Richtlinien des Glaserhandwerks Nr. 11 „Glaserarbeiten – Montage von Spiegeln“) angewendet werden können. Dort wird u. a. gefordert, dass der Untergrund von Wänden trocken sein muss. Zudem müssen die Klebstoffe mit den angrenzenden Oberflächen, d. h. auch mit der Spiegelrückseite, verträglich sein.

Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass die dunklen Streifen in der Spiegelschicht immer dort verlaufen, wo auf der Rückseite der Spiegel die Kleberraupen der Verklebung auf die Wand verlaufen (Foto 02 und 03).

Hierfür kann es im Wesentlichen nur zwei Gründe geben.

  • Der Kleber ist nicht geeignet und greift (chemisch) die Silberschicht der Spiegel an.
  • Der Untergrund ist zum Zeitpunkt der Spiegelmontage noch nicht ausreichend trocken.

Auf Nachfrage des Klägers hatte ihm der Kleberhersteller bestätigt, dass es sich um ein wasserbasierendes Silikon handelt, welches rein physikalisch aushärtet, wobei einzig das als Lösemittel enthaltene Wasser verdunstet.

Jeder im Badezimmer eingesetzte Spiegel sollte für anfallendes Wasserdampfkondensat ausgelegt sein. Es sei daher zu prüfen, ob es sich bei den Spiegeln um sogenannte Feuchtraumspiegel handelt. Offensichtlich war dies nicht geschehen oder überlesen worden.

Das als Lösemittel im Kleber vorhandene Wasser ist bei der Aushärtung durch die zu „dünne" Schutzschicht des Spiegels hindurch diffundiert und hat die Silberschicht angegriffen.

Der Gutachter fasst zusammen

Die Spiegel wurden nicht sach- und fachgerecht eingebaut. Es liegen Einbaufehler aufgrund des zu geringen Abstands der Spiegelrückseite zur Wand vor. Für die dunklen Streifen in der Spiegelschicht ist in erster Linie jedoch der Einsatz eines falschen Klebers verantwortlich.

Der Handwerker hatte nicht darauf geachtet, dass sich die Bestätigung des Kleberherstellers ausdrücklich auf sogenannte „Feuchtraumspiegel“ bezog, die eine gegenüber Feuchtigkeit resistentere rückseitige Schutzschicht besitzen. —

Der Autor

Wolf-Dietrich Chmieleck ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Glastechnik.

IGA Institut für Glas-Anwendung

Tel. (0 23 02) 7 53 83

https://www.iga-chmieleck.de/

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